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Magnetaufzeichnungsträger (Kl.9) Druckereierzeugnisse (Kl.16) IGE

Die angefochtene Marke geniesst in Klasse 16 Schutz für spezifische Druckereierzeugnisse ("Imprimés, magazines, matériel pédagogique [hormis les appareils]") im Bereich "de la programmation informatique, des logiciels informatiques, ordinateurs, télécommunications, d'Internet, du courrier électronique, du commerce électronique et des services s'y rapportant, tels que formation, services d'assistance téléphonique, services de maintenance et d'infor-mation". Die "Magnetaufzeichnungsträger" des Widerspruchszeichens, bei denen es sich sowohl um bespielte als auch um unbespielte Datenträger handeln kann, können sog. elektronische Publikationen enthalten, welche demselben Zweck wie die gegnerischen Waren dienen. Zahlreiche Verlage bieten ihre Erzeugnisse heute nicht mehr nur ausschliesslich in klassischer, gedruckter Form sondern zusätzlich (oder gar ausschliesslich) auch in der Form von elektronischen Publikationen an. Dies gilt in erhöhtem Masse noch für Lehrmaterial, d.h. Publikationen für pädagogische Zwecke, bei welchen die elektronische Version der (interaktiven) Vertiefung des Gelernten dient. Der mögliche Inhalt der "Magnetaufzeichnungsträger" dient nicht nur demselben Zweck wie die Waren der Klasse 16 des angefochtenen Zeichens, sie werden oft auch an denselben Verkaufspunkten erstanden resp. (als sich ergänzende, kombinierte Waren) zusammen gekauft, sind auf die Befriedigung der gleichen Bedürfnisse gerichtet.

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IGE vom 28.05.2003, Nr. 5420
Bier (Kl.32) Verpflegung von Gästen in Restaurants (Kl.43) IGE

Der Konsument ist sich gewohnt, dass ein Anbieter unter der gleichen Marke sowohl die Ware Bier herstellt wie auch Restaurationsdienstleistungen anbietet.

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IGE vom 09.05.2003, Nr. 5825/2002
Werbung (Kl.35) Dienstleistung von Designern (Kl.42) RKGE

(VISART-Entscheidung)

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RKGE vom 11.12.2002, sic! 2003, 343
Geräte für digitale Bildherstellung (Kl.9) Geräte zur Behandlung von Druckplatten (Kl.9) RKGE

Sind gleichartig trotz unterschiedlichem Abnehmerkreis, da sie dem gleichen Zweck dienen und ihre Einsatzgebiete sich ergänzen (CYREL-Entscheid).

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RKGE vom 04.12.2002, sic! 2003, 136
Kleider (Kl.25) Taschen, Handtaschen, Koffer (Kl.18) RKGE

Gleiche Vertriebskanäle und Abnehmer führen zur Bejahung der Gleichartigkeit (MONTEGA-Entscheid).

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RKGE vom 03.12.2002, sic! 2003, 341
wissenschaftliche und industrielle Forschung (Kl.42) Ausbildung (Kl.41) IGE

Forschung und Ausbildung sind von ihrer Zweckbestimmung her zwar nicht direkt austauschbar, dienen aber beide mittelbar der Erhöhung des kollektiven Wissensstandes und damit der wissenschaftlichen Entwicklung. Ebenfalls auf dieser Ebene bestehen somit Berührungspunkte. Auch bezüglich des dahinterstehenden Fachwissens besteht eine gewisse Nähe: Zur Vermittlung eines Stoffes an Lernwillige gehört auch eine vertiefte Kenntnis des zu vermittelnden Stoffes. Insgesamt sind die Berührungspunkte zwischen Forschung und Ausbildung derart eng, dass das interessierte Publikum davon ausgeht, dass beide Dienstleistungen vom selben Erbringer angeboten werden können.

