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Ökonomische Analyse des Rechts
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Die Ökonomik – d.h. die wirtschaftswissenschaftliche Methode, im Gegensatz zur Ökonomie, ihrem
traditionellem Gegenstand – beschäftigt sich mit zwei
unterschiedlichen Fragestellungen. Die positive Ökonomik
erklärt und prognostiziert wirtschaftliche Vorgänge.
Die normative Ökonomik hingegen bewertet wirtschaftliche
Zustände oder Veränderungen auf der Grundlage eines
vorher definierten Kriteriums. Die Ökonomische Analyse des Rechts als Teilgebiet der Ökonomik
beschäftigt sich daher sowohl mit positiven wie normativen
Fragestellungen, die nicht vermischt werden sollten.
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Zusammenfassend ergeben sich folgende Thesen der ÖAR:
Positiv: Menschen reagieren auf rechtlichen Zwang wie homini
oeconomici, also rational und
nutzenmaximierend. Rechtliche Sanktionen wirken wie Preise, die
bestimmte Verhaltensweisen gegenüber anderen verteuern.
Die Voraussage der sozialen Steuerungswirkung des Rechts erfolgt auf
der Grundlage des ökonomischen Verhaltensmodells.
Normativ: Eine Rechtsnorm ist gut, wenn sie den gesellschaftlichen
Wohlstand erhöht, schlecht, wenn sie ihn verringert. Eine
Bewertung der durch Rechtsnormen ausgelösten Folgen erfolgt auf
Grundlage der Wohlfahrtsökonomik, insbesondere des
Kaldor/Hicks-Kriteriums. Das Kaldor/Hicks-Kriterium, auch als
potentielle Pareto-Verbesserung bezeichnet, besagt, dass ein
Zustand X der Welt besser ist als ein Zustand Y, wenn die Vorteile
der Gewinner bei Zustand X so gross sind, dass sie die Verlierer
kompensieren könnten – ungeachtet dessen, ob die
Kompensation tatsächlich stattfindet. Um feststellen zu können, ob das Kaldor/Hicks-Kriterium erfüllt
ist, muss eine Kosten-/Nutzenanalyse durchgeführt werden.
Trotz theoretischer und praktischer Bedenken gegenüber dem
Kaldor/Hicks-Kriterium ist es unverzichtbar für die angewandte
Wohlfahrtsökonomik.
I.Ursprünge der Ökonomischen Analyse des Rechts
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Obwohl es frühe Vorläufer gegeben hat, kann man den eigentlichen Ursprung der Ökonomischen Analyse des
Rechts in den USA auf die sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts
datieren. Die Arbeiten von Ronald Coase, Guido
Calabresi, Gary S.
Becker und Richard
Posner gelten als die Grundsteine der ÖAR.
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Ronald Coase führte
1961 mit seinem Aufsatz „The
Problem of Social Cost“ die
Transaktionskostenanalyse in die Rechtswissenschaft ein. Das so genannte Coase-Theorem besagt, dass es keine Rolle
spielt, wem das (Eigentums-)recht an einem Gut zugeordnet wird,
wenn die Transaktionskosten gering sind. Das Gut wird letztendlich,
über eine Reihe von freiwilligen Transaktionen, bei demjenigen
landen, der ihm den höchsten Wert beimisst. Die Marktteilnehmer
können somit Probleme, die durch externe Effekte (wie der Lärm
einer Schneiderei oder der Funkenflug einer Eisenbahn in den
Beispielen von Coase)
auftreten, selber lösen, wenn sie über die Allokation der
Ressourcen verhandeln und diese ohne Kosten transferieren können.
Die Gültigkeit des Coase-Theorems wird durch den bereits
erwähnten Besitztumseffekt in Frage gestellt: wenn die
Präferenz für ein Gut davon abhängt, ob man es
besitzt, spielt die ursprüngliche Zuteilung der Güter eben
doch eine Rolle, und ein Gut wird auch in Abwesenheit von
Transaktionskosten nicht notwendigerweise bei dem enden, der am
meisten zu zahlen bereit ist. Der Besitztumseffekt wirft auch
wohlfahrtsökonomische Probleme auf. Wer schätzt ein Gut
mehr: derjenige, der mehr dafür zu zahlen bereit ist oder
derjenige, der mehr für die Aufgabe des Gutes verlangt? M. a.
W. ist die willingness to pay (WTP) oder willingness to accept (WTA) entscheidend für die Analyse?
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Guido Calabresi analysierte 1961 in seinem wichtigen Aufsatz “Some
Thoughts On Risk Distribution And The Law Of Torts” das ausservertragliche Haftungsrecht. Calabresis Artikel ist
von weniger grosser theoretischer Wichtigkeit als Coases
„Problem of Social Cost“,
aber er war der erste Versuch, ein ganzes Rechtsgebiet durch
ökonomische Prinzipien zu erklären. Calabresi wandte Einsichten aus der Ökonomik über Risiko und
Versicherung auf das ausservertragliche Haftungsrecht an, wobei
er das Haftungsrecht zumindest teilweise als
Versicherungssystem rekonzipierte. Calabresi konnte demonstrieren, dass einige wenige ökonomische Prinzipien
die Struktur des Haftungsrechts besser erklären können
als zahlreiche überkommene rechtliche und moralische Regeln und
Gebote. Diese Analyse des Haftungsrechts setzt unter anderem voraus,
dass die Rechtsunterworfenen, der Gesetzgeber und die
Rechtsprechenden Wahrscheinlichkeiten richtig wahrnehmen.
Empirische Forschung, auf die sich Vertreter der Behavioral
Law and Economics stützen, hat aber gezeigt,
dass dies nicht der Fall ist und geringe Wahrscheinlichkeiten
systematisch über-, mittlere bis hohe Wahrscheinlichkeiten aber
unterschätzt werden (hinten, S. ff.).
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Es ist das Verdienst von Gary S.
Becker, als erster das ökonomische Modell auf
Rechtsgebiete angewandt zu haben, die weit vom klassischen
Gegenstand der Ökonomie entfernt sind. In „Crime
and Punishment: An Economic Approach“ erklärte er 1968 die Wirkung von Strafnormen auf das Verhalten
der Rechtsunterworfenen durch das ökonomische Modell. Die Entscheidung, eine Straftat zu begehen, hängt nach diesem
Modell von der Abwägung der damit verbundenen Kosten und Nutzen
ab. Die Kosten werden bestimmt durch die zu erwartende Strafe,
abdiskontiert (d.h. multipliziert) mit dem Risiko, erwischt zu
werden. Die Kosten einer Straftat können daher entweder durch
härtere Strafen oder durch die Erhöhung des Risikos,
erwischt zu werden, gesteigert werden. Vertreter der ÖAR haben
dieses Modell benutzt, um für die Effizienz härterer
Strafen einzutreten. Wenn, so Posner,
die Wahl besteht, den Täter mit einer Wahrscheinlichkeit von
0,1 zu erwischen und für zehn Jahre einzusperren oder ihn mit
einer Wahrscheinlichkeit von 0,2 zu erwischen und für fünf
Jahre einzusperren, dann sind bei der ersten Alternative halb so
viele Personen doppelt so lange im Gefängnis wie bei der
zweiten Alternative und die Kosten des Strafvollzugs daher
dieselben. Da die Kosten für Polizei und Gerichtswesen im
zweiten Fall aber höher sind, spricht aus Effizienzgründen
alles für die erste Alternative, d.h. höhere Strafe bei
geringerer Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Becker selber wandte
das ökonomische Modell später auf weitere Rechtsgebiete
wie das Familienrecht an, die traditionellerweise der ökonomischen
Analyse als nicht zugänglich betrachtet wurden. Bereits früher hatte er Anti-Diskriminierungs-Gesetze
ökonomisch analysiert und war zum Schluss gekommen, dass in
einer Wettbewerbswirtschaft der diskriminierende Arbeitgeber den
Nachteil der Diskriminierung erleidet. 1992 erhielt Gary S. Becker den Nobelpreis dafür, dass er das Anwendungsgebiet der
ökonomischen Theorie auf Gebiete ausgeweitet hatte, die früher
anderen Sozialwissenschaften wie der Soziologie oder Kriminologie
vorbehalten waren.
