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Kritik
I.Kritik an der psychologischen Forschung zu den heuristics
and biases
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Der heuristics and biases Ansatz wird kritisiert, weil er sich einseitig auf die Fehler im
Sinne einer Abweichung von einer (allzu) eng verstandenen
Rationalität konzentriere, statt die adaptiven Vorteile der
Urteilsheuristiken zu erforschen, weil er den Kontext von Entscheidungen vernachlässige und daher
Laborresultate leichtfertig generalisiere und weil er in 30 Jahren
Forschung nicht geschafft habe, eine Theorie zu formulieren, die
sowohl fehlerhafte wie korrekte Entscheidungen voraussagen kann.
A.Zu pessimistische Sicht
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Christensen-Szalanksi und Beach stellten
1984 fest, dass Studien, die sich mit menschlichen Urteilen,
Entscheidungen und Problemlösungsverhalten befassten,
signifikant häufiger zitiert werden, wenn sie einen
„Fehler“ menschlichen Denkens finden, als wenn sie zum
Schluss kommen, dass die Versuchspersonen die Aufgabe im grossen und
ganzen gut gelöst hatten. Dieser Schluss wird von Robins und Craik allerdings
in Zweifel gezogen; nach Robins/Craik ist der beobachtete Unterschied bei sorgfältiger statistischer
Auswertung gering und lässt sich dadurch erklären, dass
die pessimistischen Studien in anerkannteren Zeitschriften (d.h.
solchen mit höherem „impact
factor“) publiziert wurden. Klar ist, dass Fehler menschlicher Entscheidungsstrategien, gerade
für ein Publikum ausserhalb der Psychologie, interessanter sind
als die Feststellung, dass Menschen meist richtig entscheiden.
„If it bleeds, it leads“ gilt nicht nur im
Journalismus, sondern auch in der wissenschaftlichen Textproduktion
und –rezeption. Die Kritik an der pessimistischen Sicht des heuristics
and biases Paradigmas wurde immer wieder
vorgebracht, aber auf Grund der „Nachfrage“ nach entsprechenden
Resultaten wird sich an dieser Sicht so bald wahrscheinlich nichts
ändern. Tversky und Kahneman haben
zwar immer wieder betont, dass das heuristics
and biases Programm eine negative wie eine
positive Agenda habe; negativ in dem Sinn, dass es nach Fehlern
sucht, positiv, weil es die aus dem Studium der Fehler gewonnen
Erkenntnisse verwendet, um die ihnen zu Grunde liegenden
Denkprozesse zu verstehen. Allerdings kann das nicht darüber hinwegtäuschen,
dass das Schwergewicht auf der Beschreibung und Katalogisierung der
Fehler lag.
B.Der „richtige“ normative Standard
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Die Diskussion um den richtigen normativen Standard konzentriert
sich vor allem auf biases im Zusammenhang mit statistischem Denken, wie der Vernachlässigung
der Basisrate, Verfügbarkeitsheuristik, dem Konjunktions-Fehler
(conjunction fallacy)
und Overconfidence. Umstritten ist, ob (nur) aus der Anwendung des Bayes-Theorem die
korrekte Antwort auf die gestellten Fragen resultiert, ob Vernachlässigung der Basisrate und Overconfidence
verschwinden, wenn die zu verarbeitende Information in der Form
natürlicher Häufigkeiten dargestellt wird oder ob die Versuchspersonen eine richtige Antwort auf
missverständlich gestellte Fragen geben. Die Kritik scheint teilweise gerechtfertigt, insbesondere, was die
Repräsentation der Information angeht, betrifft aber nur zwei
der Heuristiken (Repräsentativität) und Fehler
(Overconfidence), die in dieser Arbeit besprochen werden. Ich
werde bei der Darstellung dieser beiden Phänomene näher
auf die Kritik eingehen; insbesondere die Frage, ob das
Bayes-Theorem ein angemessener normativer Standard ist, kann nicht
auf wenigen Zeilen abgehandelt werden.
