| Marke | Produkte | Instanz | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| GRIMSELSTROM | Elektrische Energie (Kl.1), Versorgung mit Energie (Kl.39), Erzeugung von Energie (Kl.40) | RKGE |
Als unmittelbar verständlicher Herkunftsangabe fehlt dem Zeichen GRIMSELSTROM mangels (Glaubhaftmachung der) Verkehrsdurchsetzung die Unterscheidungskraft. Durch intensive Benützung kann die fehlende Unterscheidungskraft - im Gegensatz zur Freihaltebedürftigkeit - jedoch relativ leicht überwunden werden. Der Eintragung einer Herkunftsangabe als Marke steht kein Freihaltebedürfnis entgegen, wenn am bezeichneten Ort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen einzig der Anmelder produzieren kann (obiter dictum, E. 9). Kommentare (0) |
RKGE vom 04.07.2003, sic! 2004, 216 |
| PROROOT | zahnärztliche Präparate (Kl.10) | RKGE |
Bedeutet "zu Gunsten der Wurzel" und ist daher beschreibend für die beanspruchten Waren (trotz mehrerer ausländischer Eintragungen - siehe aber auch den PROCHECK-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 05.06.2003, sic! 2003, 903 |
| SMart | Waffen (Kl.13) | RKGE |
SMART ist eine Bezeichnung für einen bestimmten Waffentypus. Die banale Kombination von Gross- und Kleinbuchstaben macht die Marke nicht unterscheidungskräftig. Kommentare (0) |
RKGE vom 07.05.2003, sic! 2003, 806 |
| WE KEEP OUR PROMISES | Kosmetika (Kl.3), pharmazeutische Produkte (Kl.5) | RKGE |
Wird als Werbeslogan und nicht als Kennzeichen verstanden. Freihaltebedürftig, weil aus Wörtern des englischen Grundwortschatzes bestehend und aufgrund des Sinngehalts von Konkurrenten von Bedeutung. Kommentare (0) |
RKGE vom 24.04.2003, sic! 2003, 802 |
| FITNESS | Lebensmittel (Kl.29), Kl.30 | RKGE |
Publikum nimmt an, dass mit FITNESS gekennzeichnete Waren besonders gesund sind, daher direkt beschreibend (fehlende Unterscheidungskraft). Werbewirkung von FITNESS darf nicht monopolisiert werden, daher freihaltebedürftig. Kommentare (0) |
RKGE vom 28.03.2003, sic! 2003, 800 |
| ALPHA | Tonaufzeichnungsgeräte (Kl.9), Druckereierzeugnisse (Kl.16), Erziehung und Ausbildung (Kl.41) | HG SG |
ALPHA ist beschreibend für Alpha-Gehirnströme, die schon lange bekannt sind. Die Bezeichnung ALPHA ist für Produkte im Zusammenhang mit diesen Gehirnströmen unentbehrlich und kann auch nicht kraft Durchsetzung zur Marke werden. Kommentare (0) |
HG SG vom 28.03.2003, sic! 2003, 796 |
| LIMMI | Zitronensaftkonzentrat (Kl.32) | OG TG |
Eine Marke, die nur zum Zweck hinterlegt wurde, einem Konkurrenten, der im Ausland unter dieser Marke auftritt, den Markteintritt in der Schweiz zu erschweren, ist ungültig. Kommentare (0) |
OG TG vom 27.03.2003, sic! 2005, 194 |
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Waschmittel (Kl.3) | RKGE |
Form eines einfachen Quaders mit zumindest abgeschrägten Kanten und vier abgerundeten Ecken ist nicht unterscheidungskräftig für Waschmittel. Der Farbanspruch blau und weiss ist nicht geeignet, dem Zeichen Unterscheidungskraft zu geben, da triviale Farben wie blau und weiss nicht der Kennzeichnung dienen, sondern auf unterschiedliche Wirkstoffe hinweisen sollen. Kommentare (0) |
RKGE vom 18.02.2003, sic! 2003, 498 |
| ROYAL COMFORT | Pflaster, Verbandsmaterial (Kl.5), Hygienepapier (Kl.16) | RKGE |
ROYAL COMFORT ist ein nicht schutzfähiger Qualitätshinweis. Kommentare (0) |
RKGE vom 17.02.2003, sic! 2003, 495 |
| MASTERPIECE | Finanzdienstleistungen (Kl.36) | BGer |
Der Gebrauch des Begriffs "MASTERPIECE" in Verbindung mit Finanzdienstleistungen ist eine Beschaffenheitsangabe die zum Gemeingut gehört. Die Zugehörigkeit zum Gemeingut liegt in der Beurteilung jedes einzelnen Staates; somit kann die Praxis in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. Kommentare (0) |