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Richard Posner schliesslich veröffentlichte 1973 das einflussreichste Lehrbuch
der ÖAR. Obwohl bereits bei Erscheinen heftig kritisiert, ist „Economic Analysis of
Law“ inzwischen in der sechsten Auflage
(2002) erschienen und ist eines der fünf meistzitierten
juristischen Bücher. Es zeichnet sich durch eine unerhörte Breite aus: vom
Sachenrecht über Wettbewerbsrecht zu Steuerrecht und
Verfassungsrecht bis hin zur Rechtsgeschichte lässt es kein
Gebiet unberührt von der ökonomischen Analyse. Posner ist nicht ziemperlich, er ist einer der aggressivsten
Vertreter der ÖAR. So tritt er beispielsweise für die
Versteigerung von Adoptionsrechten an den Meistbietenden ein; eine Position, die ihm selbst innerhalb der Law
and Economics Bewegung Kritik eingetragen hat. Posner scheint ein
gewisses Vergnügen zu haben an der Provokation durch Sätze
wie „Der Wettbewerb unter schwangeren Frauen, ihre elterlichen
Rechte zu verkaufen, würde [in einem freiem Markt] den Preis
dieser Rechte auf ein Niveau drücken, das nur unwesentlich über
den medizinischen und Unterhaltskosten einer Schwangerschaft
liegt“. Seinem Einfluss haben sie jedenfalls nicht geschadet. Posner und Becker unterhalten
übrigens seit Anfang 2005 gemeinsam ein Internet-Journal
(„Blog“), in dem sie provokative Thesen (z.B. diejenige,
den Drogenhandel zu legalisieren) informell darstellen und mit ihren
Lesern diskutieren.
II.Erfolg der Ökonomischen Analyse des Rechts in den USA
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Die Ökonomische Analyse des Rechts ist in den USA zur
dominierenden rechtsphilosophischen Strömung geworden. Selbst für Kritiker der ÖAR ist “das Blühen der
Ökonomischen Analyse des Rechts unbestreitbar”, hat sie “das amerikanische Rechtsdenken transformiert” und die Effizienzanalyse “unerreichten Erfolg in der Akademie
und an den Gerichten” genossen. Für Bruce Ackerman ist die ÖAR die “wichtigste Entwicklung der
Rechtswissenschaft im 20. Jahrhundert”. Der Anteil der Artikel in den Law
Journals von Chicago, Harvard, Stanford und Yale,
die sich der Ökonomischen Analyse des Rechts bedienen, stieg
bis 1985 auf rund einen Viertel (siehe ).
Erscheinungsjahr
des Bandes |
Anzahl
ÖAR-Artikel |
Gesamtzahl
der
Artikel |
Prozentualer
Anteil
ÖAR |
1960-61 |
3 |
51 |
6 % |
1965-66 |
5 |
70 |
7 % |
1970-71 |
15 |
53 |
28 % |
1975-76 |
8 |
56 |
14 % |
1980-81 |
18 |
54 |
33 % |
1985-86 |
14 |
59 |
24 % |
Tabelle
1: ÖAR Aufsätze in führenden US Law Journals (aus
Ellickson, 1989)
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Richard Posner ist
inzwischen der meistzitierte Jurist in den USA, und dürfte, da der Output an juristischen Arbeiten in
keinem Land grösser ist als in den USA, der meistzitierte
Jurist der Welt sein.
Name |
Zitate |
Richard A.
Posner (1939- ) |
7,981 |
Ronald
Dworkin (1931- ) |
4,488 |
Oliver
Wendell Holmes, Jr. (1841-1935) |
3,665 |
John Hart
Ely (1938-2003) |
3,032 |
Roscoe
Pound (1870-1964) |
3,018 |
Tabelle
2: Meistzitierte Juristen (aus Shapiro, 2000)
-
ist eine grafische Darstellung der Treffer, die eine Suche in der
„Law Journals“
Datenbank von LexisNexis ergeben hat. Für jeden der drei Suchstrings [„economic
analysis of law“], [„united
states supreme court“ & „chief
justice“] und [kahneman & tversky]
wurde die Suche, beginnend mit 1985, jeweils auf ein Jahr
eingeschränkt. Beispielsweise ist in 127 Artikeln, die
1985 erschienen sind, „economic
analysis of law“ vorgekommen, während
in 59 Artikeln „united
states supreme court“ und „chief
justice“ vorgekommen sind. Die Suche nach
„united states supreme
court“ und „chief
justice“ dient dazu, die Resultate zu
normalisieren. Da dieser Suchstring weder mit der ÖAR noch mit der BLE
speziell zusammenhängt, zeigt er (i) die Ausweitung der
Datenbank (immer mehr Zeitschriften sind elektronisch
recherchierbar) und (ii) die steigende Menge akademischer
Publikationen. Wie unschwer zu erkennen ist, sind die Zitate für
„economic analysis of law“
zwischen 1991 und 1998 weniger stark angestiegen als die Menge der
elektronisch verfügbaren Artikel. Seit 1999 sinken die Treffer
für „economic analysis
of law“ mehr oder weniger im Gleichschritt
mit den Treffern der Kontrollsuche. Die Treffer für [kahneman &
tversky] hingegen steigen seit 1998 gegen den Trend. Dies ist ein
quantitativer Indikator für das Interesse, das seit etwa 1998
der Behavioral Law and Economics entgegengebracht wird.

Abbildung
1: Grafische Darstellung der Treffer für verschiedene
Suchanfragen in LexisNexis
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Die Ökonomische Analyse des Rechts ist in den USA nicht auf die
akademische Diskussion beschränkt geblieben. In zahlreichen
Gerichtsurteilen wird mit explizit ökonomischen
Überlegungen argumentiert. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass prominente
Vertreter der ÖAR, darunter Posner,
Calabresi und Easterbrook,
Richter an Bundesberufungsgerichten sind. Das instrumentelle Rechtsverständnis der Legal
Realists führte dazu, dass sich amerikanische
Gerichte nicht scheuen, Entscheide ausdrücklich mit
rechtspolitischen Argumenten zu begründen und auf
Zweckmässigkeitsüberlegungen zu stützen.
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In Europa hat die ÖAR hingegen bis heute kaum Spuren in der
Rechtsprechung hinterlassen. Dies ist auch auf ein unterschiedliches Verständnis der
richterlichen Aufgabe zurückzuführen. Während in
Kontinentaleuropa die Aufgabe des Richters primär darin
besteht, Gesetze zu interpretieren, schafft der Richter in den USA
zumindest in den Kerngebieten des Common
Law das Recht. Weitere Gründe für den
bisher geringen Einfluss der ÖAR auf die Rechtsprechung in
Europa sind sicherlich das durch die Ausbildung bedingte mangelnde
ökonomische Verständnis der Richter, die Anwendung traditioneller Dogmatik, um die eigene Karriere nicht
zu gefährden und die in Europa von Anfang an heftige Kritik an der ÖAR durch
etablierte Rechtslehrer anführen.
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In der juristischen Literatur wird in Europa eine intensive
theoretische Diskussion über die Vor- und Nachteile der ÖAR
geführt. In die Standardwerke der juristischen Methodenlehre ist die ÖAR
aber bislang nicht vorgedrungen, was daran liegen mag, dass sich die deutschsprachige Jurisprudenz in
erster Linie als „Rechtsprechungswissenschaft“ versteht
und die ÖAR in Europa aus den bereits angetönten Gründen
eher eine Gesetzgebungstheorie ist.
III.Gründe für den Erfolg der Ökonomischen Analyse
des Rechts
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Die ÖAR kommt mit wenigen Prämissen aus, die eine Vielzahl
von verschiedenen Phänomenen erklären können. Die ÖAR
ist ein kohärentes System. Kritisieren kann man ihre Prämissen,
wenn man aber diese akzeptiert, sind die daraus gezogenen
Schlussfolgerungen logisch und widerspruchsfrei. Die
ökonomische Analyse ist daher oft elegant, während
traditionelle juristische Dogmatik an mittelalterliche Scholastik
erinnert. Ronald Coase hat das einmal zugespitzt so formuliert: „[Der Physiker]
Ernest Rutherford meinte, dass jede Wissenschaft entweder Physik
oder Briefmarkensammeln sei. Damit will er vermutlich sagen, dass
sie entweder analysiert oder ein Ablagesystem betreibt. Ein grosser
Teil, vielleicht der grösste Teil, der juristische Lehre ist
Briefmarkensammeln. Law and
Economics wird dies wahrscheinlich ändern und
hat bereits begonnen, es zu ändern”.