C.Generalisierbarkeit
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Welche der heuristics and biases sich auf Entscheidungen in der „wirklichen“ Welt
generalisieren lassen, ist eine Frage, die noch ungenügend
erforscht ist, wie auch Anhänger des heuristics
and biases Programms zugeben. Sie weisen immerhin darauf hin, dass Kahneman und Tversky nicht
Laborexperimente konstruiert haben, um Fehler ihrer Versuchspersonen
nachweisen zu können, sondern weil sie beobachteten, dass ihre
Studenten bestimmte statistische Gesetze nicht oder nur sehr
schwer verstanden und sie versuchten, diesen Fehlern mit ihren
Experimenten auf die Schliche zu kommen. M. a. W. stand am Anfang des Forschungsprogramms die Beobachtung,
dass ausserhalb des Labors gewisse Fehler systematisch und immer
wieder gemacht wurden. Erst dann wurde die Forschung ins Labor
verlegt. Dass anfänglich kaum Versuche unternommen wurden, die
im Labor gewonnen Resultate ausserhalb des Labors zu validieren,
liegt am Aufwand und den Kosten, den solche Studien mit sich
bringen, und dem geringen Prestige, der mit ihnen verbunden ist.
Akademische Karriere macht, wer neue Fehler entdeckt, alte
Forschungsergebnisse widerlegt oder neue Theorien entwirft, die
die Fehler – und hoffentlich neue, noch unerforschte Phänomene
– voraussagen. Erst wenn sich ein Phänomen im Labor unter verschiedenen
Bedingungen als robust erwiesen hat, lohnt es sich, zu erforschen,
ob es auch ausserhalb des Labors robust ist. Inzwischen wurden doch
einige Feldstudien mit positiven Resultaten durchgeführt, so dass der Vorwurf der fehlenden externen Validität nicht mehr
generell aufrechterhalten werden kann. Andere Autoren weisen nicht
ganz zu Unrecht darauf hin, dass sich die natürliche Umwelt des
Menschen immer mehr Laborbedingungen angleicht; d.h. die
Fähigkeit, abstrakte „Denksportaufgaben“ zu lösen,
wie sie in typischen Laborexperimenten gestellt werden, mag im
Pleistozän wenig wichtig gewesen sein, ist aber in einer
modernen, komplexen, technologisierten, sich schnell verändernden
Gesellschaft zunehmend zentral.
D.Theoriedefizit
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Insbesondere Gigerenzer kritisiert das Theoriedefizit des heuristics
and biases Ansatzes. In 30 Jahren sei man nicht über die Beschreibung der Phänomene
hinausgekommen, die zudem oft so vage definiert seien,
dass mit ihnen alles erklärt werden könne. Was not tue, sei die Entwicklung von exakten und falsifizierbaren
Modellen. Tversky und Kahneman meinen, dass ein Begriff wie „Repräsentativität“
nicht a priori definiert werden muss, da experimentell nachgewiesen
werden kann, wie repräsentativ eine Instanz in den Augen
der Versuchspersonen für die Kategorie ist, der sie angehört. In der Modellierung liege nicht der Königsweg für den
Fortschritt der Psychologie, die qualitativen Gesetze der
Gestaltpsychologie hätten verfrühte Versuche der Modellierung auch
überlebt.
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In dem Vorwurf der Vagheit der Begriffe und der insgesamt fehlenden
Exaktheit des heuristics and biases Ansatzes liegt sicher
ein Körnchen Wahrheit. Für den psychologischen Laien
liegt darin aber natürlich auch ein Teil der Attraktivität
des Gebietes, und die fehlende Modellierung dürfte zum Erfolg
der Bewegung ausserhalb der Psychologie beitragen haben.
Psychologische Modelle haben zudem oft den Nachteil, dass sie
entweder so abstrakt sind, dass sie kaum spezifische Voraussagen
erlauben, oder dann so spezifisch sind, dass sie nur gerade ein
bestimmtes Experiment modellieren. Die Forderung nach der Erforschung der Denkprozesse, die den
beobachteten Fehlern zu Grunde liegen, ist aus Sicht der Psychologie
verständlich. Tatsächlich erscheint es wenig befriedigend,
nach 30 Jahren immer noch weitere Ausstellungsstücke ins
ohnehin bereits überfüllte „Museum der Inkompetenz“ zu stellen. Für den Juristen oder Ökonomen aber ist es
möglicherweise weniger relevant, zu wissen, weshalb eine bestimmte kognitive Täuschung auftritt, als wie und unter
welchen Bedingungen. Das Theoriedefizit des heuristics
and biases Programms erscheint daher für
einen Beobachter ausserhalb des Fachgebiets nicht als schwerer
Mangel; ausser er hätte den – meines Erachtens zum
Scheitern verurteilten Anspruch – das rational
actor Modell durch ein ähnlich elegantes und
komplettes deskriptives Modell menschlichen Verhaltens zu ersetzen.
