| Produkt(e) | andere Produkte | Instanz | Kernaussage (Quelle) | Fundstelle |
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| Transportwesen (Kl.39) | Verpackung und Lagerung von Waren (Kl.39) | IGE |
Auch die Dienstleistungen „services de transport“ in Klasse 39 der Widersprechenden sind mit den Dienstleistungen „emballage et entreposage de marchandises; organisation de voyages“ der Widerspruchsgegnerin gleichartig. Unter die Transportdienstleistungen der Widerspruchsmarke fallen sowohl der Transport von Waren wie derjenige von Personen. Um einen reibungslosen und unfallfreien Transport der Waren garantieren zu können, müssen die entsprechenden Güter auch verpackt und gelagert werden. Kommentare (0) |
IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800 |
| Ausarbeitung von Programmen zur köperlichen Ertüchtigung (Kl.41) | Turn- und Sportartikel (Kl.28) | BVGer |
Die Erbringung dieser DL, resp. Herstellung der Waren, erfordern das gleiche Fachwissen, weshalb das Publikum annehmen wird, das sie aus der gleichen Quelle stammen (INWA-Entscheid). Kommentare (0) |
BVGer vom 13.03.2007, sic! 2007, 914 |
| Ausarbeitung von Programmen zur köperlichen Ertüchtigung (Kl.41) | Turn- und Sportartikel (Kl.28) | BVGer |
Die Erbringung dieser DL, resp. Herstellung der Waren, erfordern das gleiche Fachwissen, weshalb das Publikum annehmen wird, das sie aus der gleichen Quelle stammen (INWA-Entscheid). Kommentare (0) |
BVGer vom 13.03.2007, sic! 2007, 914 |
| Lotterieveranstaltungsdienstleistungen (Kl.41) | Unterhaltungsdienstleistungen (Kl.41) | RKGE |
Sind gleichartig (CRANIUM CADOO-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 30.06.2005, sic! 2005, 752 |
| Ausbildung (Kl.41) | Unterhaltungsdienstleistungen (Kl.41) | IGE |
Ebenfalls Gleichartigkeit besteht zwischen der „formation“ der Widerspruchsmarke und der angefochtenen Dienstleistung „divertissement“. Die Grenzen zwischen reiner Unterhaltung und der Ausbildung verwischen in der heutigen Gesellschaft immer mehr. Immer häufiger wird versucht, lehrreiche Inhalte mit einem unterhaltenden Rahmen zu versehen, was mittels des Begriffs „Infotainment“ umschrieben wird. Kommentare (0) |
IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800 |
| Erziehung, Ausbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten (Kl.41) | Beherbungsdienstleistungen (Kl.43), Gastronomie (Kl.43) | IGE |
Heutzutage ist es üblich, dass Hotels ihr Angebot ausbauen, indem sie Sportkurse sowie die diesbezügliche Ausbildung anbieten (sog. Sporthotels) oder im kulturellen Bereich z.B. Ausstellungen, Konzerte und Lesungen organisieren (...). Tanzclubs diversifizieren gerne in den Bereich der Kulinarik und bieten neben Unterhaltungsmöglichkeiten auch die Möglichkeit der Verköstigung an (...). Somit ist zwischen den angefochtenen "Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen" (Klasse 43) und den Dienstleistungen "Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten" (Klasse 41) der Widerspruchsmarke von Gleichartigkeit auszugehen. Nachfolgend ist folglich die Zeichenähnlichkeit zu beurteilen. Kommentare (0) |
IGE vom 29.09.2010, Nr. 10786 |
| Erziehung, Ausbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten (Kl.41) | Personen- u. Warentransport (Kl.39), Veranstaltung von Reisen (Kl.39) | IGE |
Auf dem Markt sind heutzutage Paketangebote gängig, die zum Beispiel eine Reise inklusive Beherbergung und Verpflegung mit Unterhaltung, sportlichen oder kulturellen Aktivitäten verbinden. Folglich bestehen zwischen Transport- und Reisedienstleistungen der Klasse 39 als auch Verpflegung und Beherbergung der Klasse 43 und Unterhaltung, sportlichen oder kulturellen Aktivitäten der Klasse 41 Überschneidungen. Mithin ist die Gleichartigkeit zwischen den angefochtenen Dienstleistungen "Transport; organisation de voyages et d'excursions; exploitation d'un bureau de voyages, à savoir organisation et réservation de voyages; consultations et information en matière d'organisations de voyages; visites touristiques; réservations de voyages; informations en matière de transports" (Klasse 39) und "services de restauration (alimentation); hébergement temporaire, réservation de logements temporaires, d'hôtels et de pensions; maisons de vacances" (Klasse 43) sowie den "divertissement et activités sportives et culturelles" (Klasse 41) der Widerspruchsmarke zu bejahen. Kommentare (0) |
IGE vom 26.04.2011, Nr. 10951 |
| Produktion von Audio- und Videoinhalten (streaming) (Kl.41) | Unterhaltungsdienstleistungen (Kl.41) | BVGer |
Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten sind dagegen Dienstleistungen, welche nicht nur, aber auch von solchen Unternehmen angeboten werden, welche Audio- und Videoinhalte produzieren, denn Unterhaltung respektive kulturelle Aktivitäten, welche ebenfalls regelmässig zur Unterhaltung des Publikums beitragen dürften, gehören typischerweise zum Kerngeschäft von solchen Unternehmen. Diesbezüglich ist eine Gleichartigkeit zu bejahen Kommentare (0) |
BVGer vom 21.07.2011, B-6665/2010 |
| Erziehung und Ausbildung (Kl.41) | sportliche und kulturelle Aktivitäten (Kl.41) | BVGer |
