| Marke | Produkte | Instanz | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| FITNESS | Lebensmittel (Kl.29), Kl.30 | RKGE |
Publikum nimmt an, dass mit FITNESS gekennzeichnete Waren besonders gesund sind, daher direkt beschreibend (fehlende Unterscheidungskraft). Werbewirkung von FITNESS darf nicht monopolisiert werden, daher freihaltebedürftig. Kommentare (0) |
RKGE vom 28.03.2003, sic! 2003, 800 |
| PROROOT | zahnärztliche Präparate (Kl.10) | RKGE |
Bedeutet "zu Gunsten der Wurzel" und ist daher beschreibend für die beanspruchten Waren (trotz mehrerer ausländischer Eintragungen - siehe aber auch den PROCHECK-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 05.06.2003, sic! 2003, 903 |
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Waschmittel (Kl.3) | RKGE |
Form eines einfachen Quaders mit zumindest abgeschrägten Kanten und vier abgerundeten Ecken ist nicht unterscheidungskräftig für Waschmittel. Der Farbanspruch blau und weiss ist nicht geeignet, dem Zeichen Unterscheidungskraft zu geben, da triviale Farben wie blau und weiss nicht der Kennzeichnung dienen, sondern auf unterschiedliche Wirkstoffe hinweisen sollen. Kommentare (0) |
RKGE vom 18.02.2003, sic! 2003, 498 |
| ROYAL COMFORT | Pflaster, Verbandsmaterial (Kl.5), Hygienepapier (Kl.16) | RKGE |
ROYAL COMFORT ist ein nicht schutzfähiger Qualitätshinweis. Kommentare (0) |
RKGE vom 17.02.2003, sic! 2003, 495 |
| WE KEEP OUR PROMISES | Kosmetika (Kl.3), pharmazeutische Produkte (Kl.5) | RKGE |
Wird als Werbeslogan und nicht als Kennzeichen verstanden. Freihaltebedürftig, weil aus Wörtern des englischen Grundwortschatzes bestehend und aufgrund des Sinngehalts von Konkurrenten von Bedeutung. Kommentare (0) |
RKGE vom 24.04.2003, sic! 2003, 802 |
| WEBLEARN | Lehr- und Unterrichtsmittel (Kl.16) | RKGE |
Auch ein bisher ungebräuchlicher Ausdruck kann beschreibend sein, wenn er ohne besondere Anstrengung als Aussage über Eigenschaften der Ware verstanden wird. Kommentare (0) |
RKGE vom 05.12.2002, sic! 2003, 425 |
| COOL ACTION | Mittel zur Schönheitspflege (Kl.3) | RKGE |
COOL ACTION wird als Hinweis auf die kühlende Wirkung und somit unmittelbar beschreibend für die beanspruchten Waren verstanden. Eintragung in DE und AT vermögen Eintragung in der CH nicht zu begründen. Kommentare (0) |
RKGE vom 09.09.2002, sic! 2003, 134 |
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Milch mit Zusätzen (Kl.29) | RKGE |
Bei Behältern für (Milch-)Getränke fasst der Konsument die Form des Behälters meist nicht als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller auf. Einbuchtungen und Rillen sind bei Behältnissen für Getränke üblich, weil sie ein Abrutschen der Flasche in der Hand verhindern sollen; falls diese Elemente nicht aussergewöhnlich angeordnet sind, verleihen sie der Form der Flasche keine Kennzeichnungskraft Kommentare (0) |
RKGE vom 30.08.2002, sic! 2003, 40 |
| Nidwaldner Wochenblatt | Zeitungen (Kl.16), Fernsehen (Kl.38) | RKGE |
Das Zeichen "Nidwaldner Wochenblatt" (fig.) ist trotz Farbanspruch “rot, weiss, schwarz” direkt beschreibend für die beanspruchten Waren und deren Herkunft. Kommentare (0) |
RKGE vom 19.08.2002, sic! 2003, 34 |
| READY-TO-GO | Software (Kl.9) | RKGE |
Erweckt unmittelbar den Eindruck besonderer Benutzerfreundlichkeit. Kommentare (0) |
RKGE vom 28.12.2000, sic! 2001, 203 |
| KRAFT | Lebensmittel (Kl.29), Lebensmittel (Kl.30) | RKGE |
KRAFT für Nahrungsmittel beschreibend und anpreisend, daher gemeinfrei. Kommentare (0) |
RKGE vom 28.12.2000, sic 2001, 135 |
| SKIBIKE | Skibob (Kl.28) | RKGE |
Unmittelbar verständlich und beschreibend. Kommentare (0) |