E.Duales System
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In jüngster Zeit hat Kahneman postuliert, dass der Mensch zwei verschiedene Denkprozesse
verwendet: einen regelbasierten, langsamen, bewussten Prozess und
einen assoziativen, schnellen, automatischen Prozess. Kahneman übernimmt
die Terminologie von Stanovich/West,
die die regelbasierten Prozesse als „System 1“, die
assoziativen als „System 2“ bezeichnen. Die Idee, zwischen Intuition und Vernunft zu unterscheiden, ist
natürlich schon viel älter. Kahneman ist
zuversichtlich, dass mit diesem Modell widersprüchliche
experimentelle Befunde erklärt werden können. Experimente,
in denen kognitive Täuschungen verschwinden, erleichtern
seiner Ansicht nach die Anwendung des regelbasierten Systems 2. Sie
ermöglichen keine Aufschlüsse über die intuitiven
Prozesse des Systems 1, welche nach wie vor ablaufen, aber vom
regelbasierten System 2 korrigiert werden.
System 1
(intuitiv) |
System 2
(reflexiv) |
Eigenschaften
der Denkprozesse |
automatisch |
beherrscht |
mühelos |
anstrengend |
assoziativ |
deduktiv |
schnell,
parallel |
langsam,
seriell |
unbewusst |
bewusst |
Anwendung
einer Fähigkeit |
Anwendung
einer Regel |
Inhalte,
die mit den Systemen verarbeitet werden |
affektiv |
neutral |
Kausalzusammenhänge |
Statistik |
konkret,
spezifisch |
Abstrakt |
Prototypen |
Klassen
(sets) |
Tabelle
4: Eigenschaften der beiden kognitiven Systeme (nach
Kahneman/Frederick, 2002)
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Über das Verhältnis der beiden Systeme bestehen zwei
grundsätzlich verschiedene Auffassungen. Nach der einen
Auffassung verwenden Menschen absichtlich Prozesse des Systems 1,
wenn die Entscheidung relativ unwichtig und die Motivation gering
ist. Die aufwändigeren Prozesse des Systems 2 werden
eingesetzt, wenn es um viel geht. Nach einer anderen Auffassung, die derjenigen von Kahneman/Frederick entspricht und die herrschende sein dürfte, arbeiten die beiden
Systeme parallel und gleichzeitig. Das assoziative, schnelle
System 1 arbeitet immer, nicht nur, wenn die Motivation gering ist. System 2 überwacht die Ergebnisse des Systems 1 und akzeptiert
oder korrigiert sie.
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Eine normativ korrekte Entscheidung kann nach diesem Modell auf zwei
Arten zustande kommen: die Ergebnisse des Systems 1 und 2 stimmen
überein oder das System 2 korrigiert das (vom normativen
Standard abweichende) Ergebnis des Systems 1. Inkorrekte
Entscheidungen können ebenfalls auf zwei Arten entstehen: das
System 1 kommt zu einem inkorrekten Ergebnis und wird entweder vom
System 2 nicht korrigiert, oder das System 2 korrigiert ungenügend,
so dass die Entscheidung eine Mischung der Ergebnisse der beiden
Prozesse ist. Unter normalen Umständen akzeptiert das System 2
die Ergebnisse des Systems 1 dabei nach oberflächlicher
Prüfung, wie folgendes Beispiel zeigt: „Ein
Schokoladeriegel und ein Kaugummi kosten zusammen Fr. 1,10. Der
Schokoladeriegel kostet Fr. 1 mehr als der Kaugummi. Wie viel kostet
der Kaugummi?“. Die meisten Menschen antworten spontan „10 Rappen“, weil
die Summe von Fr. 1,10 einleuchtend in Fr. 1 und 10 Rappen zerfällt
und 10 Rappen von der Grössenordnung her ungefähr zu
stimmen scheinen. Das System 2 korrigiert offenbar das System 1
nur ungenügend; die meisten Menschen, so Kahneman/Frederick,
„sind sich nicht gewohnt, fest zu denken und oft zufrieden
mit einem plausiblen Urteil, das schnell in den Sinn kommt“.
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Empirische Unterstützung erhält das Modell der zwei
Systeme durch Experimente, die (wenig überraschend)
zeigen, dass Versuchspersonen mehr falsche Antworten geben, wenn sie
abgelenkt werden (cognitive
load) oder unter Zeitdruck stehen. Das langsame und anstrengende System 2 ist in diesen Fällen
offenbar nicht in der Lage, die Ergebnisse des Systems 1 zu
korrigieren. Weitere Unterstützung erhält das Modell durch
den Befund, dass Versuchspersonen, die die normativ richtige Antwort
geben, in der Regel signifikant besser abschneiden bei Tests der
analytischen Intelligenz. Intelligente Menschen profitieren von einem relativ effizienten
System 2, dass ihnen erlaubt, fehlerhafte Intuitionen zu erkennen
und zu korrigieren. Statistisch gebildete Versuchspersonen schneiden
ebenfalls besser ab als naive Versuchspersonen, allerdings nur, wenn
das Experiment die statistische Natur der Frage transparent macht.
