| Marke | Produkte | Instanz | Kernaussage | Fundstelle |
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Tabakwaren (Kl.34), Zigaretten (Kl.34) | RKGE |
Ist ein Zusammenhang zwischen dem geographischen Namen und dem beanspruchten Warenbereich nicht zu ersehen oder bloss symbolischer Art, so gilt die Marke als Phantasiebezeichnung und ist einzutragen. Sobald indes eine Marke beim Käufer die Ideenverbindung zu einem Land, einer Gegend oder einem Ort hervorruft und damit direkt oder indirekt die Vorstellung einer Herkunftsangabe erwecken kann, besteht eine Täuschungsgefahr, wenn die mit der Marke gekennzeichneten Waren nicht dort hergestellt werden. |
RKGE vom 30.03.2000, sic! 2000, 507 |
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Baumaterialien (Kl.19) | BGer |
Der Ausdruck "Brico" geniesst als Abkürzung des Wortes "bricolage" in den französischsprachigen Regionen eine gewisse Verbreitung. Er ist zum Synonym für "do it yourself"-Produkte geworden und daher als beschreibendes Zeichen für einen bestimmten Warentypus für gemeinfrei zu halten (E. 1-2). |
BGer vom 11.07.2000, BGE 127 III 33 |
| SIDDHARTHA | Hoteldienstleistungen (Kl.43), Transportwesen (Kl.39), Motorfahrzeuge (Kl.12) | RKGE |
Auch Zeichen, die das religiöse Empfinden von Minoritäten verletzen, verstossen gegen die guten Sitten. Buddhisten werden durch die kommerzielle Verwendung von SIDDHARTA in ihrem religiösem Empfinden verletzt. Kommentare (0) |
RKGE vom 05.10.2000, sic! 2001, 31 |
| LEVANTE | Hefe, Backpulver (Kl.30) | RKGE |
Das Gemeingut setzt sich aus dem gesamten in der Schweiz verwendeten Sprachschatz zusammen; eine nur in einem Sprachgebiet als beschreibend geltende Marke ist daher ebenfalls Gemeingut (E. 2 in fine) . |
RKGE vom 06.10.2000, sic! 2001, 28 |
| MASTER DRIVE | Dienstleistungen einer Fahrschule (Kl.41) | RKGE |
Direkte Beschreibung des Lernzieles, Anpreisung der hohen Qualität des Lehrgangs. Kommentare (0) |
RKGE vom 08.11.2000, sic! 2001, 30 |
| READY & QUICK | gekochtes Obst und Gemüse (Kl.29) | RKGE |
Unmittelbar verständlich und beschreibend. Kommentare (0) |
RKGE vom 01.12.2000, sic! 2001, 129 |
| SKIBIKE | Skibob (Kl.28) | RKGE |
Unmittelbar verständlich und beschreibend. Kommentare (0) |
RKGE vom 12.12.2000, sic! 2001, 132 |
| READY-TO-GO | Software (Kl.9) | RKGE |
Erweckt unmittelbar den Eindruck besonderer Benutzerfreundlichkeit. Kommentare (0) |
RKGE vom 28.12.2000, sic! 2001, 203 |
| KRAFT | Lebensmittel (Kl.29), Lebensmittel (Kl.30) | RKGE |
KRAFT für Nahrungsmittel beschreibend und anpreisend, daher gemeinfrei. Kommentare (0) |
RKGE vom 28.12.2000, sic 2001, 135 |
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Säcke aus Plastik (Kl.18) | RKGE |
Handy Bag ist beschreibend für Plastiksäcke, daran ändert auch ein um die Worte gelegter rechteckiger Rahmen und der Farbanspruch “blaue Schrift, roter Rahmen” nichts, da diese Elemente nicht prägend sind. Kommentare (0) |
RKGE vom 16.05.2001, sic! 2001, 518 |
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Verpackungsbehälter aus Kunststoff (Kl.20), Papier und Papierwaren (Kl.16), Druckereierzeugnisse (Kl.16) | RKGE |
Während für Waren des allgemeinen Konsums die Farbgebung für die Aufmerksamkeit und den Kaufentscheid der Konsumenten eine erhebliche Rolle spielen kann und daher für solche Waren die ganze Farbenpalette dem allgemeinen Gebrauch freigehalten werden muss, trifft dies bei Spezialwaren, die von Fachleuten gekauft werden, kaum zu. (...) In der Klasse 16 beansprucht die Beschwerdeführerin den Markenschutz für „Druckereierzeugnisse; Papeteriewaren; Schachteln aus Karton oder Papier“ und in der Klasse 20 für „Verpackungs- und Transportbehälter aus Kunststoff“. Es handelt sich hier um Waren des allgemeinen Gebrauchs, bei denen die Farbgebung eine wichtige Rolle für den Kaufentscheid spielen kann, so dass in diesem Bereich ein zwingendes Freihaltebedürfnis bestehen dürfte. Diese Frage kann aber letztlich offen gelassen werden, weil die Beschwerdeführerin für diesen Warenbereich ohnehin eine Durchsetzung ihrer Farbmarke nicht glaubhaft gemacht hat. Kommentare (0) |
