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Einleitung, Aufbau der Arbeit und Eingrenzung des Themas
I.Einleitung
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Juristen und Soziologen nehmen schon lange an, dass Richter nicht ausschliesslich
rechtlichen Prinzipien folgen, wenn sie Fakten feststellen
und Sachverhalte unter Normen subsumieren. Manche gehen davon
aus, dass politische Ideologie das richterliche Urteil (mit-)
bestimmt, andere vermuten Rücksicht auf existierende Machtstrukturen, Grundüberzeugungen, das Geschlecht des Urteilenden oder die Förderung der eigenen Karriere.
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Die Forschung zu den so genannten heuristics and biases legt
nahe, dass – unbeeinflusst von Ideologie und Eigennutz –
die Natur menschlichen Denkens in Entscheidungssituationen
unter Unsicherheit dazu führt, dass Richter in bestimmten
Situationen systematische und vorhersehbare Fehler machen. Amos Tversky und Daniel Kahneman zeigten in den frühen siebziger Jahren, dass Menschen bei
Entscheidungen unter Unsicherheit so genannte Urteilsheuristiken –
einfache Faustregeln, die komplexe Urteile vereinfachen –
verwenden. Die Verwendung solcher Faustregeln kann häufig einen
schwierigen Entscheid vereinfachen. In anderen Situationen führen sie jedoch zu systematischen
Verzerrungen und Abweichungen von einer rationalen
Entscheidung. Weil der Einfluss der heuristics und die daraus
resultierenden biases von den Urteilenden meist nicht erkannt
werden, werden sie in Anlehnung an die bekannten optischen
Täuschungen auch als „kognitive Täuschungen“
(cognitive illusions) bezeichnet.
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Entscheidend ist, dass die erstmals von Kahneman und Tversky systematisch untersuchten Urteilsheuristiken nicht zu zufälligen,
sondern zu systematischen Verzerrungen des Urteilens führen.
Dass der Mensch irrt, ist nichts Neues. Irrt er aber systematisch,
so kann er versuchen, dem Irrtum entgegenzuwirken. Sein Irrtum kann
aber auch von Dritten ausgenutzt werden.
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Die Erkenntnisse von Kahneman und Tversky hatten und
haben grossen Einfluss auf die Wirtschaftswissenschaft. Mit der Prospect Theory formulierten sie ein Modell
menschlichen Entscheidverhaltens, welches tatsächliche
Entscheidungen unter Unsicherheit besser abbildet als traditionelle
Modelle. 2002 erhielt Daniel Kahneman für seine Forschung den Nobelpreis für
Wirtschaftswissenschaften.
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Seit etwa Mitte der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts ist in
den USA auch die Rechtswissenschaft auf das Forschungsprogramm von Kahneman und Tversky aufmerksam geworden und versucht, das neue Menschenbild
gewinnbringend zur Analyse des Verhaltens der Akteure im
Rechtssystem anzuwenden. Der Ansatz wird gemeinhin als „Behavioral
Law and Economics“ (BLE) bezeichnet, was
bereits andeutet, dass er sich (zumindest ursprünglich) als
Weiterentwicklung der traditionellen Ökonomischen Analyse des
Rechts (ÖAR) versteht. „Behavioral“
sollte dabei nicht mit „behavioristisch“ übersetzt
werden. „Behavioristisch“ bezeichnet im Deutschen eine
psychologische Schule, die von John
B. Watson (1878 -1958) und Edward
Lee Thorndike (1874-1949) begründet wurde und nur
das äusserlich sicht- und messbare Verhalten als legitimen
Gegenstandsbereich der Psychologie sieht. Der heuristics
and biases Ansatz steht hingegen in der Tradition
der „kognitiven Wende“ der 60-er Jahre, die unter
bewusster Abgrenzung vom klassischen Behaviorismus (erneut) innere Prozesse (Denken, Fühlen) als legitimen
Gegenstand wissenschaftlicher psychologischer Forschung ansieht. Wenn man „Behavioral Law
and Economics“ ins Deutsche übersetzen
will, so am Besten als „Verhaltenswissenschaftliche Ökonomie
und Recht“.