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Die Präsentation statistischer Informationen in der Form
natürlicher Häufigkeit beeinflusst nach Kahneman/Frederick nicht die Intuition des Systems 1, die nach wie vor von der
Repräsentativität geleitet wird, sondern vereinfacht die
Korrekturmechanismen des Systems 2. Allgemeiner formuliert verschwinden kognitive Täuschungen, je
mehr die Versuchsanordnung die anzuwendende Regel transparent
macht; auch dies ist nicht wirklich überraschend.
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Das Modell der zwei Systeme kann sicherlich zahlreiche
experimentelle Befunde erklären; allerdings geht dabei auch
einiges von der prognostischen Fähigkeit des ursprünglichen heuristics and biases Programms verloren. Ex post,
wenn das Experiment keine systematischen Fehler gezeigt hat,
kann man dies natürlich immer der Korrektur durch das System 2
zuschreiben und postulieren, dass das System 1 aufgrund einer
Urteilsheuristik entschieden hat, sich diese aber nicht in einem
Fehler manifestiert, weil das Ergebnis durch das System 2 korrigiert
wurde. Das Modell lässt sich kaum falsifizieren; zudem
erläutern Kahneman/Frederick nicht, wie man ex ante wissen kann, ob System 1 oder System 2 die Entscheidung bestimmen
wird.
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Das Modell der zwei Systeme wirft natürlich die Frage auf,
inwiefern kognitive Täuschungen die Entscheidungen von Richtern
und Parteien in Gerichtsverfahren beeinflussen. Sicherlich
werden Entscheidungen durch Richter vom regelbasierten, langsamen,
anstrengenden System 2 überprüft und korrigiert, so dass
der Einfluss kognitiver Täuschungen ausgeschlossen werden
kann? Sicherlich entscheiden Richter nicht intuitiv und schnell,
oder?
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Unter Juristen wie Laien ist die Vorstellung verbreitet, dass
richterliche Urteile durch einen aufwändigen Prozess, nach
langer Beratung durch bestens ausgebildete und erfahrene
Entscheidungsträger, die zahlreiche Informationen
berücksichtigen, gefällt werden. Richter betonen gerne, dass jeder Einzelfall komplex, einzigartig
und unvergleichbar sei; eine Auffassung, die von Sozialpsychologen
nicht geteilt wird. Selbst wenn die soziale Wirklichkeit unstreitig komplex ist, heisst
das nicht, dass richterliche Entscheide komplex sind. Dieser Eindruck der Komplexität entsteht wahrscheinlich durch
Introspektion; niemand bezweifelt, dass Richter sich viele Gedanken
machen über einen Fall und oft hin- und her gerissen sind.
Jedoch lassen sich die Faktoren, die letztlich das Urteil
beeinflussen, gemäss zahlreichen empirischen Studien an einer
Hand abzählen. Über die Strafzumessung wird meist schnell entschieden und
wenig diskutiert, Entscheidungen, ob ein Angeschuldigter auf Kaution frei
gelassen werden soll, werden auf Grund weniger Hinweise (cues)
gefällt und die Höhe der Kaution hängt praktisch nur vom Antrag
des Staatsanwaltes ab. Van Duyne meint
aufgrund eigener Beobachtungsstudien in den Niederlanden:
Zusammengefasst lassen die Resultate der beiden
Feldstudien an der Behauptung der Juristen zweifeln,
Strafzumessung sei eine hochkomplexe Aufgabe, die sich mit
einzigartigen Entscheidungen und einzigartigen Fällen befasst.
Ohne behaupten zu wollen, die Aufgabe von Richtern und
Strafverfolgern bestehe nur aus schnellen Schätzungen
[quick guesswork]
und Routine, dekoriert mit Prunk und Feierlichkeit, möchte ich
sagen, dass juristische Entscheidungsfindung vergleichbar ist mit
anderen Arten offen strukturierter Aufgaben, wie der Beurteilung von
Kunstwerken durch eine Kommission oder der Benotung eines Aufsatzes
durch einen Lehrer. Wenn Strafzumessung schwierig ist, dann wegen
ihrer Ungewissheit, nicht wegen ihrer Komplexität.