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Soweit die Ökonomische Analyse des Rechts Folgen rechtlicher
Regeln auf der Grundlage des ökonomischen Verhaltensmodells
prognostiziert, macht sie Aussagen, die grundsätzlich
empirisch überprüft werden können. Ökonomische
Prognosen sind falsifizierbar. Für die Rechtswissenschaft
eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, sich zu einer
Realwissenschaft im Sinne der modernen Wissenschaftstheorie zu
entwickeln. Kahneman, Tversky und
anderen Psychologen gelang es nachzuweisen, dass die Prognosen des
wirtschaftswissenschaftlichen Verhaltensmodells unter
Laborbedingungen und im wirklichen Leben unter ganz bestimmten
Bedingungen nicht zutreffen. Sie schlagen deshalb Modifikationen
des homo oeconomicus vor, die das Modell der Wirklichkeit annähern und daher die
Prognosequalität verbessern. Behavioral
Law and Economics macht sich diese Einsichten
für die Analyse des Rechts zu Nutze.
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Der normative Massstab der ÖAR, die ökonomische Effizienz,
hat den Vorteil der (scheinbaren) Wertfreiheit und Klarheit.
„Gerechtigkeit“ dagegen ist ein unklares und
umstrittenes normatives Konzept. Bekanntlich kann man sich seit
2'500 Jahren nicht auf eine Definition einigen. Das in der ÖAR
meist verwendete Kaldor-/Hicks-Kriterium ist dagegen vergleichsweise
klar. Für Eidenmüller besitzt ökonomische Effizienz zudem nach dem Zusammenbruch der
kommunistischen Planwirtschaften erhebliche Plausibilität. Die
allgemeine Tendenz, neue Strukturen auf der Basis
marktwirtschaftlicher Prinzipien zu schaffen, lege es nahe, auch das
Recht nach Kriterien der ökonomischen Effizienz zu gestalten.
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Last but not least muss man auch darauf hinweisen, dass die Ökonomische Analyse
des Rechts oft zum Schluss kommt, dass es am besten ist, wenn sich
der Staat nicht einmischt und die freien Kräfte des Marktes
walten lässt. Solange Austauschprozesse an Märkten möglich
sind, ist das Recht irrelevant, weil sich das gewünschte
(effiziente) Ergebnis auf den Märkten von selbst einstellen
wird. Aufgabe des Rechts ist es, diese Austauschprozesse nicht
zu stören und sie zu erleichtern. Erst wenn Märkte
versagen, beispielsweise aufgrund prohibitiv hoher
Transaktionskosten, soll das Recht eingreifen und die Lösung
rekonstruieren, die sich bei funktionierendem Markt von selbst
ergeben hätte. Auch wenn die ÖAR nicht ausschliesslich
anti-interventionistisch ist, so ist die allgemeine Stossrichtung doch unübersehbar. Es
ist klar, dass die Politik des laissez-faire,
die Vertreter der ÖAR oft propagieren, Interessen dient,
die nicht ganz ohne Einfluss sind; das Kaldor/Hicks-Kriterium, wie es in der ÖAR angewendet wird
(in der Form von Kosten/Nutzen-Analysen), bevorzugt reiche
Individuen, da sie in der Lage sind, mehr für die Güter zu
bezahlen, die ihnen wichtig sind.
IV.Rationales Verhalten im Sinne der ökonomischen Theorie
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Kern der Ökonomischen Analyse des Rechts bildet die Annahme,
dass der Mensch rational seine Ziele zu verwirklichen sucht. In dieser Allgemeinheit kann man dieser Aussage kaum widersprechen;
in dieser Allgemeinheit taugt sie aber auch nicht, Voraussagen über
das konkrete Verhalten von Menschen zu machen. Sie lässt offen,
welches die Ziele sind und ebenso undefiniert, welches Verhalten als
„rational“ anzusehen ist. Will man daher Prognosen für
das menschliche Verhalten treffen, muss man weitere Prämissen
postulieren. Mit weiteren Prämissen wird das Modell „dichter“
und erlaubt genauere Voraussagen. „Dünne“ Modelle
mit wenigen Prämissen erlauben keine Voraussagen und können
daher auch nicht falsifiziert werden. Zugespitzt gesagt: dichte Modelle prognostizieren ex
ante, dünne Modelle erklären ex
post. Die verschiedenen Modelle des rationalen
Nutzenmaximierers lassen sich nach der Stringenz ihrer
Prämissen auf einem Kontinuum anordnen. Die Modelle, die praktisch die grösste Relevanz haben, d.h. von
den meisten Vertretern der ÖAR verwendet werden, sind in der
fett dargestellt.

Abbildung
2: Modelle rationalen Verhaltens (nach Korobkin/Ulen, 2000)
A.Definitorisches Modell
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In seiner dünnsten Version besagt das Modell des rationalen
Nutzenmaximierers bloss, dass der Mensch seine Ziele rational zu
verwirklichen sucht. Dieser Annahme widerspricht nur, wer gegen
seine eigenen Interessen handelt. Praktisch lässt sich das
Modell aber nicht falsifizieren, denn sowohl die Mittel wie auch die
Ziele des Verhaltens werden durch das beobachtete Verhalten selbst
definiert. Weil man annimmt, dass jedes Verhalten rational die Ziele
des Handelnden verwirklicht, ist jedes auch noch so seltsame
beobachtete Verhalten per definitionem rational. Aus dem
beobachteten Verhalten kann man schliessen, welche Ziele
(Präferenzen) die Menschen haben und welche Strategien (Mittel)
sie verwenden, um diese Ziele zu erreichen. Soll Recht als
soziales Steuerungsmittel dienen, muss es aber möglich sein,
Voraussagen über das künftige Verhalten der Menschen unter
der Geltung verschiedener Normen zu treffen, und dazu ist das dünne
Modell rationalen Verhaltens nicht in der Lage. Wie Leff bemerkt, ersetzt diese Version des homo
oeconomicus eine normative oder empirische
Prämisse durch eine Definition. Leff spricht daher verächtlich von „American
Legal Nominalism“.
B.Erwartungsnutzenmodell (expected
utility theory)
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Das in der modernen Ökonomik am häufigsten verwendete
Modell menschlichen Verhaltens ist das Erwartungsnutzenmodell
(expected utility theory). Das Erwartungsnutzenmodell ist dünn in dem Sinn, als es
die Präferenzen oder Ziele der Handelnden nicht
konkretisiert. Die Präferenzen der Handelnden sind exogen, das
Erwartungsnutzenmodell sagt nicht, welchen „Nutzen“
die Handelnden anstreben werden. Es sagt jedoch, dass es bestimmte
Mittel gibt, das Ziel zu erreichen. Verletzt der Handelnde diese
Mittel, handelt er irrational im Sinne des Erwartungsnutzenmodells.
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Muss der Entscheidende eine riskante Wahl treffen, sagt das
Erwartungsnutzenmodell voraus, dass er jedem möglichen
Ausgang x der Wahl einen Nutzen u zumisst. Wenn der Ausgang sicher
ist – die Wahrscheinlichkeit p, dass er eintritt, daher 1 ist
– entspricht der erwartete Nutzen dem Nutzen der
Alternative. Für eine riskante Wahl muss der Nutzen einer
Alternative mit der Wahrscheinlichkeit jedes ihrer möglichen
Ausgänge (outcomes)
multipliziert werden. Der erwartete Nutzen von n sich gegenseitig
ausschliessenden outcomes x berechnet sich daher nach der Formel
n
Erwarteter Nutzen = ∑ pi ∙ u(xi) (1)
i=1
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Der homo oeconomicus des Erwartungsnutzenmodells vergleicht den erwarteten Nutzen der
sicheren Alternative mit dem erwarteten Nutzen der riskanten
Alternative und wählt diejenige Alternative mit dem höheren
Nutzen.
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Sieht man von der mathematischen Formulierung des
Erwartungsnutzenmodells ab, besagt es nichts anderes, als dass der
Handelnde eine Kosten-/Nutzenanalyse durchführt und diejenige
Wahl trifft, die den erwarteten Netto-Nutzen (d.h. erwarteter Nutzen
abzüglich erwarteter Kosten) maximiert. Ein Handelnder verletzt die Voraussagen des
Erwartungsnutzenmodells, wenn er eine Wahl trifft, die seinen
Netto-Nutzen nicht maximiert. Da es unmöglich ist,
vorauszusagen, welche Wahl optimal ist, ohne die Nutzenfunktion des
Handelnden zu kennen und Nutzenfunktionen schwierig (aber nicht
unmöglich) zu eruieren sind, können die Voraussagen
des Erwartungsnutzenmodells oft nicht direkt falsifiziert werden. Die Präferenzen des Handelnden müssen aber gemäss dem
Erwartungsnutzenmodell in seiner Formulierung durch von
Neumann und Morgenstern, welches wohl das in der Ökonomik
am weitesten verbreitete Modell des Erwartungsnutzens ist,
gewisse Axiome erfüllen, deren wichtigste die
Folgenden sind:
Vergleichbarkeit: der Handelnde ist in der Lage, den
Nutzen aller denkbaren Alternativen zu vergleichen.
