Rechtspsychologie: «Natürlich sind Richter überfordert»


Gesprächsleitung: René Schuhmacher, Daniela Schwegler

Die Urteilsfindung sollte ein rationales Abwägen von Argumenten sein. Doch Richter leiden unter Wahrnehmungsstörungen – wie andere Leute auch. Plädoyer konfrontierte eine Praktikerin und einen Praktiker mit Erkenntnissen über kognitive Täuschungen vor Gericht.

Bruno Steiner, fotografiert von Lisa Biedlingmaier

Bruno Steiner, 58, Rechtsanwalt, ehemaliger Bezirksrichter, Zürich


Cornelia Apolloni Meier, Oberrichterin, Bern

Cornelia Apolloni Meier, 50, Oberrichterin, Bern


plädoyer: Sind sich Richterinnen und Richter im Klaren darüber, wie rational Urteile zustande kommen?

Bruno Steiner: In meinen ersten Jahren als Richter reflektierte ich die Urteile hinsichtlich ausserrechtlicher Einflüsse kaum. Doch mit der Zeit begann ich mich damit auseinanderzusetzen. Mir wurde klar, dass Emotionen einen beträchtlichen Einfluss haben können.

Cornelia Apolloni Meier: Mir ist klar, dass ich im Entscheidfindungsprozess als Mensch reagiere – also durchaus nicht immer nur rational. Was Herr Steiner sagt, kann ich unterschreiben. Zu Beginn meiner Richterkarriere versuchte ich vor allem, Fehler zu vermeiden und orientierte mich eng an der Rechtsprechung. Doch mit der Zeit und Erfahrung wuchs das Sensorium.

plädoyer: Lassen wir einmal den häufig diskutierten Einfluss von Emotionen und Wertvorstellungen beiseite. Stichwort Verstand: Die meisten Richter versuchen wohl, einer Sache möglichst gerecht zu werden und ein rational begründetes Urteil zu fällen. Doch Mark Schweizer zeigt in seiner Summa-cum-Laude-Dissertation zu kognitiven Defiziten* eine ganze Reihe von Denkfallen, in die auch Richter tappen. Er belegt dies durch verschiedene Umfragen bei Richtern. Jede noch so rationale Urteilsfindung wird von Faktoren beeinflusst, die nicht ins Bewusstsein treten. Wissen Richter wirklich immer, was sie tun?

Apolloni Meier: Es mag sein, dass es diese Faktoren gibt, die Schweizer in seiner Studie untersucht hat. Aber es ist schlicht unmöglich, dass man diese Faktoren in der Praxis im Sinne eines Korrektivs immer berücksichtigt. Als Richterin oder Richter funktioniert man auf der Basis des an der Universität Gelernten. Dazu kommt die Berufserfahrung. Und Weiterbildungen, an denen Faktoren, welche die Urteilsfindung beeinflussen, durchaus thematisiert werden. 
Aber dass man sich bei der Urteilsfindung jeden Moment bewusst ist: Achtung, hier spielt der Ankereffekt! Oder, aufgepasst: Darstellungseffekt! Das ist nicht praktikabel.

Steiner: Stimmt. Richter können  nicht jeden Schritt auf ausserrechtliche Einflüsse hinterfragen. Sonst ist man mehr am Hinterfragen als am Vorwärtsmachen. Interessant finde ich, was ich am Bezirksgericht Zürich feststellte: dass jede Kammer eine Art eigene Entscheidfindungskultur entwickelt. Ein und derselbe Fall kann je nach Gremium eine völlig andere Wende nehmen. Ich war Vorsitzender zweier Kammern mit je drei Richtern. Zu Beginn versuchte ich, mit den zwei Kammern eine Unité de doctrine zu erreichen. Später kam ich davon ab. Mir wurde klar: Dieselbe Streitsache kann durchaus zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Apolloni Meier: Selbstverständlich basiert ein Urteil auf Abwägen von Argumenten. Die Schilderungen der Parteien können sich widersprechen. Als Richterin sind diese zwei subjektiven Ansichten meine Basis. Gesetz und Rechtsprechung sind Werkzeug und Leitplanke für die Urteilsfindung.

Steiner: In erster Linie basiert die Urteilsfindung auf dem Austausch sachlicher Argumente. Doch die Motive, weshalb ein Richter ein bestimmtes Argument so sehr betont, sind nicht immer rational erfassbar. Denn auch in rationale Überlegungen können Emotionen einfliessen. Sie zeigen sich aber nicht als solche, sondern kommen als rationales Argument daher.

plädoyer: Einer der von Schweizer erwähnten kognitiven Faktoren ist die Bestätigungstendenz. Diese besagt: Menschen gewichten tendenziell jene Argumente stärker, die ihre vorgefasste These stützen. Das zeige sich zum Beispiel auch in der Wahrnehmung von Beweismitteln. Sind Richter auf einem Auge blind?