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Für Konecni/Ebbesen ist die Komplexität und Einzigartigkeit juristischer
Entscheidungen ein Mythos. Beide stellen wie Van
Duyne fest, dass richterliche Gehirne den gleichen
kapazitiven Beschränkungen unterliegen wie diejenigen der
restlichen Bevölkerung, weshalb es nicht weiter
überraschend sei, dass Richter eine begrenzte Anzahl von
Informationen verarbeiten bei ihren Entscheidungen. Aus demselben Grund ist auch anzunehmen, dass Richter die gleichen
Urteilsheuristiken verwenden wie die übrigen Menschen. Dass
diese in jedem Fall durch das System 2 korrigiert werden, ist in
Anbetracht des Zeitdruckes, unter dem Richter in der Regel stehen,
nicht zu vermuten. Ausgenommen von dieser Annahme sind alle
diejenigen Richter und Leser, die bei der Frage nach dem Preis des
Kaugummis (S. 43) auf Anhieb die richtige Lösung gewusst haben.
II.Kritik an Behavioral
Law and Economics
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Die Diskussion um Behavioral Law
and Economics in der juristischen Literatur folgt
zu einem grossen Teil der Debatte zwischen Vertretern der
traditionellen Ökonomik und behavioral
economists ausserhalb des Rechts sowie der Debatte zwischen Anhängern der heuristics
and biases Schule und ihren Gegnern in der
Psychologie.
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Die Hauptargumente der Ökonomen lassen sich wie folgt
zusammenfassen: da die Ökonomik an aggregiertem Verhalten
interessiert ist, spielen individuelle Abweichungen vom Standard
rationalen Verhaltens keine Rolle; der Wettbewerbsdruck wird irrationales Verhalten ausmerzen; ob ein Modell realistisch ist, ist irrelevant, solange es
falsifizierbare Prognosen erlaubt, die meist zutreffen; behavioral economists ersetzen das kohärente System der traditionellen Ökonomik
durch theoriefreie ad hoc Erklärungen. Die Hauptargumente der Psychologen lauten, wie bereits angetönt,
dass das Bild, das in der heuristics
and biases Literatur von den kognitiven
Fähigkeiten des Menschen gezeichnet wird, viel zu pessimistisch
ist und dass behavioral law and
economists von einzelnen Laborexperimenten
unzulässigerweise generalisieren, ohne dem Kontext der
Entscheidung in der wirklichen Welt genügend Beachtung zu
schenken.
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Das Argument, dass die ökonomische Theorie an aggregiertem
Verhalten interessiert ist und daher individuelle Abweichungen vom
rationalen Verhalten keine Rolle spielen, ist das schwächste
Argument der Vertreter der traditionellen ÖAR. Es setzt voraus,
dass die Abweichungen vom Standard zufällig verteilt sind und
sich daher bei der Aggregation gegenseitig aufheben. Dies ist aber bei den kognitiven Täuschungen gerade nicht der
Fall: es handelt sich um systematische und –
zumindest unter Laborbedingungen – voraussehbare Abweichungen vom normativen Standard (Bayes-Theorem,
Erwartungsnutzentheorie). Sie heben sich bei Aggregation nicht auf; die meisten Studien der heuristics and biases Literatur rapportieren aggregierte Ergebnisse, die vom normativen
Standard abweichen – was von manchen Psychologen wiederum
kritisiert wird, weil dadurch individuelle Unterschiede verborgen
würden.
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Das Argument, dass der Markt irrationales Verhalten ausmerzen wird,
hat für juristische Personen eine gewisse Plausibilität.
Ein Unternehmen, das sich konstant irrational und daher per
definitionem ineffizient verhält, wird über kurz oder lang
von seinen Konkurrenten verdrängt werden. Bei natürlichen Personen ist das Argument jedoch wenig
überzeugend. Wer sich „irrational“ im Sinne der
ökonomischen Theorie verhält, stirbt nicht aus. Er lebt weiter und nimmt weiter am Marktgeschehen teil, so dass das
Equilibrium auch von den Teilnehmern, die kognitiven
Täuschungen unterliegen, beeinflusst wird. Korobkin/Ulen weisen zudem darauf hin, dass selbst angenommen, juristische
Personen gehen Konkurs, wenn sie sich irrational verhalten, es doch
plausibel ist, dass sie nicht sofort Konkurs gehen und sich zu einem
beliebigen Zeitpunkt eine substantielle Anzahl der Marktteilnehmer
nicht perfekt rational verhält. Hanson und Kysar verwenden das Argument sogar gegen die traditionelle Ökonomik,
in dem sie argumentieren, dass der Wettbewerb Firmen der
Konsumgüterindustrie dazu treibt, die kognitiven Grenzen der
Konsumenten bewusst oder unbewusst zum Vorteil der Firmen und zum
Nachteil der Konsumenten auszunützen. Kognitive Täuschungen spielten daher in der Praxis vielleicht
eine noch wichtigere Rolle als im Labor, da bewusst Situationen
kreiert würden, die leicht zu Täuschungen führen.