Transitivität: wenn der Handelnde die Alternative A
der Alternative B vorzieht und die Alternative B der Alternative C,
dann zieht er die Alternative A der Alternative C vor.
Berechnung der Wahrscheinlichkeiten: der
Handelnde berechnet die Wahrscheinlichkeiten der outcomes gemäss den Gesetzen der Wahrscheinlichkeitstheorie.
Unabhängigkeit: wenn der Handelnde eine Alternative
A einer Alternative B vorzieht, muss er auch eine Wahl,
entweder Alternative A mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit oder
Alternative C mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erhalten und
diese der Wahl, entweder Alternative B mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit oder Alternative C mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit zu erhalten, vorziehen. D.h. Elemente, die bei beiden Wahlen identisch sind (die
Wahrscheinlichkeit, C zu erhalten), spielen bei der Wahl
zwischen A und B keine Rolle.
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Eine weitere Annahme, nämlich dass die Präferenzen des
Handelnden relativ konstant sind, ist zwar nicht zwingend für
das Erwartungsnutzenmodell, muss aber getroffen werden, wenn
man vernünftige Prognosen machen will. Zwar wird nicht
bestritten, dass sich Präferenzen langfristig ändern
können. Soweit aber Präferenzen nicht unabhängig von
den Handlungen der Individuen erfasst werden können, ist es
wenig sinnvoll, Veränderungen des menschlichen Verhaltens durch
Veränderungen der Präferenzen zu erklären. Jede
beliebige Verhaltensänderung kann nachträglich durch
geänderte Präferenzen erklärt werden; das Modell
verliert dadurch seine Prognosefähigkeit und kann nicht
widerlegt werden. Die ÖAR nimmt daher an, dass die Präferenzen
konstant sind und beobachtete Verhaltensänderungen auf
geänderte Restriktionen (Anreize) zurückzuführen
sind. Nach Becker bietet die
Annahme konstanter Präferenzen ein stabiles Fundament, um
Prognosen zu machen und bewahrt den Analysten davor, offensichtliche
Widersprüche zu seinen Voraussagen einfach mit der
Veränderung der Präferenzen zu erklären.
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Eine weitere Annahme, die ebenfalls nicht zwingend ist, aber häufig
getroffen wird, ist diejenige, dass der Grenznutzen zählbarer
Güter (und damit insbesondere des Einkommens) abnimmt. Die
meisten Glückspilze, die ein Spiel angeboten bekommen, entweder
mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,6 Fr. 2 Mio. zu gewinnen oder
eine Million auf Nummer sicher, werden die sichere Million
vorziehen und auf die Chance, zwei Millionen zu gewinnen, dankend
verzichten. Die zweite Million ist offensichtlich weniger wert als
die erste Million: der Grenznutzen des Geldes nimmt ab. Daniel
Bernoulli hat diese Intuition 1738 als erster
formalisiert. So wie die Wirkung einer Kerze in einem dunklen Raum
grösser ist als bei Sonnenschein, so ist der Nutzen eines
Vermögensanstiegs grösser, wenn das Vermögen klein
ist. Nach Bernoulli ist der Nutzen eines Gewinns umgekehrt proportional zum
Vermögen, das man bereits besitzt. Erwartungsnutzenmodelle nehmen daher in der Regel an, dass die
Nutzenfunktion u konkav ist, was dazu führt, dass der Handelnde
risikoscheu ist.
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Ob sich Handelnde gemäss den Axiomen des
Erwartungsnutzenmodells verhalten, lässt sich empirisch
prüfen. Die Vertreter der Behavioral Law
and Economics halten dafür, dass die Axiome
des Erwartungsnutzenmodells systematisch verletzt werden, so dass es
durch ein empirisch besser belegtes Modell, beispielsweise der Prospect Theory von Kahneman und Tversky, ersetzt
werden muss (hinten, S. ff.).
C. Eigeninteresse
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Dass sich ein Mensch eigennützig verhält bedeutet erst
einmal nichts mehr, als dass er seinen Entscheidungen seine eigene Nutzenfunktion zu Grunde legt. Es besagt aber nichts über den Inhalt des Nutzens. Was dem
Individuum Nutzen verschafft, ist eine Frage der inhaltlichen
Auffüllung der zweiten Komponente vom „Eigennutzen“;
d.h. des Nutzens. Neben monetären können auch andere
Vorteile, wie Sozialprestige oder Fortpflanzung, Nutzen bringen. Der
Nutzenbegriff ist so weit, dass neben immateriellen Gütern
selbst interdependente Präferenzen (wie Altruismus,
Neid, Missgunst) in die Nutzenfunktion Eingang finden können. Wenn ein Individuum sein gesamtes Vermögen für einen guten
Zweck stiftet, schliesst der Ökonom, dass der Nutzen des
Schenkens für diese Person grösser ist als der Nutzen des
Vermögens.
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Ein derart weites Verständnis von Eigennutz führt aber
dazu, dass jedes Verhalten erklärt, aber keines mehr
prognostiziert werden kann. Die meisten Modelle des homo
oeconomicus postulieren daher zusätzlich
zu den Prämissen der Erwartungsnutzentheorie, die die Mittel
beschreiben, die ein Individuum verwendet, dass der Mensch in seinem
eigenen Interesse (self-interest)
handelt. Damit werden neben den Mitteln auch die Ziele einer Beschränkung
unterlegt. Im Gegensatz zu dünnen Modellen des rationalen
Verhaltens führt die Annahme des Eigeninteresses zu direkt
observier- und falsifizierbaren Voraussagen. Dem homo
oeconomicus wird damit aber auch der Egoismus
unterstellt, der für seinen schlechten Ruf verantwortlich ist.
D.Vermögensmaximierung
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Die dichtesten Modelle rationalen Verhaltens postulieren, dass das
Ziel des Handelnden die Maximierung seiner finanziellen Position
ist. Nach diesen Modellen reagiert der Handelnde
ausschliesslich auf monetäre Anreize. Sie liegen den meisten
ökonomischen Analysen des Verhaltens juristischer Personen
zugrunde.
V.Kritik an der Ökonomischen Analyse des Rechts
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Kritiker haben an der ÖAR seit jeher sowohl den normativen
Standard (ist Effizienz alleine erstrebenswert?) als auch das Modell
rationalen Verhaltens (so verhält sich doch niemand!)
kritisiert. Dem Schwerpunkt dieser Arbeit entsprechend wird hier vor
allem auf die Kritik am homo
oeconomicus eingegangen.
A.Kritik an der Effizienz als Rechtsziel
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Das utilitaristische Ziel der Nutzenmaximierung verlangt nach
interpersonellen Nutzenvergleichen. Um abwägen zu können,
ob ein Zustand der Welt den Nutzen der Gesellschaft maximiert, muss
man die Vor- und Nachteile, die den einzelnen Mitgliedern der
Gesellschaft aus der Änderung entstehen, gegeneinander abwägen
können. Solche interpersonellen Nutzenvergleiche sind aus
theoretischen und praktischen Gründen kaum durchzuführen.
Sie beruhen immer auf einem Werturteil, nämlich auf der
impliziten Annahme, dass die Fähigkeit aller Menschen,
Befriedigung oder Nutzen zu empfinden, gleich ist. Das von der Ökonomischen Analyse des Rechts verwendete
Kaldor/Hicks-Kriterium kommt in seiner ursprünglichen Fassung
durch Kaldor und Hicks ohne interpersonelle Nutzenvergleiche aus. In der Praxis findet das Kaldor/Hicks-Kriterium jedoch immer in der
Form von Kosten/Nutzen-Analysen Anwendung; d.h. die mit einer
bestimmten Massnahme verbundenen Vor- und Nachteile werden
monetär bewertet. Ist der Saldo der Vor- und Nachteile positiv, dann besteht die
Massnahme den Kaldor/Hicks-Test.
