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Anhang C: Fragebogen 2004
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Frage 1: Strafen und Massnahmen
X ist seit 1993 drei Mal unter anderem wegen strafbarer Handlungen
gegen die sexuelle Integrität zu Gefängnisstrafen
verurteilt worden (1993 zu 6 Monaten, 1997 zu 8 Monaten, 2000 zu 10
Monaten). Meist handelte es sich um Exhibitionismus, wobei er einmal
auch ein kleines Mädchen ausgegriffen hatte.
Nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug Anfang November 2002 zog
X bei einer ihm bekannten alleinerziehenden Mutter zweier Knaben
(Jahrgang 1993 und 1996) als Untermieter ein und übernahm
während der Abwesenheit der Mutter Betreuungsfunktionen.
Während der Abwesenheit der Mutter zeigte X dem jüngeren
Knaben mehrfach seinen erigierten Penis. Teilweise befriedigte sich
X vor den Augen des jüngeren Knaben selber; einmal beobachtete
der ältere Knabe dies. X versuchte, den jüngeren Knaben
zum Oralsex zu zwingen, sah aber davon ab, als dieser sich wehrte.
X schrieb 2003 in einem Primarschulhaus an fünf Orten seine
Telefonnummer auf, mit einem pornographischen Text und der
Aufforderung, "ruft mich an, für Mädchen von 7 - 19
Jahren".
Welche der zur Auswahl stehenden Strafen/Massnahmen betrachten
Sie in diesem Fall als angemessen? [VERSION 1: Die lebenslängliche
Verwahrung ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung
steht nicht zur Verfügung.]
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Drei Jahre Gefängnis (unbedingt) mit begleitender ambulanter
Psychotherapie.
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Drei Jahre Gefängnis, wobei der Vollzug der Strafe zugunsten
einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben wird. Der
Angeklagte wird entlassen, wenn feststeht, dass er keine Gefahr für
die Gesellschaft mehr darstellt.
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[VERSION 2: Drei Jahre Gefängnis, wobei der Vollzug der Strafe
zugunsten einer lebenslänglichen Verwahrung ohne Möglichkeit
der vorzeitigen Entlassung aufgeschoben wird.]
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Frage 2: Haftung
Bei der Erstellung von Mietshäusern liess der verantwortliche
Bauleiter B. Aushubmaterial in einem Tälchen ablagern. Das
Aushubmaterial staute den durch das Tälchen fliessenden Bach.
Der flache Teich, den der Bach vorher gebildet hatte, wurde dadurch
viel grösser und tiefer (die Tiefe vergrösserte sich von
25 cm auf 4 m).
[VERSION 2: Im Februar, als der Teich teilweise zugefroren war,
sahen die 7 bzw. 11 Jahre alten Brüder Luca und Marco einen
verlassenen Ball auf dem Eis liegen. Der jüngere Knabe betrat
das Eis, um den Ball zu holen. Dabei brach er im Eis ein und ertrank
zusammen mit seinem Bruder, der ihm zu Hilfe kommen wollte.]
Handelt der Bauleiter fahrlässig,
wenn er den Teich weder durch eine Warntafel noch durch eine
Abschrankung sichert?
[Je 50 % jeder Variante der Frage wurde von einem der beiden
untenstehenden Bilder, das mit „Bauleiter B.“ bezeichnet
war, versehen.]

Bauleiter B.
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Frage 3: Strafzumessung
Das Ehepaar E. ist seit vielen Jahren verheiratet. Die Ehe ist nicht
mehr glücklich und der Ehemann hat eine Geliebte. Er würde
sich am liebsten scheiden lassen, verzichtet aber aus finanziellen
Gründen darauf.
Die Ehefrau leidet an einer Erdnuss-Allergie. Diese kann beim
Verzehr von Erdnüssen zu einem allergischen Schock und zum Tod
führen. Ihr Ehemann weiss dies.
Das Stammlokal des Ehemannes macht eine hausgemachte Salatsauce
(„House-Dressing“), die einen geringen Anteil an
pürierten Erdnüssen enthält. Der Ehemann weiss von
den Erdnüssen im House-Dressing.
Auf Wunsch der Ehefrau geht das Ehepaar gemeinsam in das Stammlokal
des Ehemannes.
Als die Ehefrau einen Salat bestellt, fragt der Kellner, ob sie
italienische oder französische Sauce oder das House-Dressing
möchte. Die Ehefrau weiss nicht, dass das House-Dressing Spuren
von Erdnüssen enthält und erkundigt sich auch nicht
danach.
[VERSION
1: Bevor sich die Frau entscheiden kann, empfiehlt ihr Mann das
House-Dressing. Die Frau entscheidet sich daraufhin für das
House-Dressing. Sie erleidet einen allergischen Schock und
stirbt. Hätte der Mann nichts gesagt, so hätte seine Frau
die italienische Sauce bestellt.]