Steiner: Der Wunsch, die eigene These bestätigt haben zu wollen, besteht sicher. Wenn man mal eine Überzeugung hat, will man diese untermauern.

plädoyer: Schweizer empfiehlt, diesen Bestätigungseffekt zu unterlaufen, indem man aktiv und intensiv nach Gegenargumenten sucht. Tun sie das?

Apolloni Meier: Für mich ist es einfach menschlich, dass man seine Position durchbringen will. Gerade in einem Kollegialgericht möchte man die eigene Position, die man sich in der Vorbereitung erarbeitete, ein- und danach natürlich durchbringen. Das Korrektiv der Bestätigungstendenz ist meines Erachtens die Professionalität des Gerichts. Das Urteil muss fachlich hieb- und stichfest sein.

Steiner: Richtig. Weil auch professionelle Richter nicht vor der Tendenz gefeit sind, ihre Thesen bestätigt sehen zu wollen, sind gerade Kollegialgerichte wertvoll.

plädoyer: Untersuchungen in Deutschland, den USA und andern Ländern belegen den sogenannten Ankereffekt. Auch die Befragung von Schweizer Richtern durch Mark Schweizer hat ihn nachgewiesen. Danach ist jene Partei im Vorteil, die als erste eine gedankliche Grösse verankern kann. Etwa der Staatsanwalt, wenn er den Strafantrag stellt. Die Studien weisen nach: Je höher der Antrag, desto höher die Strafe. Auch wenn der Antrag nicht durch rationales Abwägen, sondern durch Würfeln entstanden ist.

Apolloni Meier: Ich war lange Strafrichterin. Es entspricht nicht dem System, dass ein Staatsanwalt möglichst hohe Strafanträge stellt. Er ist verpflichtet, auch entlastende Argumente zu gewichten. Aber klar: Der Antrag des Staatsanwalts ist in der Tat sehr wichtig.

Steiner: Für mich war der Ankereffekt im Strafprozess als Vorsitzender einer Abteilung des Bezirksgerichts Zürich zuweilen ein grosses Ärgernis. Es gab einzelne Staatsanwälte, die völlig überrissene Strafanträge stellten. Und ihre Strategie zeitigte Wirkung. Man könne doch den Antrag nicht völlig ausser Acht lassen, so die Überzeugung in der Urteilsberatung. Entscheidend werden solche Vorgaben des Staatsanwaltes dort, wo es darum geht, ob eine Strafe noch bedingt oder nur noch unbedingt ausgesprochen werden kann.

plädoyer: Richter sind laut Schweizer auch vor Rückschaufehlern nicht gefeit. Ein bestimmter Sachverhalt wird nachträglich offenbar unbewusst anders beurteilt – je nachdem, ob man die Folge kennt. Das kann bei der Beurteilung der Voraussehbarkeit oder einer Adäquanz-Prüfung eine Rolle spielen. Ist das so?

Steiner: Ja. Wenn in einem Delikt der Erfolg da ist, werden Richter den Fall anders beurteilen, als wenn der Versuch missglückte. Ich bin überzeugt: Auch beim Pitbullvorfall oder bei Raserunfällen wären die Urteile milder ausgefallen, wenn es keine Toten gegeben hätte. Hier wird deutlich, dass unter der Decke unseres kultivierten Strafprozesses möglicherweise ganz archaische Kräfte wirken – verkappte Rache- und Sühnegedanken.

plädoyer: Sind Richter überfordert?

Steiner: Natürlich! Trotzdem. Manchmal ist der Richter einfach dazu verdammt, einen Entscheid zu fällen. Beispiel Swissair: Niemand hat Erfahrung mit solchen Wirtschaftsfällen. Das Gremium ist ad hoc zusammengestellt. Nun muss es nachträglich beurteilen, ob etwas vor Jahren vorhersehbar war. Diese Richter sind sehr einsame Richter.

Apolloni Meier: Ich stelle das Resultat der Schweizer-Studie zur Adäquanz in Frage. Aber auch für mich ist dies – sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht – eine der schwierigsten Aufgaben: dass man im Nachhinein vom grünen Tisch aus etwas beurteilen muss, das vorher passiert ist.

plädoyer: Studien zeigen auch, dass sympathische und schöne Menschen als intelligenter und glücklicher eingeschätzt werden. Die Forscher sprechen hier von einem «Hofeffekt». Haben sympathische, smarte Anwälte oder Angeklagte mit gutem Auftreten vor Gericht die besseren Karten?