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Setzt man den Nutzen, den ein Gut für eine Person hat, mit der
Bereitschaft dieser Person, für dieses Gut zu bezahlen, gleich,
wie das viele Vertreter der ÖAR implizit oder explizit tun,
kann man den (so definierten) Nutzen interpersonell vergleichen. Man
wird aber mit dem Problem konfrontiert, dass die Bereitschaft zu
zahlen von der Fähigkeit zu zahlen abhängt. Dies anerkennt
selbst Posner, von dem
das folgende Beispiel stammt: Ein Wachstumshormon ist sehr selten
und weil die Nachfrage gross ist, sehr teuer. Eine arme Familie hat
ein Kind, das ohne das Hormon zwergwüchsig bleiben wird. Eine
reiche Familie hat ein Kind, das normalwüchsig ist, aber
mit dem Hormon einige Zentimeter grösser würde. Die
reichen Eltern sind in der Lage, das Hormon zu einem Preis zu
kaufen, den die arme Familie nicht bezahlen kann. „In dem
Sinn, in dem Wert in diesem Buch [Economic
Analysis of Law] verstanden wird, ist das
Wachstumshormon wertvoller für die reiche Familie, weil der
Wert durch die Bereitschaft zu bezahlen gemessen wird; aber das
Hormon würde grösseres Glück in den Händen
der armen Familie als in den Händen der reichen Familie
bewirken“. Posner gibt selber zu,
dass das Kriterium der Effizienz, verstanden als Allokation von
Ressourcen, so dass ihr Wert maximiert wird, Grenzen als ethisches
Kriterium für sozial- und wirtschaftspolitische Entscheidungen
hat (allerdings wendet er es nach diesen warnenden Worten im Rest
des Buches ohne Bedenken an). Wenn Bereitschaft zu zahlen mit Nutzen gleichgesetzt wird, hängt
der normative Status der ÖAR von der ethischen Rechtfertigung
der tatsächlich existierenden Vermögensverteilung ab. Posner unternimmt aber
nie den Versuch, diese zu rechtfertigen, sondern setzt
stillschweigend voraus, dass sie „gerecht“ ist. Wer
diese Auffassung nicht teilt, wird auch die Schlussfolgerungen der
ÖAR über die effiziente Allokation von Ressourcen nicht
teilen.
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Ein weiteres Problem des Utilitarismus und der Ökonomischen
Analyse des Rechts ist, dass sie die spezielle Stellung von
Grundrechten nicht begründen können. Grundrechte sind in
einem System, das die Nutzenmaximierung als oberstes Gut ansieht,
nur so lange geschützt, als der Nutzen, sie zu missachten,
nicht grösser ist als der Nutzen, sie zu achten. Wenn, so Posner, eine Person
gelyncht wird, deren Schuld mit absoluter Sicherheit feststeht
und die nach einem ordentlichen Strafverfahren hingerichtet worden
wäre, dann ist der einzige Effekt des Lynchmordes (auf die
Reichtumsmaximierung), dass die Kosten für den Prozess gespart
werden. Zwar ist auch der Posner der Auffassung, dass Lynchmorde in aller Regel nicht
gerechtfertigt sind, aber es gibt in einem System, das Nutzen oder
Reichtum maximiert, eben keine absolut geschützten
„Kernbereiche“ von verfassungsmässigen
Rechten, die unantastbar sind.
-
Eidenmüller kommt
aus diesen und weiteren Gründen nach einer sorgfältigen
Analyse zum Schluss, dass „der Versuch, das ökonomische
Effizienzziel als alleiniges oder überragendes Ziel der
Rechtspolitik zu rechtfertigen, als gescheitert angesehen werden
[kann]. Der Gesetzgeber mag sich dazu entschliessen, diesem Ziel
sektoral in bestimmten Rechtsgebieten unter Abwägung mit
anderen Zielen Rechnung zu tragen. Ein prima facie-Vorrang
für das ökonomische Effizienzziel lässt sich jedoch
nicht begründen“.
B.Kritik am Homo Oeconomicus
-
Kritik am Menschenbild der Ökonomik ist so alt wie die
Ökonomik. Viele Kritiker übersehen aber, dass es nicht
genügt, der Annahme rationalen nutzenmaximierenden Verhaltens
die Behauptung entgegenzusetzen, dass sich Menschen nicht rational und nutzenmaximierend verhalten. Gerade weil die
ökonomische Analyse mit spärlichen Annahmen grosse
prognostische Erfolge erzielt hat, sind Ökonomen
verständlicherweise zurückhaltend, ihre Prämissen
aufzugeben. Selbst ein Kritiker des traditionellen Modells des rationalen
Nutzenmaximierers wie Ellickson konzediert, dass die Weigerung von Posner im Jahr 1975, die Kritik von Leff am
Menschenbild der ÖAR ernst zu nehmen, richtig war. Die ÖAR des Rechts befand sich damals in voller Blüte und
erzielte mit den spärlichen Annahmen des traditionellen Modells
grosse intellektuelle Erfolge. Zahlreiche juristische Phänomene
konnten auf gemeinsame Ursachen zurückgeführt und
einfacher und einleuchtender als mit traditioneller Dogmatik erklärt
werden. Die Kritik am Menschenbild der Ökonomie hingegen
steckte in den Kinderschuhen und kam häufig über Appelle,
man solle doch die psychologischen und gesellschaftlichen Realitäten
vermehrt beachten, nicht hinaus.
-
Ende der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts hatte sich dieses
Bild jedoch gewandelt: die einfachen und offensichtlichen
Anwendungen der Ökonomik im Recht waren gemacht, und neue
Erkenntnisse stammten von immer komplexeren mathematischen Modellen,
die von Juristen ohne entsprechende Ausbildung nicht verstanden
werden konnten. Gleichzeitig stehen die Erkenntnisse, die aus
den technischen Modellen gewonnen werden, für viele Juristen in
keinem Verhältnis mehr zum theoretischen Aufwand. Auf der anderen Seite hat die Kritik am homo oeconomicus grosse Fortschritte gemacht. Was in den (frühen) siebziger
Jahren Behauptungen waren, konnte sich inzwischen auf 15 bis 20
Jahre empirische Forschung stützen. Der Ertrag, diese
Erkenntnisse für die Analyse spezifisch juristischer
Fragestellungen einzusetzen, so Ellickson,
sei erheblich grösser als der Ertrag der weiteren
Ausdifferenzierung mathematischer Modelle. Er appellierte daher 1989
an die Vertreter der ÖAR, namentlich an Posner,
der sich bereit erklärt hatte, einen Kommentar zum Artikel von Ellickson zu
verfassen, sich diesen neuen Erkenntnissen nicht länger zu verschliessen.
1.Kritik an der Annahme (ausschliesslich) eigeninteressierten
Verhaltens
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Die Voraussagen des Verhaltens, die sich aus dem Modell des
eigeninteressierten homo
oeconomicus ergeben, wurden durch neuere
empirische Forschung wiederholt widerlegt. Menschen verhalten sich
beim Gefangenendilemma, bei Ultimatum- und Diktatorspielen nicht so,
wie sie gemäss dem Modell des eigeninteressierten Verhaltens
sollten. Beispielsweise sind sie bereit, zur Bestrafung anderer
erhebliche Kosten auf sich zu nehmen, ohne einen direkten Vorteil
daraus zu erlangen, oder sie kooperieren und stellen das gemeinsame
Interesse über das (grössere) Eigeninteresse. Einer der
führenden Forscher auf diesem Gebiet ist der an der
Universität Zürich lehrende Ernst
Fehr. Die Antwort der Ökonomen scheint bislang zu sein, dass sich die
beobachteten Verletzungen des orthodoxen Modells auf
Kleinkostensituationen beschränken. Meines Erachtens haben diese Resultate wichtige Konsequenzen für
das Normverständnis des homo
oeconomicus, die hier aber, wie erwähnt,
nicht vertieft werden können.
2.Kritik an der Annahme (ausschliesslich) rationalen Verhaltens
a.Eingeschränkte Rationalität (bounded
rationality)
-
Der homo oeconomicus des neoklassischen Grundmodells prüft in
jedem Einzelfall den Nutzen der ihm zur Verfügung
stehenden Handlungsmöglichkeiten in Hinblick auf seine
Präferenzen und maximiert entweder bei gegebenem Mitteleinsatz
seinen Nutzen oder minimiert den Mitteleinsatz unter Konstanthaltung
des Nutzens. Das Individuum besitzt vollständige Informationen,
d.h. es kennt sämtliche Handlungsalternativen und ihren
Nutzen, so dass die Maximierung „nur“ ein
(allerdings rechnerisch aufwändiger) mathematischer
Prozess ist. Kosten der Informationsbeschaffung oder Verarbeitung
entstehen dabei keine, der homo oeconomicus kann
blitzschnell beliebige Mengen an Informationen verarbeiten. Bei Entscheidungen unter Risiko weiss der einzelne nicht sicher,
welche genauen Folgen sich aus seiner Handlungsalternative ergeben,
sondern kennt nur noch die Wahrscheinlichkeiten, mit der
bestimmte Handlungen zu bestimmten outcomes führen. Der homo oeconomicus maximiert dann nicht mehr den tatsächlichen, sondern den
erwarteten Nutzen, also den mit der Eintretenswahrscheinlichkeit für
ein bestimmtes Ereignis gewichteten Nutzen. Dieses Menschenbild wird selbst von Anhängern der Ökonomik
als Zerrbild bezeichnet. Es ist offensichtlich, dass es nur wenig mit der Realität zu
tun hat und auch zu falschen Voraussagen führen muss, wenn man
es als Grundlage für ökonomische Modelle verwendet,
die sich nicht mit perfekten Märkten befassen.