RKGE vom 12.12.2000, sic! 2001, 132 |
| READY & QUICK | gekochtes Obst und Gemüse (Kl.29) | RKGE |
Unmittelbar verständlich und beschreibend. Kommentare (0) |
RKGE vom 01.12.2000, sic! 2001, 129 |
| SIDDHARTHA | Hoteldienstleistungen (Kl.43), Transportwesen (Kl.39), Motorfahrzeuge (Kl.12) | RKGE |
Auch Zeichen, die das religiöse Empfinden von Minoritäten verletzen, verstossen gegen die guten Sitten. Buddhisten werden durch die kommerzielle Verwendung von SIDDHARTA in ihrem religiösem Empfinden verletzt. Kommentare (0) |
RKGE vom 05.10.2000, sic! 2001, 31 |
| MASTER DRIVE | Dienstleistungen einer Fahrschule (Kl.41) | RKGE |
Direkte Beschreibung des Lernzieles, Anpreisung der hohen Qualität des Lehrgangs. Kommentare (0) |
RKGE vom 08.11.2000, sic! 2001, 30 |
| LEVANTE | Hefe, Backpulver (Kl.30) | RKGE |
Das Gemeingut setzt sich aus dem gesamten in der Schweiz verwendeten Sprachschatz zusammen; eine nur in einem Sprachgebiet als beschreibend geltende Marke ist daher ebenfalls Gemeingut (E. 2 in fine) . |
RKGE vom 06.10.2000, sic! 2001, 28 |
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Säcke aus Plastik (Kl.18) | RKGE |
Handy Bag ist beschreibend für Plastiksäcke, daran ändert auch ein um die Worte gelegter rechteckiger Rahmen und der Farbanspruch “blaue Schrift, roter Rahmen” nichts, da diese Elemente nicht prägend sind. Kommentare (0) |
RKGE vom 16.05.2001, sic! 2001, 518 |
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Tabakwaren (Kl.34), Zigaretten (Kl.34) | RKGE |
Ist ein Zusammenhang zwischen dem geographischen Namen und dem beanspruchten Warenbereich nicht zu ersehen oder bloss symbolischer Art, so gilt die Marke als Phantasiebezeichnung und ist einzutragen. Sobald indes eine Marke beim Käufer die Ideenverbindung zu einem Land, einer Gegend oder einem Ort hervorruft und damit direkt oder indirekt die Vorstellung einer Herkunftsangabe erwecken kann, besteht eine Täuschungsgefahr, wenn die mit der Marke gekennzeichneten Waren nicht dort hergestellt werden. |
RKGE vom 30.03.2000, sic! 2000, 507 |
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Verpackungsbehälter aus Kunststoff (Kl.20), Papier und Papierwaren (Kl.16), Druckereierzeugnisse (Kl.16) | RKGE |
Während für Waren des allgemeinen Konsums die Farbgebung für die Aufmerksamkeit und den Kaufentscheid der Konsumenten eine erhebliche Rolle spielen kann und daher für solche Waren die ganze Farbenpalette dem allgemeinen Gebrauch freigehalten werden muss, trifft dies bei Spezialwaren, die von Fachleuten gekauft werden, kaum zu. (...) In der Klasse 16 beansprucht die Beschwerdeführerin den Markenschutz für „Druckereierzeugnisse; Papeteriewaren; Schachteln aus Karton oder Papier“ und in der Klasse 20 für „Verpackungs- und Transportbehälter aus Kunststoff“. Es handelt sich hier um Waren des allgemeinen Gebrauchs, bei denen die Farbgebung eine wichtige Rolle für den Kaufentscheid spielen kann, so dass in diesem Bereich ein zwingendes Freihaltebedürfnis bestehen dürfte. Diese Frage kann aber letztlich offen gelassen werden, weil die Beschwerdeführerin für diesen Warenbereich ohnehin eine Durchsetzung ihrer Farbmarke nicht glaubhaft gemacht hat. Kommentare (0) |
RKGE vom 05.02.2002, MA-AA 12/00 |
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Gastronomie (Kl.43) | TA TI |
Die streitgegenständliche Marke besteht nach Ansicht des Gerichtes ausschliesslich aus gemeinfreien Elementen. Auch die Kombination all dieser gemeinfreier Elemente vermag in ihrer Gesamtheit keine Kennzeichnungskraft zu erlangen. Kommentare (0) |
TA TI vom 26.09.2006, sic! 2007, 911 |