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Die Behauptung, dass eine Theorie nicht an der Realität ihrer
Prämissen, sondern an den Voraussagen, die sie generiert,
gemessen werden soll – ohne dass man so weit gehen muss wie Friedman, der meint,
dass die Realität der Annahmen überhaupt keine Rolle
spiele – wird auch von den Vertretern der BLE geteilt. Ihre
Hauptkritik an der ÖAR ist nicht, wie noch diejenige von
Kritikern in den siebziger Jahren, dass das Modell des homo
oeconomicus „unrealistisch“ ist,
sondern dass es erwiesenermassen zu falschen Prognosen führt.
Die Laborexperimente von Kahneman,
Tversky und Co. vergleichen die Antworten der
Versuchspersonen mit den Antworten, die gemäss rational
choice theory zu erwarten wären, und kommen zum Schluss,
dass sich die Versuchspersonen nicht wie vorhergesagt verhalten. Die
Prämissen der traditionellen ÖAR werden also nicht
kritisiert, weil sie unrealistisch sind, sondern weil sie nicht
taugen, das Verhalten von echten Menschen zu modellieren.
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Mehr dran ist am Vorwurf des Theoriedefizits der BLE. Am schärfsten
hat diese Kritik wohl Posner formuliert:
Vertreter der Theorie des rationalen Handelns fragen
sich, was der „rational
man“ in einer bestimmten
Situation machen würde, und gewöhnlich ist die Antwort
ziemlich klar und kann mit dem tatsächlichen Verhalten
verglichen werden, um zu prüfen, ob die Voraussage bestätigt
wird. Manchmal wird die Voraussage nicht bestätigt – daher
haben wir „behavioral
economics“. Aber es ist zutiefst
unklar, was der „behavioral
man“ in einer bestimmten Situation
machen würde. Er ist eine Mischung aus rationalen und nicht
rationalen Fähigkeiten und Impulsen. Er könnte irgendetwas
tun. JST [Jolls, Sunstein und Thaler] haben weder eine kausale Erklärung für das Verhalten des
„behavioral
man“ noch ein Modell seiner
Entscheidungsstrategie. […] Die empirischen Misserfolge einer
Theorie zu beschreiben, zu spezifizieren und zu klassifizieren
ist eine wertvolle und wichtige wissenschaftliche Tätigkeit.
Aber es ist keine alternative Theorie.
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Posner fährt fort
mit der Bemerkung, dass mit der „Theorie“ der BLE alles
erklärt werden könne:
JSTs Theorie ist gefährlich nahe am Abgrund der
Nicht-Falsifizierbarkeit, vielleicht ist sie schon hineingefallen.
Wenn sich Menschen rational verhalten, behandeln JST das nicht als
Widerspruch zur Annahme eingeschränkt rationalen Verhaltens.
Wenn Menschen einer Versuchung widerstehen, wird das nicht als
Widerspruch zur Annahme eingeschränkter Willenskraft angesehen.
Und wenn sie sich egoistisch verhalten, wird das nicht als
Widerspruch zur Annahme eingeschränkten Eigeninteresses
angesehen. […] Es taucht daher die Frage auf, welche
Beobachtung JSTs Theorie falsifizieren könnte. Wenn es keine
gibt, dann haben sie keine Theorie, sondern nur eine Sammlung von
Herausforderungen für Theoretiker, in diesem Fall
traditionelle [rational
choice] Ökonomen […].
