Marke Produkte Instanz Kernaussage Fundstelle
FITNESS Lebensmittel (Kl.29), Kl.30 RKGE

Publikum nimmt an, dass mit FITNESS gekennzeichnete Waren besonders gesund sind, daher direkt beschreibend (fehlende Unterscheidungskraft). Werbewirkung von FITNESS darf nicht monopolisiert werden, daher freihaltebedürftig.

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RKGE vom 28.03.2003, sic! 2003, 800
PROROOT zahnärztliche Präparate (Kl.10) RKGE

Bedeutet "zu Gunsten der Wurzel" und ist daher beschreibend für die beanspruchten Waren (trotz mehrerer ausländischer Eintragungen - siehe aber auch den PROCHECK-Entscheid).

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RKGE vom 05.06.2003, sic! 2003, 903
Waschmitteltablette weiss-blau 3D Waschmittel (Kl.3) RKGE

Form eines einfachen Quaders mit zumindest abgeschrägten Kanten und vier abgerundeten Ecken ist nicht unterscheidungskräftig für Waschmittel. Der Farbanspruch blau und weiss ist nicht geeignet, dem Zeichen Unterscheidungskraft zu geben, da triviale Farben wie blau und weiss nicht der Kennzeichnung dienen, sondern auf unterschiedliche Wirkstoffe hinweisen sollen.

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RKGE vom 18.02.2003, sic! 2003, 498
ROYAL COMFORT Pflaster, Verbandsmaterial (Kl.5), Hygienepapier (Kl.16) RKGE

ROYAL COMFORT ist ein nicht schutzfähiger Qualitätshinweis.

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RKGE vom 17.02.2003, sic! 2003, 495
WE KEEP OUR PROMISES Kosmetika (Kl.3), pharmazeutische Produkte (Kl.5) RKGE

Wird als Werbeslogan und nicht als Kennzeichen verstanden. Freihaltebedürftig, weil aus Wörtern des englischen Grundwortschatzes bestehend und aufgrund des Sinngehalts von Konkurrenten von Bedeutung.

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RKGE vom 24.04.2003, sic! 2003, 802
WEBLEARN Lehr- und Unterrichtsmittel (Kl.16) RKGE

Auch ein bisher ungebräuchlicher Ausdruck kann beschreibend sein, wenn er ohne besondere Anstrengung als Aussage über Eigenschaften der Ware verstanden wird.

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RKGE vom 05.12.2002, sic! 2003, 425
COOL ACTION Mittel zur Schönheitspflege (Kl.3) RKGE

COOL ACTION wird als Hinweis auf die kühlende Wirkung und somit unmittelbar beschreibend für die beanspruchten Waren verstanden. Eintragung in DE und AT vermögen Eintragung in der CH nicht zu begründen.

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RKGE vom 09.09.2002, sic! 2003, 134
Milchflasche 3D Milch mit Zusätzen (Kl.29) RKGE

Bei Behältern für (Milch-)Getränke fasst der Konsument die Form des Behälters meist nicht als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller auf. Einbuchtungen und Rillen sind bei Behältnissen für Getränke üblich, weil sie ein Abrutschen der Flasche in der Hand verhindern sollen; falls diese Elemente nicht aussergewöhnlich angeordnet sind, verleihen sie der Form der Flasche keine Kennzeichnungskraft

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RKGE vom 30.08.2002, sic! 2003, 40
Nidwaldner Wochenblatt Zeitungen (Kl.16), Fernsehen (Kl.38) RKGE

Das Zeichen "Nidwaldner Wochenblatt" (fig.) ist trotz Farbanspruch “rot, weiss, schwarz” direkt beschreibend für die beanspruchten Waren und deren Herkunft.

 

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RKGE vom 19.08.2002, sic! 2003, 34
READY-TO-GO Software (Kl.9) RKGE

Erweckt unmittelbar den Eindruck besonderer Benutzerfreundlichkeit.

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RKGE vom 28.12.2000, sic! 2001, 203
KRAFT Lebensmittel (Kl.29), Lebensmittel (Kl.30) RKGE

KRAFT für Nahrungsmittel beschreibend und anpreisend, daher gemeinfrei.

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RKGE vom 28.12.2000, sic 2001, 135
SKIBIKE Skibob (Kl.28) RKGE

Unmittelbar verständlich und beschreibend.

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RKGE vom 12.12.2000, sic! 2001, 132
READY & QUICK gekochtes Obst und Gemüse (Kl.29) RKGE

Unmittelbar verständlich und beschreibend.

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RKGE vom 01.12.2000, sic! 2001, 129
SIDDHARTHA Hoteldienstleistungen (Kl.43), Transportwesen (Kl.39), Motorfahrzeuge (Kl.12) RKGE

Auch Zeichen, die das religiöse Empfinden von Minoritäten verletzen, verstossen gegen die guten Sitten. Buddhisten werden durch die kommerzielle Verwendung von SIDDHARTA in ihrem religiösem Empfinden verletzt.

