| Marke | Produkte | Instanz | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| LEADER | Zigaretten (Kl.34) | BVGer |
Das englische LEADER ist eine Qualitätsbeschreibung, bei welcher der Durchschnittskonsument an ein Spitzenprodukt denkt. Eine solche Qualitätsbezeichnung entbehrt jeglicher Unterscheidungskraft und muss auch mit Blick auf Konkurrenten für Werbezwecke freigehalten werden. |
BVGer vom 19.06.2008 |
| POST | Geldgeschäfte, Zahlungsverkehr (Kl.36), Brief- und Paketbeförderung (Kl.39) | BVGer |
Es kann davon ausgegangen werden, "dass der Begriff 'Post' sowohl als Hinweis auf die Unternehmung 'Die Schweizerische Post' als auch auf ein beliebiges Unternehmen verstanden werden kann, welches Postgüter befördert." Zudem kann der Begriff auch als Bezeichnung für befördertes Gut (Briefe, Pakete etc.) verstanden werden. Für Zustell- und Beförderungsdienstleistungen der Klasse 39 ist POST absolut freihaltebedürftig. Da den Konkurrenzunternehmen der ‚Schweizerischen Post' "keine zahlreichen gleichbedeutenden Alternativen zur Bezeichnung ihrer Dienstleistungen zur Verfügung stehen (...). Dass die Konkurrenzunternehmen den Begriff POST allgemein nicht verwenden, da ‚Die Schweizerische Post' kraft Gesetzes Jahrzehnte lang eine Monopolstellung innehatte, ist nachvollziehbar und genügt nicht, um das absolute Freihaltebedürfnis zu verneinen." Ein Zuordnungsgrad des Zeichens POST zur Markenhinterlegerin von 29% (befragte Privatpersonen) bzw. 44% (befragte Unternehmen) reicht nicht aus, um eine Verkehrs-durchsetzung glaubhaft zu machen. Kommentare (0) |
BVGer vom 09.06.2008, Ingres-News 9/2008 |
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produits de parfumerie, cosmétiques (Kl.3) | BVGer |
IGE und Bundesverwaltungsgericht verweigern der nebenstehend abgebildeten Form für Parfüms und Seifen (Klasse 3) die Eintragung in das Markenregister. |
BVGer vom 10.03.2008, Ingres-News 6/2008 |
| CORPOSANA | lingettes imprégnées et sèches pour les soins de la peau; coton hydrophile, boules ouatées, bâtonnets ouatés, boules de coton et disques de coton hydrophile à usage cosmétique (Kl.3), articles d'hygiène en papier et cellulose pour femmes, notamment bandes périodiques, protège-slips, tampons hygiéniques, culottes hygiéniques et couches pour bébés; couches pour personnes incontinentes; protège-couches pour personnes incontinentes (Kl.5) | BVGer |
Ein Grossteil der Schweizer Verkehrsteilnehmer erkennt im Zeichen CORPOSANA die Bedeutung "gesunder Körper". |
BVGer vom 28.05.2008 |
| TRABECULAR METAL | Chirurgische und ärztliche Apparate und Instrumente; Prothesen, Endoprothesen und Revisionsprothesen und deren Bestandteile insbesondere Acetabulum-Komponenten, Femur- und Humerusschäfte und Gelenkersatzkomponenten; künstliche chirurgische Knieimplanta (Kl.10) | BVGer |
Es ist davon auszugehen, dass die massgebenden Verkehrskreise sich hier - zumindest die chirurgischen und ärztlichen Apparate und Instrumente betreffend - in erster Linie aus Ärzten und anderen medizinischen Fachpersonen zusammensetzen. (...) Soweit daher die konkrete Unterscheidungskraft des Zeichens TRABECULAR METAL geprüft wird, ist bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit dieses Zeichens auf deren Sichtweise abzustellen. |
BVGer vom 24.04.2008 |
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Werbung (Kl.35), Veranstaltung von Reisen (Kl.39) | BVGer |
Unbestritten ist, dass der Wortlaut "traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN" für Druckerzeugnisse in Klasse 16 nicht originär kennzeichnungskräftig ist. Ebenfalls nicht strittig ist, dass die grafische Ausgestaltung der beiden Wort-/Bildmarken nicht ausreicht, um diesen die erforderliche Unterscheidungskraft zu verschaffen. |
BVGer vom 01.04.2008 |
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Spielwaren (Kl.28) | BVGer |