[VERSION 2: Bevor sich die Frau entscheiden kann, empfiehlt ihr Mann
das House-Dressing. Die Frau entscheidet sich dann auch für
das House-Dressing. Sie erleidet eine allergische Reaktion, die
allerdings sehr schwach ausfällt und ausser einem kurzzeitigen
Unwohlsein keine weiteren Folgen hat. Hätte der Mann
nichts gesagt, so hätte seine Frau die italienische Sauce
bestellt.]
[VERSION 3: Die Frau bestellt das House-Dressing. Der Mann warnt sie
nicht. Die Frau erleidet einen allergischen Schock und stirbt. Der
Mann weiss, dass sich seine Frau für eine andere Sauce
entschieden hätte, wenn er sie gewarnt hätte.]
[VERSION 4: Die Frau bestellt das House-Dressing. Der Mann warnt sie
nicht. Die Frau erleidet eine allergische Reaktion, die allerdings
sehr schwach ausfällt und ausser einem kurzzeitigen Unwohlsein
keine weiteren Folgen hat. Der Mann weiss, dass sich seine Frau für
eine andere Sauce entschieden hätte, wenn er sie gewarnt
hätte.]
Wie beurteilen Sie auf einer Skala von 1 bis 7 das Verschulden
des Ehemannes?
geringes 1 ------- 2 ------- 3 ------- 4 ------- 5 -------
6 ------- 7 schweres
Verschulden Verschulden
Was
ist Ihrer Ansicht nach eine angemessene Strafe für den Eheman?
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Frage 4: Beweismittel
Eine Fussgängerin wird von einem Auto angefahren und leicht
verletzt. Der Fahrer des Autos begeht Fahrerflucht.
Die Fussgängerin sagt aus, sie sei entweder von einem Ford oder
einem Opel angefahren worden. Sie kann nicht sagen, welche der
beiden Marken es war, aber sie erinnert sich, dass es sich um einen
schwarzen Kombi mit Schweizer Nummernschilder handelte.
Sie wissen folgendes:
A. Es gibt gleich viele Personenwagen der Marken Opel und Ford in
der Schweiz.
[VERSION 1: B. 60 % aller in der Schweiz zugelassener Personenwagen
der Marke Opel sind Kombis.
Folgende Informationen sind ebenfalls erhältlich:
C. Der prozentuale Anteil Kombis an der Gesamtheit in der Schweiz
zugelassener Personenwagen der Marke Ford.
D. Der prozentuale Anteil schwarzer Fahrzeuge an der Gesamtheit in
der Schweiz zugelassener Kombis der Marke Opel.
E. Der prozentuale Anteil schwarzer Fahrzeuge an der Gesamtheit in
der Schweiz zugelassener Kombis der Marke Ford.]
[VERSION 2: B. 10 % aller in der Schweiz zugelassener Personenwagen
der Marke Ford sind schwarz.
Folgende Informationen sind ebenfalls erhältlich:
C. Der prozentuale Anteil schwarzer Fahrzeuge an der Gesamtheit in
der Schweiz zugelassener Personenwagen der Marke Opel.
D. Der prozentuale Anteil Kombis an der Gesamtheit in der Schweiz
zugelassener schwarzer Personenwagen der Marke Ford.
E. Der prozentuale Anteil Kombis an der Gesamtheit in der Schweiz
zugelassener schwarzer Personenwagen der Marke Opel.]
Welche der drei zusätzlichen Informationen (C, D oder E)
hilft Ihnen entscheiden, ob die Fussgängerin einen Opel oder
einen Ford gesehen hat? Sie können nur eine einzige
zusätzliche Information erfahren. Bitte kreuzen Sie ihre
Wahl an.
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Frage 5: Verschulden
Während die Automobilistin A. sich auf einer dicht befahrenen
Strasse innerorts befindet, bedient sie das Autoradio, um einen
neuen Sender einzustellen.
Sie übersieht deshalb, dass das Auto vor ihr angehalten hat, um
dem Fussgänger F. das Überqueren der Strasse auf dem
Fussgängerstreifen zu erlauben.
Der von der Automobilistin A. gelenkte Wagen prallt in das Heck des
vor ihr stehenden Autos. Dieses wird durch die Wucht des Aufpralls
nach vorne geschoben und verletzt den Fussgänger F. leicht. Die
beiden Fahrzeuglenker bleiben unverletzt.
Wie beurteilen Sie auf einer Skala von 1 bis 7 das Verschulden
der Automobilistin A.?
geringes 1 ------- 2 ------- 3 ------- 4 ------- 5 -------
6 ------- 7 schweres
Verschulden Verschulden
Was ist Ihrer Ansicht nach eine angemessene Strafe für (die
nicht vorbestrafte) Automobilistin A.?
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Busse in der Höhe von Fr. ________
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Bedingte Freiheitsstrafe von ____ Tagen.
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Busse in der Höhe von Fr. ________ und bedingte Freiheitsstrafe
von ____ Tagen.
(Über administrative Massnahmen, insbesondere
Führerausweisentzug, können Sie nicht entscheiden.)
[Je 50 % der Fragebogen waren mit
einem der beiden untenstehenden Bildern versehen.]

Automobilistin A. |
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