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Trinkgläser (Kl.21) Bier (Kl.32) IGE

Brauereien vertreiben unter ihrer Bier-Marke oft auch Gläser und Untersetzer

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IGE vom 03.06.2009, Nr. 9641
Bierdeckel, Sets und Untersetzer aus Papier (Kl.16) Bier (Kl.32) IGE

Bezüglich der angefochtenen "Bierdeckel, Sets und Untersetzer aus Papier" (Kl. 16) ist zu beachten, dass insbesondere kleine und mittlere Brauereien unter derselben Marke nicht nur ihr Bier, sondern diverse weitere Artikel wie Bierdeckel und Ähnliches kommerzialisieren

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IGE vom 03.06.2009, Nr. 9641
gekochtes Obst und Gemüse (Kl.29) Konfitüren, Fruchtmus (Kl.29), frisches Obst und Gemüse (Kl.31), Fruchtsäfte (Kl.32) IGE

Les Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte contiennent les mêmes matières premières que les produits en classe 29 de la marque opposante et font appel à des technologies de fabrica-tion et d'entreposage comparables.

Certains des produits de la classe 31, à savoir Land-, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse; fris-ches Obst und Gemüse, constituent les matières premières des produits en classe 29 de la marque opposante et sont fréquemment vendus avec ces derniers par les petits producteurs ou sur les places de marché. Les consommateurs seront ainsi amenés à penser qu’ils proviennent de la même entreprise. Il en va de même des Fruchtgetränke und Fruchtsäfte en classe 32, qui recourent également à des savoir-faire de fabrication et de conservation comparables aux pro-duits en classe 29 de la marque attaquée.

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IGE vom 13.05.2009, n° 9931
Motorfahrzeuge (Kl.12) Erziehung und Ausbildung (Kl.41) BVGer

Überdies kann der Vorinstanz zugestimmt werden, dass zwischen den Dienstleistungen éducation, formation und der Ware véhicule in der Klasse 12, welche von der Beschwerdeführerin für die Widerspruchsmarke unter anderem auch noch beansprucht wird, eine Gleichartigkeit bejaht werden muss, stehen mit Fahrzeugen doch gewöhnlich auch Kurse für Fahrzeugpflege und Fahrtechnik in Verbindung.

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BVGer vom 31.03.2009, B-1656/2008
Farben (Kl.2), Lacke (Kl.2) Baumaterialien (Kl.19) BVGer

Zwar unterscheiden sich die Herstellungsstätten für Waren der angefochtenen Marke regelmässig von jener für "Baumaterial", hat doch die Farb- und Lackindustrie wenig mit der Stein-, Holz- oder Keramikindustrie gemein, doch ist letztere für gewöhnlich auch Abnehmerin von Anstrichmitteln der oben erwähnten Art. Daher ist es möglich, dass die massgeblichen Verkehrskreise beim Erwerb von Baumaterial davon ausgehen, die Waren der angefochtenen Marke stammten aus demselben Unternehmen bzw. aus miteinander verbundenen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist daher von einer entfernten Gleichartigkeit zwischen "Farben, Firnissen und Lacken" der angefochtenen Marke und dem "Baumaterial" der Widerspruchsmarke auszugehen (vgl. auch Entscheid der RKGE vom 1. Mai 2001 E. 2 Poxilith [fig], veröffentlich in sic! 2001 S. 425).

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BVGer vom 23.03.2009, B-7768/2008
Holzschutzmittel (Kl.2), Rostschutzmittel (Kl.2) Baumaterialien (Kl.19) BVGer

Mit "Rostschutzmitteln" wird die Oberfläche von Eisen und Stahl behandelt, um die Korrosion zu verhindern. "Holzkonservierungsmittel" sind demgegenüber Mittel chemischer Art, die zur Erhöhung der Haltbarkeit von Hölzern und zum Schutz der Hölzer vor Holzschädlingen, Witterungseinflüssen und Feuer dienen. Mit "Beizmitteln", nämlich Lösungen von Säuren, Salzen u. a. (Beize), werden schliesslich die Oberflächen bestimmter Werkstoffe und Verbrauchsgüter zur Weiterverarbeitung oder zum Verbrauch behandelt. Zwischen den "Rostschutz-, Holzkonservierungs- und Beizmitteln" einerseits und dem "Baumaterial" andererseits besteht aus diesem Grund ebenfalls ein funktionaler Zusammenhang, indem die Rohstoffe im Weiterverarbeitungsprozess mit den obgenannten Mitteln behandelt und konserviert werden.