-
„Eingeschränkte Rationalität“ (bounded
rationality) bezeichnet Modelle der rationalen
Entscheidung, die die kognitiven Grenzen des Entscheidenden
berücksichtigen; Grenzen sowohl bezüglich des Wissens wie
der rechnerischen Kapazität. Die Rationalität des einzelnen ist gemäss Modellen der bounded rationality eingeschränkt, weil er erstens nicht mehr alle
Handlungsalternativen und –folgen kennt und andererseits diese
Daten auch nicht kostenlos und unendlich schnell verarbeiten kann. Janson und andere
weisen zu Recht darauf hin, dass genau genommen nicht die
Rationalität, sondern die Kenntnis der
Entscheidungsalternativen und ihre Verarbeitung eingeschränkt
sind.
-
Das Augenmerk richtet sich in diesen Modellen daher naturgemäss
auf die Suchstrategien, die der einzelne verwendet, um Informationen
über Handlungsalternativen und –folgen zu erwerben. Für Herbert A. Simon hat
das Individuum gewisse Erwartungen (aspirations),
die die Alternative erfüllen sollte. Sobald der einzelne eine
Alternative gefunden hat, die die Erwartungen erfüllt, wird die
Suche abgebrochen und diese Alternative, die nicht notwendigerweise
die optimale zu sein braucht, gewählt („satisficing“
statt „optimizing“). Wird binnen vernünftiger Zeit keine akzeptable Alternative
gefunden, wird das Anspruchsniveau gesenkt, so dass die Suche nicht
ewig dauert. Simon hat
sein Modell eingeschränkt rationalen Verhaltens bereits 1955
formalisiert und erhielt 1978 unter anderem dafür den
Nobelpreis für Wirtschaft.
-
Die Institutionenökonomik hat sich das Modell der
eingeschränkten Rationalität zu Eigen gemacht, indem sie
der Informationssuche und –verarbeitung positive Kosten
zumisst. Die eingeschränkte Rationalität wird zur
Voraussetzung der Betrachtung, da viele Institutionen (im
ökonomischen Sinn) gerade dazu dienen, besser mit ihr umzugehen. Mit anderen Worten werden die Kosten der Informationssuche und
–verarbeitung als Restriktionen betrachtet, und die
Strategien des einzelnen, mit diesen Restriktionen umzugehen –
beispielsweise, indem man sich mit einer befriedigenden statt
optimalen Entscheidung begnügt – als rationale
Reaktion darauf. Ökonomen können daher ohne grosse
Probleme behaupten, dass „eine solche auf unvollständiger
Information und Informationsverarbeitungskapazität
basierende eingeschränkte Rationalität […] nach
alldem jedenfalls ein Unterfall des modernen ökonomischen
Rationalitätsbegriffs [ist und bleibt] und […]
allenfalls im Widerspruch zum Modell des
situativ-nutzenmaximierenden homo
oeconomicus der Neoklassik [steht]“. Im übrigen wird oft angenommen, dass die Strategien der
eingeschränkten Rationalität auf Märkten kaum
eingesetzt werden, da dort die mit ihnen verbundenen Kosten
wegen des Konkurrenzdruckes besonders hoch seien; m. a. W. eine
suboptimale Entscheidungsstrategie sofort „bestraft“
wird.
-
Im Sinne ihres Erfinders ist diese Interpretation der bounded
rationality nicht. Simon weist darauf hin, dass die Annahme der
Institutionenökonomik, der homo
oeconomicus optimiere seine Suchstrategie unter
Berücksichtigung der Grenzkosten und –nutzen zusätzlicher
Informationssuche, die Komplexität der supponierten Berechnung
erhöht und nicht vermindert: nun muss der einzelne nicht
nur Angebots- und Nachfragekurven berechnen, sondern auch die Vor-
und Nachteile, diese Kurven genauer zu berechnen. Trotzdem muss man konstatieren, dass das Konzept der eingeschränkten
Rationalität den Rationalitätsbegriff, wie er in der
Ökonomischen Analyse des Rechts verwendet wird, nicht
ernsthaft zu erschüttern vermochte. Modelle der
eingeschränkten Rationalität enthalten alle Elemente, die
für das ökonomische Verhaltensmodell entscheidend sind:
die Trennung zwischen Präferenzen und Restriktionen, die
Bewertung (eines Teils) der Alternativen, die Auswahl der
(bewerteten) Alternative nach dem relativen Vorteil und damit die
systematische Beeinflussbarkeit dieses Verhaltens durch
veränderte Umweltbedingungen.
b.Heuristics and biases
-
Drei wichtige empirische, methodologische und theoretische Stränge
der Kritik am Menschenbild des rationalen Nutzenmaximierers, die Kahneman und Tversky inspiriert haben, sind die Arbeiten von Paul
A. Meehl, Ward Edwards und diejenigen des eben
erwähnten Herbert A. Simon.
-
Paul A. Meehl veröffentlichte 1954 eine empirische Arbeit, die die
Voraussagen von klinisch tätigen Ärzten mit den
Voraussagen verglich, die mit einfachen statistischen Modellen
gemacht wurden. Er stellte fest, dass die Voraussagen der Experten oft falsch, sie
aber nichtsdestotrotz von ihrer Leistung überzeugt waren. Der Gegensatz von bescheidener Leistung und robustem
Selbstbewusstsein legte es nahe, nach kognitiven Mechanismen zu
suchen, die zu einleuchtenden, aber falschen Schlüssen führen.
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Ward Edwards’ wichtiger methodologischer Beitrag war, dass er mit dem
Bayes-Theorem einen normativen Standard in die psychologische
Forschung einführte, an dem die Rationalität alltäglichen
statistischen Denkens gemessen werden konnte. Es war schnell klar, dass intuitives Denken nicht dem „idealen“
normativen Standard entsprach.
-
Der wichtigste theoretische Beitrag schliesslich stammte von Simon.
Er wies nach, dass die Berechnungen, die gemäss dem
traditionellen Modell vom rationalen Menschen verlangt wurden,
ein unrealistischer Standard für menschliches Denken sind. Er
schlug stattdessen vor, einen realistischeren Standard
anzuwenden, der die Grenzen menschlicher Informationsverarbeitung
berücksichtigte. Bereits 1957 diskutierte Simon vereinfachende Strategien, die Menschen anwenden können, um die
Komplexität von Entscheidungen zu reduzieren. Inspiriert durch die Beispiele von fehlerhaften Entscheidungen im
richtigen Leben, von denen Meehl berichtete und ausgestattet mit einem normativen Standard, an dem
die Korrektheit einer Entscheidung gemessen werden konnten,
entwarfen Kahneman und Tversky ihr eigenes
Modell eingeschränkter Rationalität.
-
Die dem Forschungsansatz von Kahneman und Tversky zu Grunde
liegende Idee ist, dass der Mensch eine begrenzte Anzahl von
Faustregeln verwendet, um Entscheidungen unter Unsicherheit zu
treffen. „[…] Menschen verlassen sich auf eine
begrenzte Anzahl von heuristischen Prinzipien, die die komplexe
Aufgabe, Wahrscheinlichkeiten zu schätzen und Werte
vorauszusagen, vereinfachen. Im Allgemeinen sind diese Heuristiken
recht nützlich, aber manchmal führen sie zu schweren und
systematischen Fehlern“. In einem Aufsatz mit dem Titel „Judgment
under uncertainty: Heuristics and biases“,
der 1974 in Science erschien und inzwischen zum meistzitierten Aufsatz der
psychologischen Forschung zu Entscheidungen unter Unsicherheit
wurde, hatten Kahneman und Tversky ihre
Forschungen bis zu diesem Zeitpunkt zusammengefasst und drei
Urteilsheuristiken identifiziert, die zu einer Vielzahl von Fehlern
(biases)
führen: die Repräsentativität (representativeness,
S. ff.), Verfügbarkeit (availability)
und Verankerung (anchoring, S. ff.). (In der juristischen
Literatur wird oft nicht zwischen den Strategien (heuristics)
und den daraus resultierenden Fehlern (biases)
unterschieden und statt dessen einfach von „heuristics
and biases“ gesprochen.) Wer beispielsweise
gebeten wird, die relative Häufigkeit von Richtern, die
Alkoholiker sind, zu schätzen, überlegt sich nach diesem
Modell, wie einfach es ist, sich an Berichte über Richter mit
Alkoholproblemen zu erinnern (Verfügbarkeit). Geht es
darum, die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, dass ein
spezifischer Richter Alkoholiker ist, verlässt man sich auf die
Ähnlichkeit dieses Richters mit dem Bild eines typischen
Alkoholikers (Repräsentativität). In beiden Fällen
schliesslich lässt man sich oft von einem Ausgangswert
(beispielsweise der Rate der Alkoholiker in der Gesamtbevölkerung)
beeinflussen und passt diesen Ausgangswert dann nach oben oder unten
an (Verankerung und Anpassung).