BGer vom 07.02.2003, BGE 129 III 225 |
| WEBLEARN | Lehr- und Unterrichtsmittel (Kl.16) | RKGE |
Auch ein bisher ungebräuchlicher Ausdruck kann beschreibend sein, wenn er ohne besondere Anstrengung als Aussage über Eigenschaften der Ware verstanden wird. Kommentare (0) |
RKGE vom 05.12.2002, sic! 2003, 425 |
| COOL ACTION | Mittel zur Schönheitspflege (Kl.3) | RKGE |
COOL ACTION wird als Hinweis auf die kühlende Wirkung und somit unmittelbar beschreibend für die beanspruchten Waren verstanden. Eintragung in DE und AT vermögen Eintragung in der CH nicht zu begründen. Kommentare (0) |
RKGE vom 09.09.2002, sic! 2003, 134 |
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Milch mit Zusätzen (Kl.29) | RKGE |
Bei Behältern für (Milch-)Getränke fasst der Konsument die Form des Behälters meist nicht als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller auf. Einbuchtungen und Rillen sind bei Behältnissen für Getränke üblich, weil sie ein Abrutschen der Flasche in der Hand verhindern sollen; falls diese Elemente nicht aussergewöhnlich angeordnet sind, verleihen sie der Form der Flasche keine Kennzeichnungskraft Kommentare (0) |
RKGE vom 30.08.2002, sic! 2003, 40 |
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Kino-Zeitschrift (Kl.16) | BGer |
PREMIERE bedeutet Erstaufführung, die Zeitschrift berichtet über solche, daher ist das Zeichen direkt beschreibend für den Inhalt. Kommentare (0) |
BGer vom 29.08.2002, BGE 128 III 447 |
| Nidwaldner Wochenblatt | Zeitungen (Kl.16), Fernsehen (Kl.38) | RKGE |
Das Zeichen "Nidwaldner Wochenblatt" (fig.) ist trotz Farbanspruch “rot, weiss, schwarz” direkt beschreibend für die beanspruchten Waren und deren Herkunft. Kommentare (0) |
RKGE vom 19.08.2002, sic! 2003, 34 |
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Verpackungsbehälter aus Kunststoff (Kl.20), Papier und Papierwaren (Kl.16), Druckereierzeugnisse (Kl.16) | RKGE |
Während für Waren des allgemeinen Konsums die Farbgebung für die Aufmerksamkeit und den Kaufentscheid der Konsumenten eine erhebliche Rolle spielen kann und daher für solche Waren die ganze Farbenpalette dem allgemeinen Gebrauch freigehalten werden muss, trifft dies bei Spezialwaren, die von Fachleuten gekauft werden, kaum zu. (...) In der Klasse 16 beansprucht die Beschwerdeführerin den Markenschutz für „Druckereierzeugnisse; Papeteriewaren; Schachteln aus Karton oder Papier“ und in der Klasse 20 für „Verpackungs- und Transportbehälter aus Kunststoff“. Es handelt sich hier um Waren des allgemeinen Gebrauchs, bei denen die Farbgebung eine wichtige Rolle für den Kaufentscheid spielen kann, so dass in diesem Bereich ein zwingendes Freihaltebedürfnis bestehen dürfte. Diese Frage kann aber letztlich offen gelassen werden, weil die Beschwerdeführerin für diesen Warenbereich ohnehin eine Durchsetzung ihrer Farbmarke nicht glaubhaft gemacht hat. Kommentare (0) |
RKGE vom 05.02.2002, MA-AA 12/00 |
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Säcke aus Plastik (Kl.18) | RKGE |
Handy Bag ist beschreibend für Plastiksäcke, daran ändert auch ein um die Worte gelegter rechteckiger Rahmen und der Farbanspruch “blaue Schrift, roter Rahmen” nichts, da diese Elemente nicht prägend sind. Kommentare (0) |
RKGE vom 16.05.2001, sic! 2001, 518 |
| READY-TO-GO | Software (Kl.9) | RKGE |
Erweckt unmittelbar den Eindruck besonderer Benutzerfreundlichkeit. Kommentare (0) |
RKGE vom 28.12.2000, sic! 2001, 203 |
| KRAFT | Lebensmittel (Kl.29), Lebensmittel (Kl.30) | RKGE |
KRAFT für Nahrungsmittel beschreibend und anpreisend, daher gemeinfrei. Kommentare (0) |
RKGE vom 28.12.2000, sic 2001, 135 |
| SKIBIKE | Skibob (Kl.28) | RKGE |
Unmittelbar verständlich und beschreibend. Kommentare (0) |
RKGE vom 12.12.2000, sic! 2001, 132 |