Der in der Bildmarke abgebildete Teddybär hat eine für Teddybären übliche Form. Die gestrichelten Linien wie auch die Gestaltung des in der Mitte des Teddybären abgebildeten Herzens sind nicht genügend auffällig, um der Bildmarke im Gesamteindruck einen individuellen Charakter zu verleihen. Das Bildzeichen ist deshalb für Spielzeuge nicht unterscheidungskräftig (schutzfähig aber für DL der Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung). Kommentare (0) |
BVGer vom 15.02.2008 |
| VIAGGIO | Eisenbahnwaggons (Kl.12) | BVGer |
Eisenbahnwaggons können sowohl für den Gütertransport (Güterwaggons) als auch für den Personentransport (Reisewaggons) verwendet werden. Zumindest für die letztgenannte Waggonart ist das Zeichen VIAGGIO direkt beschreibend, da es einen unmittelbaren Hinweis auf deren Verwendungszweck, das Reisen, darstellt: "Da das Zeichen VIAGGIO für diese Wagenart [Reisewaggons] unmittelbar beschreibend ist, kann es auch für Eisenbahnwaggons in ihrer Gesamtheit nicht eingetragen werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Bezeichnung für andere Erzeugnisse, die unter denselben Oberbegriff fallen, nicht beschreibend sein sollte (...). Ob das Zeichen VIAGGIO für die Ware Güterwaggons direkt beschreibend ist, kann somit dahingestellt bleiben." Kommentare (0) |
BVGer vom 13.02.2008 |
| 2LIGHT | Leuchten (Kl.11), Planung im Bereich des Ingenieur- und Architekturwesens (Kl.42) | BVGer |
Das englische Wort LIGHT ist im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen aus dem Beleuchtungssektor beschreibend. Da auch das Element "2" keinen hinreichenden Beitrag an die Unterscheidungskraft der streitgegenständlichen Marke leistet und sich ein solcher auch nicht aus der Kombination der beiden Markenbestandteile ergibt, ist die Marke gesamthaft als nicht eintragungsfähig zu qualifizieren. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass 2LIGHT objektiv betrachtet mehrdeutig ist. Ob die Marke von den massgeblichen Abnehmern nämlich als "zwei Licht", "zwei anzünden" oder englisch als "to light" verstanden wird, führt in jedem Fall dazu, dass sich im besagten Zeichen unmittelbar die Kerneigenschaft von Waren und Dienstleistungen der Beleuchtungsindustrie widerspiegelt. Kommentare (0) |
BVGer vom 25.02.2008 |
| TOSCANELLA | Lebensmittel (Kl.29) | BVGer |
Das Wortzeichen TOSCANELLA ist für Lebensmittel der Klassen 29 und 31 ein direkter Herkunftshinweis. TOSCANELLA wird von italienischsprachigen Abnehmern ohne weiteres als Koseform von "Toscana" verstanden. Die Region Toskana ist eine in der Schweiz bekannte Tourismusdestination. Notorisch ist auch, dass in der Toskana Land- und Forstwirtschaft betrieben wird. Kommentare (0) |
BVGer vom 18.09.2007, Ingres-News 3/2008 |
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Kl.5, Kl.9, Kl.10 | BVGer |
Obwohl das streitgegenständliche Zeichen nicht alle Elemente des Europa-Emblems enthält, muss festgehalten werden, dass die Anordnung sowie die Ausgestaltung der Sterne gleich ist wie beim geschützten Emblem. Der - im Vergleich zum Europa-Emblem - fehlende Stern fällt nicht weiter auf. Das streitgegenständliche Zeichen ist daher trotz des Wortbestandteils geeignet, bei den massgebenden Verkehrskreisen den Eindruck einer Verbindung mit dem Europarat bzw. der Europäischen Union hervorzurufen. Kommentare (0) |
BVGer vom 12.12.2007 |
| BONA | Kl.1, Kl.2, Kl.3, Kl.7 | BVGer |
Obwohl das Wort BONA sowohl im Italienischen als auch im Französischen nicht existiert, werden italienisch- and französisch Sprechende es mit Wörtern wie "buono" oder "bon" and damit mit deren Sinngehalt "gut" in Verbindung bringen. Der Begriff BONA enthält damit im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren einen direkten Qualitätshinweis. Kommentare (0) |
BVGer vom 12.11.2007, Ingres-News 1/2008 |
| CHOCO STARS | Back- und Süsswaren (Kl.30), Schokoladewaren (Kl.30) | BVGer |
Das Zeichen "Choco Stars" geniesst für Schokolade und Konditorwaren keine Unterscheidungskraft. Verstanden als "Stars unter den Schokoladen" oder "Star-Schokolade" stellt das Zeichen für die beanspruchten Waren eine banale Qualitätsangabe sowie eine reklamehafte Anpreisung dar. Kommentare (0) |