Apolloni Meier: Ja, da muss man ehrlich sein: Es spielt eine Rolle, wie sympathisch mir das Gegenüber ist. Da ist man einfach Mensch und reagiert darauf – ob man will oder nicht. Es gibt Antipathien, die durch nichts begründet sind, weder durch Voten noch durch sonstiges Verhalten. Man empfindet schlicht die Ausstrahlung eines Menschen als abstossend. Trotzdem versucht man, diesen Kräften nicht zu unterliegen. Natürlich gelingt dies nicht immer.

Steiner: Das kann ich unterschreiben. Wenn man es als Richter mit einem Angeklagten zu tun hat, der sehr verschlossen und misstrauisch ist, macht das die Sache schwierig. Selbst wenn man Entlastendes finden möchte, findet man es vielleicht nicht. Dann kommt er tatsächlich schlechter weg. Aber hier möchte ich auf einen Effekt hinweisen, den Schweizer nicht diskutiert hat: Unterschiedliche Effekte können sich neutralisieren. Schweizer hat immer nur einen einzelnen kognitiven Effekt untersucht. Nehmen wir einen Richter, der Mühe hat mit Ausländern. Dann steht eine junge, hübsche Frau aus Albanien vor ihm. Und schon können sich gegenläufige Effekte aufheben.

plädoyer: Beeinflusst wird ein Gericht auch bewusst oder unbewusst von bestimmten Erwartungen an ein Urteil. Etwa durch die Medien. Nehmen wir die Rechtsprechung bei Invaliditäts- und Unfallversicherungsfällen: Gehts der IV schlecht, ändert das Bundesgericht plötzlich die Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeit.

Steiner: Diese Erwartungshaltung spielt sicher eine Rolle. Dass das den Richtern immer bewusst ist, glaube ich jedoch nicht. Ein Richter kann sich durchaus ganz bewusst sagen: Es ist eine neue Härte gefordert. Also machen wir das. Ansonsten gerät er unter Druck und riskiert seine Glaubwürdigkeit. Und eine Justiz, die nicht mehr glaubwürdig ist, kann zusammenpacken. Öffentliche Meinung und Urteilsfindung stehen im Dialog.

Apolloni Meier: Ja, die Justiz funktioniert nicht abgehoben und schwebt irgendwo über unseren Köpfen. Sie ist Teil der Gesellschaft. Dass die öffentliche Meinung einen Einfluss auf die Rechtsprechung hat, zeigt sich auch bei harmloseren Fällen. Oft sind Unterschiede kulturell bedingt. So ist Zürich relativ liberal bei Drogensanktionen. Die Westschweiz dagegen greift hart durch – Genf äusserst hart. Umgekehrt ist die Romandie bei Strassenverkehrsdelikten sehr liberal und die Deutschschweiz strenger.

plädoyer: Mark Schweizer wollte auch wissen, wie sich die Richter fachlich im Vergleich zu ihren Kollegen einschätzen. Ergebnis der anonymen Umfrage: 92 Prozent der Befragten bezeichneten sich selbst als überdurchschnittlich gut. Das kann rein mathematisch nicht zutreffen. Ist es nicht gefährlich für die Rechtsprechung, wenn Richter ihre Fähigkeiten überschätzen?

Apolloni Meier: Mich erstaunt das Resultat der Studie nicht. Im Gegenteil: Hätte sich die Mehrheit der Richter der schlechtesten Kategorie zugeteilt, müssten sie alle per sofort demissionieren. Dann wären sie dem Amt nicht gewachsen. Ein Richter muss sich als fähig empfinden, um entscheiden zu können. Er muss von sich überzeugt sein. Das ist nicht mit Selbstüberschätzung gleichzusetzen.

plädoyer: Macht es eine hohe Selbsteinschätzung schwieriger, Fehler einzugestehen

Steiner: Niemand macht gerne Fehler. Besonders Richter nicht. Es ist ihr Job, es recht und richtig zu machen. Natürlich passieren Fehler. Im Gegensatz zum Chirurgen, der von schwierigen Operationen absehen kann, müssen Richter immer operieren. Der Bürger erwartet, dass das Gericht perfekt ist. Das ist das Dogma der Unfehlbarkeit, das über ihm schwebt und ihn auch stresst. Wenn Fehler passieren, kann es schwierig sein, diese einzugestehen. Ich habe noch nie erlebt, dass Gerichte ein Fehlurteil eingestehen oder sich gar entschuldigen
.

Erschienen in plädoyer 1/2007, 8-10

PDF im Original-Layout