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Drei wichtige Merkmale dieses Ansatzes sind, dass die
Urteilsheuristiken zwar anhand von Fehlern identifiziert und
erforscht wurden, aber an und für sich durchaus vernünftige
und keineswegs „irrationale“ Verfahren sind. Zweitens,
obwohl Urteilsheuristiken schnell sind, basieren sie auf kognitiven
Prozessen, die keineswegs banal sind. Drittens sind die
Urteilsheuristiken keine Reaktion auf exzessive Komplexität
oder ein Überangebot von Informationen, sondern normale
intuitive Reaktionen selbst auf einfachste Fragen zu
Wahrscheinlichkeit, Häufigkeit und Voraussagen. Ein häufiges Missverständnis, das aus der Beschreibung
der Urteilsheuristiken als „Strategien zur Reduktion der
Komplexität von Entscheidungen unter Unsicherheit“
resultiert, ist, dass Menschen die Heuristiken bewusst einsetzen würden, um eine schwierige Entscheidung zu
vereinfachen. Heuristiken wären dann das Produkt von Faulheit,
was impliziert, dass sie nicht verwendet (und die mit ihnen
verbundenen Fehler vermieden) werden, wenn sich der Entscheidende
nur wirklich bemüht. Die von Kahneman und Tversky identifizierten Heuristiken wirken aber unbewusst
und daher selbst dann, wenn der Entscheidende allen Grund hat, einen
korrekten Entscheid zu treffen, weil sein Entscheid beispielsweise
finanzielle Konsequenzen für ihn hat.
-
Der heuristic and biases Ansatz war (und ist) ausserordentlich erfolgreich und führte zu
einer wahren Flut von Publikationen (wichtige Arbeiten aus den
siebziger Jahren sind in der von Kahneman,
Slovic und Tversky herausgegebenen Aufsatzsammlung „Judgment
under uncertainty: Heuristics and biases“
enthalten, neuere Arbeiten im 2002 erschienenen Sammelband
„Heuristics and Biases: The
Psychology of Intuitive Judgment“ von Gilovich, Griffin und Kahneman). Die Gründe
für den Erfolg sind zahlreich. Einerseits hat der heuristics
and biases Ansatz sicher vom „Siegeszug“
der Ökonomik profitiert. In dem Masse, in dem in immer mehr
Gesellschaftswissenschaften – wie Soziologie, Recht und
Politologie – das Menschenbild des homo
oeconomicus zur Analyse gesellschaftlicher
Phänomene herangezogen wurde, wurde auch die (fundierte) Kritik
an diesem Menschenbild für immer mehr
Gesellschaftswissenschafter relevant. Die Forschungen von Kahneman und Tversky boten
einen Ansatzpunkt, das Menschenbild der Ökonomik, das viele
Sozialwissenschafter ablehn(t)en, anzugreifen. In der Ökonomie
selber führte (unter anderem) der heuristic
and biases Ansatz zu den neuen Teilgebieten der behavioral economics und der behavioral finance (letztere in den neunziger Jahren zunehmend „trendy“ –
was Wunder, rationales Verhalten konnte den Börsenboom Ende der
Neunziger auf jeden Fall nicht erklären). Richard Thaler begann
bereits in den frühen achtziger Jahren, das Programm von Kahneman und Tversky fruchtbar auf ökonomische Fragestellungen anzuwenden.
-
Zudem bediente sich das Programm von Kahneman und Tversky populärer
und einleuchtender Metaphern, die mit der „kognitiven Wende“
der sechziger Jahre eingeführt worden waren. Das Bild des
Gehirns als Computer mit limitierten Rechen- und
Speicherkapazitäten bot sich geradezu an, durch das Bild
von Unterroutinen, die Rechenaufwand sparen, ergänzt zu
werden. Auch ist das Forschungsprogramm für Laien ohne
Psychologiestudium zugänglich und verständlich. Es
verzichtet auf komplexe Modelle und beschränkt sich darauf,
Urteilsheuristiken verbal und leicht verständlich zu
beschreiben (was ihm innerhalb der Psychologie wiederum Kritik
eingetragen hat). Die Experimente, die das empirische Fundament
lieferten, gleichen „mehr Cocktail Party Anekdoten als
traditionellen Studien der kognitiven Psychologie“. Das macht es einfach, sie weiter zu erzählen, in Vorlesungen,
Vorträge und Aufsätze einzubauen, sich an sie zu erinnern
und sie zu replizieren – beispielsweise durch einen
Doktoranden der Rechtswissenschaft.
c.Referenzpunkte, Framing und Risikoverhalten
-
Ebenfalls auf Kahneman und Tversky zurück
geht die Forschung zum Risikoverhalten bei der Wahl zwischen
Gewinnen und Verlusten. Dabei handelt es sich nicht um ein Phänomen
der Informationsverarbeitung, wie die Urteilsheuristiken, sondern
eher um die Feststellung, dass Menschen auf die unterschiedliche
Darstellung der gleichen Situation unterschiedlich reagieren. Framing Effekte
sind weniger relevant wegen ihres Beitrages zur Psychologie als
wegen ihrer Prognose von Entscheidungen in der Wirklichkeit und der
Herausforderung, die sie für das Erwartungsnutzenmodell
darstellen.
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Die Erwartungsnutzentheorie nimmt Vermögenszustände als
Träger des Nutzens an, nicht Vermögensänderungen.
Wenn man ein Spiel (gamble)
evaluiert, bei dem man mit einer Wahrscheinlichkeit von p1 eine Summe y1 gewinnen und mit einer Wahrscheinlichkeit
von p2 eine Summe y2 verlieren kann, so
vergleicht man gemäss Erwartungsnutzenmodell den Nutzen von p1 ∙ u(w + y1) mit dem Nutzen von p2 ∙
u(w - y2) (w steht für wealth).
Wenn das Nettovermögen des Spielers Fr. 50'000 ist und er ein
Spiel angeboten erhält, bei dem er mit einer Wahrscheinlichkeit
von 0,1 Fr. 1'000 gewinnen und mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,9
Fr. 10 verlieren kann, so vergleicht er nach dem
Erwartungsnutzenmodell den Nutzen von 0,1 ∙ u(Fr. 51'000) mit
dem Nutzen von 0,9 ∙ u(Fr. 49'990). Kahneman und Tversky wunderten
sich, warum in allen Spielen, die Versuchspersonen angeboten
wurden, die Ergebnisse als Gewinne oder Verluste beschrieben
wurden – theoretisch sollte es darauf ja nicht ankommen,
sondern nur auf den Endzustand des Vermögens. Kahneman und Tversky stellten empirisch fest, dass sich Menschen im Bereich potentieller
Gewinne risikoscheu, im Bereich potentieller Verluste aber
risikogeneigt verhielten. Auch wird der negative „Nutzen“
(Disutilität) eines Verlustes doppelt so stark empfunden wie
der Nutzen eines identischen Gewinnes („losses
loom larger than gains“). Die
Nutzenfunktion ändert sich daher am Referenzpunkt, der
Gewinne und Verluste unterscheidet. Weiter stellten Kahneman und Tversky fest, dass
bei der Evaluation von Spielen die Wahrscheinlichkeiten nicht linear
gewichtet werden; ein Unterschied zwischen Sicherheit
(Wahrscheinlichkeit = 0) und einer Wahrscheinlichkeit von 0,01 wird
viel stärker gewichtet als der (mathematisch identische)
Unterschied zwischen einer Wahrscheinlichkeit von 0,4 und 0,41
(„certainty effect“).