Ferner lassen sich Unterhaltung sowie activités sportives et culturelles nicht klar abgrenzen. Einerseits beansprucht Unterhaltung häufig für sich, einen kulturellen Beitrag zu leisten, andererseits hat sich der Sport in den letzten Jahrzehnten zu einer Unterhaltungsindustrie hin entwickelt. Ebenfalls in enger Beziehung zu activités sportives et culturelles stehen Ausbildung und Erziehung. Zum einen verwischen die Grenzen zwischen reiner Unterhaltung und der Ausbildung, wird doch immer häufiger versucht, lehrreiche Inhalte mit einem unterhaltenden Rahmen zu versehen, was mittels des Begriffs "Infotainment" umschrieben wird. Zum Anderen besteht bereits seit der Antike eine enge Verknüpfung zwischen Erziehung und Sport, war letzterer doch stets ein Bestandteil der ersteren, woher die Bezeichnung Leibeserziehung herrühren dürfte. Kommentare (0) |
BVGer vom 12.03.2012, B-8006/2010 |
| wissenschaftliche und industrielle Forschung (Kl.42) | Ausbildung (Kl.41) | IGE |
Forschung und Ausbildung sind von ihrer Zweckbestimmung her zwar nicht direkt austauschbar, dienen aber beide mittelbar der Erhöhung des kollektiven Wissensstandes und damit der wissenschaftlichen Entwicklung. Ebenfalls auf dieser Ebene bestehen somit Berührungspunkte. Auch bezüglich des dahinterstehenden Fachwissens besteht eine gewisse Nähe: Zur Vermittlung eines Stoffes an Lernwillige gehört auch eine vertiefte Kenntnis des zu vermittelnden Stoffes. Insgesamt sind die Berührungspunkte zwischen Forschung und Ausbildung derart eng, dass das interessierte Publikum davon ausgeht, dass beide Dienstleistungen vom selben Erbringer angeboten werden können. Kommentare (0) |
IGE vom 29.11.2002, Nr. 5886 |
| Architekturdienstleistungen (Kl.42) | Bauwesen (Kl.37) | IGE |
On voit donc que la nature des services offerts par un architecte comprend des activités diversifiées qui vont au-delà de la simple réalisation de plan et qui peuvent en effet s’étendre à des services de planification, de surveillance des travaux, de collaboration avec les ingénieurs. Ils sont donc en rapport étroit avec les services de construction, de réparation et d’installation de la classe 37. Kommentare (0) |
IGE vom 16.05.2007, n° 8678 |
| Hoteldienstleistungen (Kl.43) | Massagedienste (Kl.44) | RKGE |
Letztere sind akzessorisch zu ersteren, Gleichartigkeit bejaht. Kommentare (0) |
RKGE vom 30.03.2001, sic! 2001, 418 |
| ärztliche Dienstleistungen (Kl.44) | Schönheitspflege (Kl.44) | IGE |
Der Übergang zwischen der Schönheitspflege zur „assistance médicale“ (Kl. 42) ist fliessend. So deckt die medizinische Tätigkeit häufig auch Aspekte des Schönheitsbereichs ab und umgekehrt. Diese marktbedingten, dienstleistungsspezifischen Überschneidungen sprechen klarerweise für eine Gleichartigkeit. Kommentare (0) |
IGE vom 26.01.2007, Nr. 8485 |
| ärztliche Dienstleistungen (Kl.44) | Organisation de foires et d'expositions à buts culturels ou éducatifs; organisation de congrès et de réunions (Kl.41) | IGE |
Enfin, la similarité doit être admise entre les services de la classe 44 de la défenderesse et les services dʼ « organisation et conduite de colloques, conférences, congrès et expositions à buts éducatifs » de la classe 41 de lʼopposante. En effet, les services et conseils médicaux couvrent de nombreux services rendus par des tiers et notamment, des services visant à informer et éventuellement conseiller les destinataires. Il sʼagit donc de services similaires à ceux mentionnés de lʼopposante. Kommentare (0) |
IGE vom 23.06.2009, n° 9265 |
| Zur Verfügung stellen von Informationen, nämlich Neuigkeiten und Einzelheiten von Interesse betreffend respiratorischen und pulmonalen Krankheiten, via ein globales Computernetzwerk (Kl.44) | Broschüren (Kl.16) | IGE |
In Klasse 16 beansprucht die Widerspruchsgegnerin u.a. Produits de l'imprimerie; brochures d'informations pharmaceutiques; livres dans les domaines de la médecine et des produits pharmaceutiques; publications, revues, bulletins d'information, brochures, comptesrendus (produits de l'imprimerie), brochures pédagogiques et informatives et affiches dans les domaines de la médecine et des produits pharmaceutiques; matériel d'instruction ou d'enseignement (à l'exception des appareils) en matière de produits pharmaceutiques, soins de santé et médecine. Diese Waren haben alle explizit einen medizinischen Inhalt. Der Inhaber der Widerspruchsmarke erbringt medizinische Informationsdienstleistungen. Es ist naheliegend, dass derjenige, der im Internet Informationen anbietet, dies auch in gedruckter Form tut. Jedenfalls ist zwischen diesen Waren und Dienstleistungen aus der Sicht der Abnehmer durchaus ein marktlogischer Zusammenhang gegeben, Know-how und potenzielle Abnehmer (Mediziner aber auch Patienten) sind identisch, die Gleichartigkeit ergo zu bejahen. Hingegen sind die fiches des dossiers patients et blocs d'ordonnances (articles en papier et de papeterie) Papeteriewaren, die von Druckereien hergestellt und vertrieben werden, und die bei Erwerb noch keine medizinischen Informationen enthalten. Kommentare (0) |
IGE vom 08.11.2011, Nr. 11354 |