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Die Vertreter der BLE streiten den Vorwurf, über keine
ausformulierte Theorie menschlichen Verhaltens zu verfügen,
nicht grundsätzlich ab. Zu ihrer Verteidigung bringen sie
zwei Argumente vor. Bei BLE handle es sich um eine junge akademische
Disziplin. Es sei normal, dass eine junge Disziplin zuerst die
Fehler und Unzulänglichkeiten des herrschenden Paradigmas
kritisiere, ehe sie in der Lage sei, der herrschenden Theorie eine
eigene konkurrierende Theorie gegenüberzustellen. Das Ziel der
verhaltenswissenschaftlichen Entscheidungstheorie sei auf jeden
Fall nicht, die Misserfolge der traditionellen Ökonomik zu
katalogisieren, sondern die Formulierung einer allgemeingültigen,
deskriptiven Theorie menschlicher Entscheidungsstrategie. Die meines Erachtens überzeugendere Position ist diejenige
der Skeptiker, die bezweifeln, dass es den Sozialpsychologen
gelingen wird, eine Theorie zu entwickeln, die menschliches
Verhalten allgemein besser beschreiben kann als die rationale
Entscheidungstheorie. Das menschliche Verhalten ist aus dieser Sicht
zu komplex, um durch eine einzige universelle Theorie (die
gleichzeitig konkrete Voraussagen erlaubt) beschrieben zu werden,
die so elegant, allgemeingültig und sparsam in den Annahmen ist
wie das Modell des homo
oeconomicus. Eher handle es sich bei der „Theorie“
der BLE um eine pragmatische Sammlung situationsspezifischer
Verhaltensweisen. Die Strategie müsse darin bestehen, „Mini-Theorien“,
oder Erklärungen und Voraussagen spezifischer juristischer
Phänomene, zu entwickeln und empirisch zu überprüfen; was natürlich bedingt, dass Juristen vermehrt selber empirisch
tätig werden. Der Nachteil, dass die Verhaltenswissenschaften keine einheitliche
Theorie menschlichen Verhaltens zur Verfügung stellen
könnten, sei im Recht weniger nachteilig als in der Wirtschaft,
da die meisten Gesetze einen beschränkten Anwendungsbereich
hätten und es daher genügen würde, wenn die Theorie
in der Lage sei, das Verhalten der von diesem Gesetz spezifisch
betroffenen Personen vorauszusagen. Was die BLE gegenüber der traditionellen ÖAR an
Sparsamkeit (der Prämissen) und Allgemeinheit der
Anwendbarkeit aufgebe, würde kompensiert durch den
grösseren Nutzen, den die BLE bei der Analyse spezifischer
juristischer Probleme bringe. BLE ist nach dieser Sicht eine pragmatische Wissenschaft, die
auf ein grosses Theoriegebäude verzichtet und ihre
Daseinsberechtigung nicht aus innerer Kohärenz und
Allgemeingültigkeit, sondern aus äusserer
Nützlichkeit bei der Analyse spezifischer Probleme herleitet.
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Ökonomen haben die Ökonomik schon immer gerne mit der
Physik verglichen. „Physik“ steht dabei für mathematische Eleganz und
präzise, quantitative Voraussagen. Mit der Ablösung der Physik als Leitwissenschaft durch die
(Molekular-)Biologie steigt aber die Zahl der Ökonomen, die
darauf hinweisen, dass ein Vergleich mit der Biologie vielleicht
angebrachter wäre. Herbert
Simon bemerkte, dass man von der Molekularbiologie
lernen könne, dass nicht nur quantitative, sondern auch
qualitative Strukturen und Erklärungen wissenschaftlichen Wert
haben. Den Vertretern traditioneller ÖAR am Theoriedefizit der
Verhaltenswissenschaftlichen Ökonomik und Recht antwortet Farber mit folgendem
Vergleich:
Die letzte Verteidigungsstellung der Vertreter der
rationalen Entscheidungstheorie ist, darauf zu bestehen, dass es
eine Theorie brauche um eine Theorie zu schlagen; und dass die
Verhaltenswissenschafter nur eine Sammlung empirischer
Unregelmässigkeiten ohne vereinigende Theorie hätten. Die
Verhaltenswissenschafter antworten entrüstet, sie hätten
sehr wohl eine Theorie, zugegebenermassen eine unvollständige.
Die Annahme ist offensichtlich auf beiden Seiten, die conditio
sine
qua non der Sozialwissenschaft sei eine
einheitliche prädiktive Theorie. Aber vielleicht ist dies nur
ein weiteres Symptom des berühmten „Physik-Neides“
der Ökonomik. Die Physik ist ein atemberaubendes Beispiel
mathematischer Eleganz kombiniert mit fantastisch genauen
Voraussagen. Aber die Physik als Paradigma der Wissenschaft zu
betrachten, könnte ein Fehler sein. Die grösste
Erfolgsgeschichte heute ist vielleicht die Biologie. Biologie hat ein
zentrales Paradigma (Evolution) und ein Verständnis ihrer
molekularen Basis. Aber Organismen sind […] extrem komplex und
niemand scheint zu glauben, dass ihre Eigenschaften im Detail
auf der Basis einer deduktiven Theorie vorausgesagt werden können.