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BVGer vom 23.03.2009, B-7768/2008
Werbung (Kl.35) Geschäftsführung und Unternehmensberatung (Kl.35) IGE

Hinsichtlich der angefochtenen Dienstleistung „publicité“ in Klasse 35 kann festgehalten werden, dass diese gleichartig ist zu den „gestion des affaires commerciales“, da unter den Oberbegriff der Geschäftsführung auch die Werbung für Dritte oder die Geschäftsführung im Bereich der Werbung fallen kann.

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IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800
Transportwesen (Kl.39) Verpackung und Lagerung von Waren (Kl.39) IGE

Auch die Dienstleistungen „services de transport“ in Klasse 39 der Widersprechenden sind mit den Dienstleistungen „emballage et entreposage de marchandises; organisation de voyages“ der Widerspruchsgegnerin gleichartig. Unter die Transportdienstleistungen der Widerspruchsmarke fallen sowohl der Transport von Waren wie derjenige von Personen. Um einen reibungslosen und unfallfreien Transport der Waren garantieren zu können, müssen die entsprechenden Güter auch verpackt und gelagert werden.

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IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800
Ausbildung (Kl.41) Unterhaltungsdienstleistungen (Kl.41) IGE

Ebenfalls Gleichartigkeit besteht zwischen der „formation“ der Widerspruchsmarke und der angefochtenen Dienstleistung „divertissement“. Die Grenzen zwischen reiner Unterhaltung und der Ausbildung verwischen in der heutigen Gesellschaft immer mehr. Immer häufiger wird versucht, lehrreiche Inhalte mit einem unterhaltenden Rahmen zu versehen, was mittels des Begriffs „Infotainment“ umschrieben wird.

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IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800
Fleisch, Gemüse, Milchprodukte (Kl.29) Verpflegung von Gästen in Restaurants (Kl.43) IGE

Die Dienstleistung eines Restaurants umfasst die Verpfle-gung von Gästen. Hierzu mag gegebenenfalls auch die Dienstleistung der Belieferung von Gästen mit Lebensmitteln zählen. Aus der Sicht der Konsumenten ist es wahrscheinlich, dass z.B. ein Fabrikant von Fleisch- und Fischprodukten bzw. von Fertiggerichten diese auch über die Gasse, d.h. im Sinne eines Traiteur-Betriebes oder in Form eines Restaurant-, Ca-feteria- oder Barbetriebs anbietet und verkauft. Somit ist in casu die Gleichartigkeit in Bezug zu den angefochtenen Dienstleistungen zu bejahen.

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IGE vom 25.02.2009, Nr. 9763
tiefgefrorene Pommes-Frittes (Kl.29) services de traiteur (Kl.43) IGE

Il sied d'admettre une certaine similarité entre les produits concernés et les services de traiteurs en classe 43. En effet, du point de vue du consommateur, il est vraisemblable que le fabricant de produits surgelés puisse offrir ces derniers également sous forme de services de traiteurs, ceci en tant que complément logique et fonctionnel, ainsi que mise en valeur des produits revendiqués.

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IGE vom 24.02.2009, n° 9418
Feuerlöschgeräte (Kl.9) Kontrollapparate- und -instrumente (Kl.9) IGE

Warenähnlichkeit besteht zudem zwischen den Feuerlöschgeräten und den appareils et instruments de contrôle (inspection), da unter diese auch „Feuermelder“ subsumiert werden können. Hersteller von Feuerlöschgeräten produzieren vielfach eine ganze Palette von Ware, die der Brandbekämpfung und –prävention dienen, zudem werden diese Waren normalerweise auch über die gleichen Vertriebskanäle angeboten.

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IGE vom 30.01.2009, Nr. 9801
Telefonapparate und Zubehör (Kl.9) Dienstleistungen der Telekommunikation (Kl.38) IGE

In der Klasse 9 beansprucht die Widersprechende „téléphones“. Die Gleichartigkeit von Dienstleistungen der Telekommunikation und Waren, welche im Bereich Telekommunikation verwendet werden, wurde von der Rekurskommission bejaht (vgl. RKGE in sic ! 4/2004, 324, „Integra / Integra Research“; sic ! 2/2002, 103, „Celphone (fig.) / Celcom“).

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IGE vom 30.01.2009, Nr. 9801
Audio-Geräte (Kl.9), Batterien und Zellen (Kl.9), CD-ROMSs (Kl.9), Computer (Kl.9), Datenverarbeitungsgeräte, Datenträger und Software (Kl.9), elektrische Komponenten (Kl.9), elektronische Apparate (Kl.9), Fernseher, Computer, Videorecorder (Kl.9), Filme (Kl.9), Geräte für Telekommunikation (Kl.9), Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild (Kl.9), Kontrollapparate- und -instrumente (Kl.9), Mobiltelefone (Kl.9), nautische Instrumente (Kl.9), Telefonapparate und Zubehör (Kl.9), Tonträger (Kl.9), Unterhaltungselektronik (Kl.9) wissenschaftliche und industrielle Forschung (Kl.42) IGE