1979 veröffentlichten Kahneman und Tversky in der
angesehenen ökonomischen Zeitschrift Econometrica einen Aufsatz, der die von ihnen empirisch
festgestellten Abweichungen von der Erwartungsnutzentheorie in einem
formalisierten Modell beschrieb. Die so genannte Prospect Theory folgte weitgehend den Vorgaben der rationalen Entscheidungstheorie
und modifizierte diese nur insoweit, als notwendig war, um die
experimentellen Resultate zu erklären. Die Prospect Theory war anfänglich auf die Analyse von
einfachen monetären Spielen mit zwei outcomes beschränkt. Da sie aber formalisiert
war, konnten Ökonomen sie in ihren Modellen benutzen, was ihren
Einfluss stark erhöhte (eine detailliertere Darstellung der
Prospect Theory folgt auf S. ff.).
-
In einem weiteren Artikel beschrieben Kahneman und Tversky 1981 Framing Effekte. Die Präferenz für eine Wahl hängt demgemäss von
ihrer Darstellung ab, die einigermassen willkürlich
ist, da das gleiche Problem in unterschiedlicher Art dargestellt
werden kann (siehe S. f. für ein Beispiel). Framing ist dabei ein doppeldeutiger Begriff: er
bezeichnet einerseits die (vorgegebene) Darstellung des Problems,
andererseits aber auch die Interpretation des Problems durch
den Entscheidenden selbst. Letzteres lässt sich zugegebenermassen kaum mit
Darstellung übersetzen, aber andere deutsche Begriffe wie
„Rahmung“ scheinen mir noch weniger elegant und lösen
das Problem auch nicht. Einen Überblick über Klassiker und aktuelle Forschung zu
Bewertung von Alternativen unter Berücksichtigung von
nichtlinearer Gewichtung der Wahrscheinlichkeit und Framing-Effekten
bietet der von Kahneman und Tversky herausgegebene Sammelband „Choices,
Values and Frames“ (Cambridge 2000).
d.Kontext und Präferenzen
-
Der homo oeconomicus des Erwartungsnutzenmodells hat alle Wahlmöglichkeiten
(Optionen) nach ihrer Präferenz geordnet hat und wählt –
wenn er die Wahl zwischen mehreren Optionen hat – diejenige
der erhältlichen Optionen, die in seiner „Präferenz-Rangliste“
zuoberst steht. Optionen, die nicht gewählt werden, sind nach
diesem Modell irrelevant, was auch intuitiv einleuchtet: wer lieber eine Kugel Vanille-Eis für
Fr. 5 als eine Kugel Erdbeer-Eis für Fr. 6 hat, sollte seine
Vorliebe nicht ändern, wenn er erfährt, dass zusätzlich
eine Kugel Schokolade-Eis für Fr. 7 erhältlich ist, die er
nicht wählt.
-
Selbst diese scheinbar unproblematische Annahme des
Erwartungsnutzenmodells wird aber regelmässig verletzt. Die
Präferenz für eine Option hängt auch vom Kontext ab,
in dem die Option präsentiert wird. Die mittlere Option
(Kompromiss-Lösung) wird beispielsweise signifikant
häufiger gewählt als eine extreme Option. In dem obigen Beispiel würden mehr Leute das Erdbeer-Eis
wählen, wenn das teurere Schokolade-Eis ebenfalls auf der
Speisekarte ist. Präferenzen sind daher nicht konstant, sondern
werden bis zu einem gewissen Grad „on
the spot“ konstruiert. Ein Beispiel, wie das Choice-set, die
zur Auswahl stehenden Optionen, auch juristische Entscheidungen
beeinflussen kann, wird auf S. ff. besprochen.
e.Weitere „Kognitive Täuschungen“
-
Es gibt keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs
„kognitive Täuschungen“. Obwohl der Begriff
„Kognition“ unumstritten auch die Wahrnehmung umfasst,
wird unter dem Begriff „kognitive Täuschungen“, wie
er üblicherweise gebraucht wird, ein Sammelsurium von
Täuschungen des Denkens, Urteilens und Erinnerns
zusammengefasst, explizit aber keine Täuschungen der
Wahrnehmung. Der Begriff „Täuschung“ impliziert eine Abweichung
von der „Realität“. Bei Täuschungen der
Wahrnehmung und der Erinnerung ist meist unbestritten, wann eine
Abweichung vorliegt; die tatsächliche Länge der Linien bei
der Müller-Lyer Illusion () lässt sich messen und über
die Vergangenheit liegen (zumindest in psychologischen Experimenten)
Aufzeichnungen vor, mit denen sich die Erinnerungen vergleichen
lassen. Bei Täuschungen des Denkens hingegen ist oft bereits
der normative Standard umstritten, mit denen der Denkvorgang
verglichen werden soll; ohne Standard kann man auch nicht von
Abweichung oder Täuschung sprechen.

Abbildung
3: Beispiel für eine Illusion der Wahrnehmung: Müller-Lyer
Illusion
-
Eine Täuschung ist aber mehr als eine blosse Abweichung von der
Realität. Pohl versucht, folgende Elemente des Begriffs „kognitive Täuschung“
herauszuarbeiten: das Phänomen tritt systematisch, und damit vorhersagbar, auf.
Die Fehlleistung erfolgt unbewusst, und Personen, die der Täuschung
unterliegen, sind überzeugt, richtig entschieden zu haben.
Kognitive Täuschungen sind daher schwierig zu vermeiden.
Schliesslich sind die Phänomene deutlich verschieden
(distinct) von
der normalen Informationsverarbeitung. Schlichtes Vergessen
oder Missverständnisse zählen daher nicht zu den
kognitiven Täuschungen, obwohl sie natürlich auch Fehler
sind. Als letzte Eigenschaft von kognitiven Täuschungen könnte
man anfügen, dass die meisten Menschen ein „Aha“
Erlebnis haben, wenn ihnen die Täuschung und die richtige
Lösung erklärt wird; d.h. sie verstehen und akzeptieren,
wo der Fehler lag. Dass es Bedingungen gibt, unter denen die
Täuschung verschwindet, ist daher nicht nur für optische
() sondern auch für kognitive Täuschungen typisch.

Abbildung
4: „Aufgelöste“ Müller-Lyer Illusion
-
Üblicherweise werden die erstmals von Kahneman und Tversky beschriebenen heuristics and biases zu den kognitiven Täuschungen gezählt, der Rückschaufehler (S. 200 ff.), Gedächtnistäuschungen
durch nachträglich eingeführte Informationen,
Bestätigungsfehler (S. 170 ff), Selbstüberschätzung
und Overconfidence (S. 253 ff.) sowie Attributionsfehler. Der Hofeffekt (S. 221 ff.), Framing-Effekte
sowie Kontrast- und Kompromisseffekte (S. 234 ff.) zählen
dagegen traditionellerweise nicht zu den kognitiven Täuschungen.
Die beiden Letzteren stellen jedoch wichtige Abweichungen von der
Rationalität des homo
oeconomicus im Sinne der Erwartungsnutzentheorie
dar, weshalb es gerechtfertigt scheint, sie hier ebenfalls zu
besprechen. Ob der Titel dieser Arbeit deshalb besser „Abweichungen
vom rationalen Verhalten im Sinne des Rationalitätsbegriffs der
Institutionenökonomik und ihre Auswirkungen auf die
Entscheidungen von Richtern und Parteien in Zivil- und
Strafverfahren“ heissen müsste, bleibe dahingestellt;
„Kognitive Täuschungen vor Gericht“ ist auf jeden
Fall kürzer und prägnanter.
f.Zusammenfassung
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Zusammengefasst stellt die psychologische Forschung das Modell des homo oeconomicus durch die folgenden empirischen Beobachtungen in Frage:
-
Menschen machen systematische Fehler bei der Berechnung von
Wahrscheinlichkeiten.
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Menschen gewichten geringe Wahrscheinlichkeiten zu stark
und mittlere bis hohe Wahrscheinlichkeiten zu wenig.
-
Menschen empfinden Nutzen nicht als Funktion ihres
Vermögenszustandes, sondern als Funktion der Veränderung
ihres Vermögens von einem Referenzpunkt aus, wobei sie
sich gegenüber potentiellen Gewinnen risikoscheu, gegenüber
potentiellen Verlusten risikogeneigt zeigen.
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Menschen empfinden die „Disutilität“ eines
Verlustes rund doppelt so stark wie den Nutzen eines gleich grossen
Gewinnes.
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Präferenzen sind nicht konstant, sondern hängen vom Kontext ab, in dem eine Option präsentiert wird.
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Diese Aufzählung ist nicht abschliessend (zu nennen wäre
beispielsweise auch die festgestellte Unfähigkeit, den
erfahrenen Nutzen korrekt zu vorauszusagen), aber diese Arbeit beschränkt sich darauf, die Implikationen der
erwähnten Abweichungen darzulegen.
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