Um ein zufälliges Beispiel aus einer aktuellen Zeitschrift zu
nehmen: wer wissen will, welche Rolle Guanosin-Triphosphatase bei der
Differenzierung der T-Zellen spielt, muss ins Labor gehen, um es
herauszufinden. Niemand scheint zu glauben, dass man es im Voraus
aufgrund einer allgemeinen Theorie berechnen kann. Manche finden die
theoretische Eleganz der Physik sympathischer als die Komplexität
der Molekularbiologie, und es wäre schön, wenn
Sozialwissenschaft so elegant wäre wie die Relativitätstheorie
oder Quantenphysik. Aber es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass eine
erfolgreiche Wissenschaft menschlichen Verhaltens mehr wie
Physik als wie Biologie aussehen wird.
III.Stellungnahme
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Arthur Leff soll
einmal gesagt haben, die Ökonomische Analyse des Rechts sei
eine Wüste, Rechtssoziologie (law
and society) aber ein Sumpf. BLE, die einen Platz zwischen ÖAR und Rechtssoziologie
einnimmt, könnte die fruchtbare Savanne dazwischen sein. Es ist für
eine junge Disziplin auf jeden Fall kein schlechtes Zeichen, wenn
sie von rechts (ÖAR, Posner)
und links (Rechtssoziologie, Kelman)
kritisiert wird.
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Mit der selbst gewählten Bezeichnung „Behavioral Law
and Economics“ haben sich Jolls,
Sunstein und Thaler keinen Gefallen getan. Die Kritik an einem herrschenden Paradigma
hat der Bewegung zwar viel Aufmerksamkeit und eine Struktur
verschafft. Solange die Struktur aber darin besteht, Anomalien der
rationalen Entscheidungstheorie aufzuzeigen, wird sie die Bewegung
nicht während längerer Zeit tragen können. Die
Hoffnung gewisser Vertreter der BLE, dass es der Psychologie in
absehbarer Zeit gelingen wird, ein allgemeingültiges Modell
menschlichen Verhaltens zu entwickeln, das der rationalen
Entscheidungstheorie überlegen ist, teile ich nicht. Die
Entwicklung wird eher in die von Farber und Mitchell aufgezeigte Richtung gehen, d.h. der Entwicklung
situationsspezifischer Mini-Theorien.
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Die Bewegung wird daher treffender als eine neue Form der
Rechtspsychologie (law and
psychology) charakterisiert, die sich nicht
auf das Studium einzelner Akteure des Rechtssystems
(Geschworene, Augenzeugen und Kriminelle) beschränkt, sondern
Prozessparteien, Konsumenten, Produzenten, Vertragsparteien,
Gesellschaftsorgane, Eltern und Arbeitnehmer in ihr Blickfeld
einbezieht. Das Recht hat sich historisch auf „Modelle“ menschlichen
Verhaltens gestützt, die anekdotisch, introspektiv und
ideologisch begründet wurden. Die Ökonomische Analyse des
Rechts hat dem eine kohärente, ausformulierte Theorie
menschlichen Verhaltens gegenüberstellt, die aber keine
empirische Basis hat. Die moderne Psychologie bietet
wissenschaftliche, empirisch abgestützte Theorien menschlichen
Verhaltens. Die Rechtswissenschaft wird profitieren, wenn sie sich
diese Erkenntnisse vermehrt zu Nutzen macht. Damit wird auch klar, dass die Behavioral
Law and Economics, trotz ihres trügerischen
Namens, auch für Juristen und Rechtssysteme interessant
sind, die mit der Ökonomischen Analyse des Rechts nichts am Hut
haben. Die im Hauptteil dieser Arbeit vorgestellten Auswirkungen
kognitiver Täuschungen auf das Urteil von Richtern und Parteien
in Zivil- und Strafverfahren sind auf jeden Fall relevant, auch wenn
man Effizienz nicht als Rechtsziel ansieht.
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Der Mangel an einer allgemeingültigen Theorie zwingt Juristen,
die psychologische Erkenntnisse für die Analyse juristischer
Phänomene beiziehen, den sprichwörtlichen Lehnstuhl zu
verlassen und vermehrt selber empirisch tätig zu werden.
Schwache Arbeiten der BLE stellen in einer kurzen Einleitung eine in
psychologischen Experimenten beobachtete Verhaltensweise vor
und analysieren dann ein Rechtsgebiet unter der Annahme, dass sich
alle Rechtsunterworfenen gemäss den experimentellen Befunden
verhalten. Überzeugende Arbeiten gehen ebenfalls von den experimentellen
Befunden aus, überprüfen diese aber anhand eigener
Experimente und, wenn vorhanden, Daten aus dem Feld.
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