Die Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen der Widerspruchsgegnerin sind Dienstleistungen, welche der Produktion der von der Widersprechenden beanspruchten diversen Waren zwangsläufig vorangehen, damit diese z.B. dem neuesten Stand der Technik genügen oder punkto Design ansprechend sind. Es gibt Unternehmen, welche schwerpunktmässig diese Dienstleistungen für Dritte anbieten aber gleichzeitig auch mit Endprodukten auf dem Markt präsent sind. Andererseits betreiben gerade grosse Hersteller von diversen elektronischen Waren auch Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen und dies nicht nur für die eigene Produktion sondern auch für Dritte. Beispielsweise ist es in der Computerbranche nicht ungewöhnlich, dass sich Konkurrenten zusammentun und gemeinsam neue Produkte entwickeln (www.handelsblatt.com/technologie/it-internet). Hier sind die Übergänge zwischen Dienstleistungserbringern und Anbietern von Waren fliessend, mithin zwischen den Dienstleistungen der Klasse 42 und den diversen Waren der Widersprechenden Gleichartigkeit gegeben ist.

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IGE vom 30.01.2009, Nr. 9801
Zeitschriften (Kl.16), Zeitungen (Kl.16) Herausgabe von Publikationen (Kl.41) IGE

Anders verhält es sich bezüglich der angefochtenen "édition de produits imprimés et d’autres publications (électroniques)". Es liegt durchaus im Erwartungshorizont des Publikums, dass der Herausgeber einer Zeitung oder eines Wirtschaftmagazines unter seinem Verlagsdach und unter der gleichen Marke Dritten auch publizistische Dienstleistungen anbietet, insbesondere beispielsweise im Bereich der ökonomischen Publikationen. Die Gleichartigkeit ist daher insoweit zu bejahen.

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IGE vom 26.01.2009, Nr. 9552
alkoholfreie Getränke (Kl.32) Kaffee (Kl.30), Kakao (Kl.30), Tee (Kl.30), Bier (Kl.32) IGE

Gemäss Praxis sind zudem die „Biere“ der angefochtenen Marke (Klasse 32) als gleichartig zu den „alkoholfreien Getränken“ der Widerspruchsmarke zu beurteilen.

Auf dem Markt gibt es unzählige Soft-Getränke, Cocktails usw., welche Koffein, Kakao oder Teein enthalten. Kaffee-Shakes oder Kakao-Drinks (angefochtene Marke) bzw. alkoholfreie Getränke (Widerspruchsmarke) werden üblicherweise unter der Kontrolle derselben Hersteller über dieselben Kanäle vertrieben und an denselben Orten zum Verkauf angeboten. Weiter befriedigen sie dasselbe Bedürfnis und werden vom Konsumenten als austauschbar betrachtet.

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IGE vom 07.01.2009, Nr. 9412
pharmazeutische Produkte (Kl.5) dietätische Produkte zur medizinischen Anwendung (Kl.5) IGE

Les « substances diététiques à usage médical » de la marque attaquée peuvent être comprises dans la formulation large et générale de « produits pharmaceutiques et thérapeutiques » de la marque opposante.

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IGE vom 17.12.2008, n° 9046
Eier, Milch und andere Milchprodukte (Kl.30) Hefe- und Feingebäck (Kl.30), Speiseeis (Kl.30) IGE

Bei den angefochtenen "pâtisserie et confiserie; glaces comestibles" (Kl. 30) kann es sich um hauptsächlich aus Rahm bestehende Produkte handeln, weshalb sie als mit den "produits laitiers" des Widerspruchszeichen gleichartig zu werten sind.

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IGE vom 17.12.2008, Nr. 9683
Turn- und Sportartikel (Kl.28) Fussmatten, Matten (Kl.27) IGE

Da insbesondere im Gymnastikbereich auch Matten verwendet werden, um nicht auszurutschen oder bei Übungen im Liegen die Bequemlichkeit zu erhöhen, ist auch eine Gleichartigkeit zwischen den einzelnen Sportartikeln der Klasse 28 der Widersprechenden und den „Fussmatten“ und „Matten“ der Klasse 27 der Widerspruchsgegnerin gegeben.

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IGE vom 10.12.2008, Nr. 9349 u. 9350
Spielwaren (Kl.28) Turn- und Sportartikel (Kl.28) IGE

Ebenso ist die Gleichartigkeit zu den angefochtenen „Spielen und Spielzeug“ der Klasse 28 gegeben. Der Übergang zwischen Sportartikeln und Spielen respektive Spielzeug ist heute fliessend und eine Abgrenzung zwischen den Oberbegriffen kaum möglich.

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IGE vom 10.12.2008, Nr. 9349 u. 9350