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RKGE vom 05.10.2000, sic! 2001, 31
MASTER DRIVE Dienstleistungen einer Fahrschule (Kl.41) RKGE

Direkte Beschreibung des Lernzieles, Anpreisung der hohen Qualität des Lehrgangs.

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RKGE vom 08.11.2000, sic! 2001, 30
LEVANTE Hefe, Backpulver (Kl.30) RKGE

Das Gemeingut setzt sich aus dem gesamten in der Schweiz verwendeten Sprachschatz zusammen; eine nur in einem Sprachgebiet als beschreibend geltende Marke ist daher ebenfalls Gemeingut (E. 2 in fine) .
"Levante" ist für Hefe, Backpulver und Qualitätsverbesserer für Backwaren beschreibend, da "Aufgehen" bei Gebäck die zentrale Qualitätsforderung ist (E. 3).
Zum Gemeingut gehören auch neue, sprachunübliche oder regelwidrig gebildete Ausdrücke, wenn ihr beschreibender Sinn offen auf der Hand liegt und von den beteiligten Verkehrskreisen als Aussage über bestimmte Eigenschaften aufgefasst wird (E. 4).

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RKGE vom 06.10.2000, sic! 2001, 28
Handy Bag Säcke aus Plastik (Kl.18) RKGE

Handy Bag ist beschreibend für Plastiksäcke, daran ändert auch ein um die Worte gelegter rechteckiger Rahmen und der Farbanspruch “blaue Schrift, roter Rahmen” nichts, da diese Elemente nicht prägend sind.

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RKGE vom 16.05.2001, sic! 2001, 518
Dakota Tabakwaren (Kl.34), Zigaretten (Kl.34) RKGE

Ist ein Zusammenhang zwischen dem geographischen Namen und dem beanspruchten Warenbereich nicht zu ersehen oder bloss symbolischer Art, so gilt die Marke als Phantasiebezeichnung und ist einzutragen. Sobald indes eine Marke beim Käufer die Ideenverbindung zu einem Land, einer Gegend oder einem Ort hervorruft und damit direkt oder indirekt die Vorstellung einer Herkunftsangabe erwecken kann, besteht eine Täuschungsgefahr, wenn die mit der Marke gekennzeichneten Waren nicht dort hergestellt werden.

Die USA sind dem durchschnittlichen Konsumenten sowohl für den Tabakanbau als auch für die Tabakverarbeitung bekannt, und in der Werbung für amerikanische Zigaretten werden typisch amerikanische Motive (Cowboy, Monument Valley, Skyline von New York etc.) häufig hervorgehoben. Es kann daher keine Rolle spielen, ob in Nord- oder Süd-Dakota Tabak angebaut oder verarbeitet wird, sofern das Wort "Dakota" vom durchschnittlichen Konsumenten der beanspruchten Waren als Hinweis auf die USA verstanden wird.

Auch zahlreiche Hinweise auf die ausländische Eintragungspraxis können die gewissenhafte Prüfung des Vorliegens absoluter Ausschlussgründe nach schweizerischem Recht nicht ersetzen.

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RKGE vom 30.03.2000, sic! 2000, 507
Postgelb (Verpackung) Verpackungsbehälter aus Kunststoff (Kl.20), Papier und Papierwaren (Kl.16), Druckereierzeugnisse (Kl.16) RKGE

Während für Waren des allgemeinen Konsums die Farbgebung für die Aufmerksamkeit und den Kaufentscheid der Konsumenten eine erhebliche Rolle spielen kann und daher für solche Waren die ganze Farbenpalette dem allgemeinen Gebrauch freigehalten werden muss, trifft dies bei Spezialwaren, die von Fachleuten gekauft werden, kaum zu. (...)

In der Klasse 16 beansprucht die Beschwerdeführerin den Markenschutz für „Druckereierzeugnisse; Papeteriewaren; Schachteln aus Karton oder Papier“ und in der Klasse 20 für „Verpackungs- und Transportbehälter aus Kunststoff“. Es handelt sich hier um Waren des allgemeinen Gebrauchs, bei denen die Farbgebung eine wichtige Rolle für den Kaufentscheid spielen kann, so dass in diesem Bereich ein zwingendes Freihaltebedürfnis bestehen dürfte. Diese Frage kann aber letztlich offen gelassen werden, weil die Beschwerdeführerin für diesen Warenbereich ohnehin eine Durchsetzung ihrer Farbmarke nicht glaubhaft gemacht hat.

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RKGE vom 05.02.2002, MA-AA 12/00
Grotto ai Fanghi Gastronomie (Kl.43) TA TI

Die streitgegenständliche Marke besteht nach Ansicht des Gerichtes ausschliesslich aus gemeinfreien Elementen. Auch die Kombination all dieser gemeinfreier Elemente vermag in ihrer Gesamtheit keine Kennzeichnungskraft zu erlangen.

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TA TI vom 26.09.2006, sic! 2007, 911