RKGE vom 05.02.2002, MA-AA 12/00 |
| Nidwaldner Wochenblatt | Zeitungen (Kl.16), Fernsehen (Kl.38) | RKGE |
Das Zeichen "Nidwaldner Wochenblatt" (fig.) ist trotz Farbanspruch “rot, weiss, schwarz” direkt beschreibend für die beanspruchten Waren und deren Herkunft. Kommentare (0) |
RKGE vom 19.08.2002, sic! 2003, 34 |
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Kino-Zeitschrift (Kl.16) | BGer |
PREMIERE bedeutet Erstaufführung, die Zeitschrift berichtet über solche, daher ist das Zeichen direkt beschreibend für den Inhalt. Kommentare (0) |
BGer vom 29.08.2002, BGE 128 III 447 |
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Milch mit Zusätzen (Kl.29) | RKGE |
Bei Behältern für (Milch-)Getränke fasst der Konsument die Form des Behälters meist nicht als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller auf. Einbuchtungen und Rillen sind bei Behältnissen für Getränke üblich, weil sie ein Abrutschen der Flasche in der Hand verhindern sollen; falls diese Elemente nicht aussergewöhnlich angeordnet sind, verleihen sie der Form der Flasche keine Kennzeichnungskraft Kommentare (0) |
RKGE vom 30.08.2002, sic! 2003, 40 |
| COOL ACTION | Mittel zur Schönheitspflege (Kl.3) | RKGE |
COOL ACTION wird als Hinweis auf die kühlende Wirkung und somit unmittelbar beschreibend für die beanspruchten Waren verstanden. Eintragung in DE und AT vermögen Eintragung in der CH nicht zu begründen. Kommentare (0) |
RKGE vom 09.09.2002, sic! 2003, 134 |
| WEBLEARN | Lehr- und Unterrichtsmittel (Kl.16) | RKGE |
Auch ein bisher ungebräuchlicher Ausdruck kann beschreibend sein, wenn er ohne besondere Anstrengung als Aussage über Eigenschaften der Ware verstanden wird. Kommentare (0) |
RKGE vom 05.12.2002, sic! 2003, 425 |
| MASTERPIECE | Finanzdienstleistungen (Kl.36) | BGer |
Der Gebrauch des Begriffs "MASTERPIECE" in Verbindung mit Finanzdienstleistungen ist eine Beschaffenheitsangabe die zum Gemeingut gehört. Die Zugehörigkeit zum Gemeingut liegt in der Beurteilung jedes einzelnen Staates; somit kann die Praxis in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. Kommentare (0) |
BGer vom 07.02.2003, BGE 129 III 225 |
| ROYAL COMFORT | Pflaster, Verbandsmaterial (Kl.5), Hygienepapier (Kl.16) | RKGE |
ROYAL COMFORT ist ein nicht schutzfähiger Qualitätshinweis. Kommentare (0) |
RKGE vom 17.02.2003, sic! 2003, 495 |
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Waschmittel (Kl.3) | RKGE |
Form eines einfachen Quaders mit zumindest abgeschrägten Kanten und vier abgerundeten Ecken ist nicht unterscheidungskräftig für Waschmittel. Der Farbanspruch blau und weiss ist nicht geeignet, dem Zeichen Unterscheidungskraft zu geben, da triviale Farben wie blau und weiss nicht der Kennzeichnung dienen, sondern auf unterschiedliche Wirkstoffe hinweisen sollen. Kommentare (0) |
RKGE vom 18.02.2003, sic! 2003, 498 |
| LIMMI | Zitronensaftkonzentrat (Kl.32) | OG TG |
Eine Marke, die nur zum Zweck hinterlegt wurde, einem Konkurrenten, der im Ausland unter dieser Marke auftritt, den Markteintritt in der Schweiz zu erschweren, ist ungültig. Kommentare (0) |
OG TG vom 27.03.2003, sic! 2005, 194 |