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In Europa hat die neue Forschungsrichtung bisher keine grossen
Wellen geworfen, aber mit der üblichen Verspätung zeichnet
sich jetzt auch hier zunehmendes Interesse ab. Im Mai 2004 hat die
94. Dahlem Konferenz der Freien Universität Berlin zum Thema
„Heuristics and the
Law“ stattgefunden, an der die führenden
Vertreter der Richtung teilgenommen haben. Ich bin selbst erstmals 2001 anlässlich eines Seminars von
Prof. James Krier und Ronan Avraham an der University of Michigan Law School mit dem Forschungsansatz der Verhaltenswissenschaftlichen
Ökonomischen Analyse des Rechts in Kontakt gekommen. Fasziniert
von diesem Ansatz, mit dem ich während meiner Ausbildung
in der Schweiz nie konfrontiert worden war, schrieb ich meine Master-Thesis über
den so genannten „Besitztumseffekt“ (mehr dazu hinten,
S. 56 ff.), wofür ich ein Experiment mit 40 Studierenden
durchführte. Was ich dabei über experimentelle Forschung und Statistik
lernte, half mir, die vorliegende Arbeit anzupacken.
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Inspiriert von einer Studie von Guthrie,
Rachlinski und Wistrich führte ich im Herbst 2003 eine Umfrage unter schweizerischen
Richterinnen und Richtern durch. Ziel war, mittels eines Aufsatzes Schweizer Juristen auf das
Phänomen der kognitiven Täuschungen aufmerksam zu machen.
Nach der Auswertung der Umfrage und der Redaktion des Artikels
war einerseits viel Zeit verstrichen, andererseits hatte der Artikel
einen Umfang angenommen, der eine Publikation in einer
Zeitschrift unwahrscheinlich machte. Ich beschloss deshalb, die
Arbeit zu einer Dissertation auszubauen und führte im Herbst
2004 eine weitere Umfrage mit (anderen) Schweizer Richtern
durch. Die Ergebnisse der beiden Umfragen bilden das Herzstück
des zweiten Teils dieser Arbeit.
II.Aufbau der Arbeit und Eingrenzung des Themas
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Im ersten Teil werden nach der Einleitung sehr kurz Geschichte und
Grundlagen der Ökonomischen Analyse des Rechts dargestellt.
Dies ist notwendig, weil Behavioral
Law and Economics als Kritik auf die (in den USA)
dominierende traditionelle Ökonomische Analyse des Rechts
entstanden und ohne diesen Hintergrund kaum verständlich ist.
Da Vertreter der BLE seit neustem versuchen, sich – von der
ÖAR abgrenzend – in die Tradition des amerikanischen
Rechtsrealismus zu stellen, beginnt der geschichtliche Rückblick
mit einer Skizze des American Legal Realism.
Anschliessend wird nach einem Überblick über die
wichtigsten Arbeiten der jungen Disziplin auf die Kritik am heuristics and biases Ansatz in der Psychologie und die Kritik an der BLE in der
Jurisprudenz eingegangen.
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Im zweiten Teil werden die Methode der Studie und Gedanken zur
externen Validität erläutert und die Resultate der
beiden Umfragen dargestellt, die als Aufhänger für eine
„tour d’horizon“
der einzelnen Täuschungen dienen. Dabei wird einerseits der
psychologischen Forschung zu den einzelnen kognitiven
Täuschungen relativ viel Raum eingeräumt, da die
entsprechende Literatur für Juristen in der Schweiz nur schwer
zugänglich ist und kaum bekannt sein dürfte. Andererseits
werden die Auswirkungen der kognitiven Täuschungen auf
juristische Entscheidungen erörtert, wobei hier das Thema auf
Entscheidungen von Richtern und Parteien in Gerichtsverfahren
beschränkt ist. Selbstverständlich unterliegen auch der
Gesetzgeber und die Rechtsunterworfenen kognitiven Täuschungen,
und zahlreiche Artikel der BLE beschäftigen sich mit den
Auswirkungen kognitiver Täuschungen auf diese
Personengruppen. Sie sind aber nicht Gegenstand dieser Arbeit.
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Aus psychologischer Sicht beschränkt sich die Arbeit in erster
Linie auf die Darstellung des Einflusses der von Kahneman und Tversky erforschten Urteilsheuristiken auf Richter und Parteien in
Gerichtsverfahren. Daneben werden einzelne weitere kognitive
Phänomene (wie Kompromiss- und Kontrasteffekt, S. 234 ff.)
vorgestellt. Selbstverständlich können emotionale und
motivationale Faktoren das richterliche Urteil beeinflussen –
nicht umsonst soll der Richter sein Urteil sine
ira et studio fällen. Solche Faktoren bilden
aber auch nicht Gegenstand dieser Arbeit. Ausgeklammert bleibt
schliesslich die Forschung zum Fairness-Empfinden und (echten)
Altruismus der Menschen, die ebenfalls im Widerspruch zu den
Annahmen der klassischen ÖAR stehen.
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