BVGer vom 12.07.2007, Ingres-News 11/2007 |
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pharmazeutische Produkte (Kl.5) | BVGer |
Die Wortkombination "basilea Pharmaceutica" wird ohne weiteres im Sinne von "Basel Pharmazeutik" verstanden. Die grafischen Gestaltungselemente sowie der Farbanspruch genügen nicht, um der im Gemeingut liegenden Wortkombination Unterscheidungskraft zu verschaffen. |
BVGer vom 13.09.2007, Ingres-News 11/2007 |
| ENGINEERED FOR MEN | Uhren (Kl.14) | BVGer |
Das Wort ENGINEERED wird vom Schweizer Publikum wie folgt verstanden: "Phonétiquement proche dans la langue française des mots ingénieur, ingénierie et engineering, le terme 'engineered' appartient donc au vocabulaire de base que le consommateur connaît. Ce mot est d'autant plus reconnaissable et compréhensible par chacun que le terme anglais 'engineering' est passé, sous forme d'anglicisme, non seulement dans le vocabulaire français mais également dans le vocabulaire allemand." |
BVGer vom 16.08.2007, Ingres-News 11/2007 |
| VUVUZELA | Musikinstrumente (Kl.15), Spielwaren (Kl.28) | BVGer |
VUVUZELA ist eine Sachbezeichnung für ein südafrikanisches Blasinstrument. |
BVGer vom 21.06.2007, sic! 2008, 217 |
| PROJOB | Schutzbekleidungen (Kl.9), Säcke (Kl.18), Kleider (Kl.25), Schuhwaren (Kl.25) | BVGer |
Mit der Bezeichnung PROJOB wird "die Geeignetheit und Nützlichkeit entsprechender Waren zur Ausführung bestimmter Tätigkeiten am Arbeitsplatz ohne weiteres erkennbar." Auf Grund der "einfachen Verständlichkeit und der Simplizität der Aussage" ist das Zeichen freihaltebedürftig. Kommentare (0) |
BVGer vom 16.07.2007, Ingres-News 9/2007 |
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Kl.9, Kl.16, Kl.39, Kl.41, Kl.42 | BVGer |
Entgegen der Auffassung des IGE verstösst ein Zeichen nicht schon dann gegen das Bundesgesetz zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (NZSchG, SR 232.23), wenn es ein nach NZSchG geschütztes Zeichen enthält, sondern nur, wenn der Gesamteindruck der hinterlegten Marke einen Rückschluss auf eine internationale Organisation zulässt. Das BVGer hält somit an der bisherigen Praxis der RKGE fest. |
BVGer vom 08.06.2007, Ingres-News 9/2007 |
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Kl.9, Kl.11 | BVGer |
Für nicht aus der Schweiz stammende Waren irreführend: Die Globalisierung der Warenströme führt nicht dazu, dass Konsumenten sich für die Herkunft von Waren nicht interessieren. "Vielmehr ist (...) davon auszugehen, dass das Publikum gerade wegen der globalisierten Wirtschaft der Warenherkunft durchaus Bedeutung beimisst und entsprechende Erwartungen hegt, weshalb geografische Bezeichnungen anerkanntermassen auch als Wirtschaftsgut sehr bedeutsam sind. Für eine konkrete Herkunftserwartung seitens der Konsumenten bedarf es (...) keines besonderen Rufes der verwendeten Herkunftsangabe für die in Frage stehenden Waren. Es genügt, wenn die betreffende Gegend als Herkunftsort in Frage kommt." Kommentare (0) |
BVGer vom 21.06.2007, Ingres-News 9/2007 |
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Gitarren (Kl.15) | BVGer |
Formmarken müssen durch ihre Eigenheiten auffallen und vom Gewohnten und Erwarteten abweichen. Zeigt eine Formmarke nur einen Teil der Ware, für welche sie hinterlegt ist, muss die Abweichung vom Gewohnten und Erwarteten "im Erscheinungsbild der ganzen Ware und nicht nur im wiedergegebenen Warenbestandteil vorliegen". Um zu beurteilen, ob der Formmarke eine Herkunftswirkung zukommt, ist damit "auf die Herkunftswirkung der ganzen gekennzeichneten Ware und nicht allein auf die Wirkung der angemeldeten Marke abzustellen." Im vorliegenden Fall können die nicht technisch und nicht durch Spielkonventionen vorgegeben Elemente des Gitarrenkopfes das Gesamterscheinungsbild einer Gitarre nicht so zu prägen, dass Markenschutz gewährt werden könnte. Kommentare (0) |
BVGer vom 04.06.2007, Ingres-News 9/2007 |