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IGE vom 29.11.2002, Nr. 5886
Organisation de foires et d'expositions à buts commerciaux ou publicitaires; marketing, publicité et services publicitaires; ser-vices d'intermédiaires pour des annonces publicitaires; consultations d'exposants pour la direction des affaires (Kl.35) Magazine, Zeitungen, Rundschreiben, Posters, Bücher und Zeitschriften, insbesondere im Zusammenhang mit Sportlern und Sportanläs-sen, Tickets, gedruckte Zeitpläne, Fotografien; Schreibwaren; Autogrammbücher, Pläne (zum aufzeichnen von Resultaten), Pr (Kl.16) IGE

Die Widerspruchsmarke ist für „organisation de foires” eingetragen. Gemäss einer Branchenauskunft (Messe Schweiz AG) lassen sich in der Schweiz Organisation einerseits und Durchführung von Messen andererseits nicht klar trennen, weil viele Messeveranstalter beide Dienstleistungen anbieten. Diese Veranstalter stellen in vielen Fällen ihre Infrastruktur für Drittorganisatoren (“Durchführer”) zur Verfügung und übernehmen gegen Entgelt auch die Redaktion und den Druck der entsprechenden Drucksachen (Flugblätter, Prospekte, Kataloge, Tickets etc.) sowie der üblichen Promotionsartikel (Werbevideos, Schreibartikel), wobei die Marke des Veranstalters auf diesen Waren neben derjenigen des Durchführers erscheint. Die Herausgabetätigkeit geht so weit, dass auch umfangreiche Kataloge, zum Teil in gebundener Form, produziert und nach der Veranstaltung über den Buchhandel weiter abgesetzt werden. Diese Herausgabetätigkeit geht aber nicht soweit, dass eigentliche Lehrmittel, Fotoalben oder Radio- und Fernsehprogramme hergestellt werden.

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IGE vom 12.08.2002, Nr. 4564
Pipetten und Pipettiervorrichtungen (Kl.9) Hand-Funduskamera für Ophtalmologie (Kl.9) RKGE

Sind gleichartig, da beides Spitalbedarf, der aus der gleichen Quelle bezogen wird (Genesis-Entscheid).

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RKGE vom 11.12.2001, sic! 2002, 347
Dienstleistungen der Telekommunikation (Kl.38) Sende- und Empfangsantennen für Funksprechgeräte (Kl.9) RKGE

(CELCOM-Entscheid).

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RKGE vom 09.11.2001, sic! 2002, 102
Taschen, Handtaschen, Koffer (Kl.18) Kleider (Kl.25) RKGE

(MPC-Entscheidung)

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RKGE vom 02.08.2001, sic! 2001, 651
Beschichtungen, Verspiegelungen und Imprägnierungen auf Kunstharzbasis (Kl.17) Baumaterialien (Kl.19) RKGE

(POXILITH-Entscheid)

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RKGE vom 01.05.2001, sic! 2001, 424
Hoteldienstleistungen (Kl.43) Massagedienste (Kl.44) RKGE

Letztere sind akzessorisch zu ersteren, Gleichartigkeit bejaht.

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RKGE vom 30.03.2001, sic! 2001, 418
Motorfahrzeuge (Kl.12) Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (Kl.36) RKGE

Sind gleichartig, da solche DL heute zum verkehrsüblichen DL-Angebot eines Autoherstellers gehören, gleiches gilt für Veranstaltungen im Bereich Bildung und Unterhaltung (TARGA-Entscheid; teilweise überholt durch TARGA II, siehe sic! 2003, 709).

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RKGE vom 28.03.2001, sic! 2001, 412
Nahrung für Diabetiker und Säuglinge (Kl.5) ärztliche Dienstleistungen (Kl.44) RKGE

(NUTRICIA-Entscheid).

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RKGE vom 05.03.2001, sic! 2001, 810
Mittel zur Schönheitspflege (Kl.3), Kosmetika (Kl.3) Fuss- und Körperkosmetik (Kl.44) RKGE

Dienstleistungen in der Kosmetikbranche stehen in funktionellem Zusammenhang mit Waren; grosser Gleichartigkeitsbereich, da JANA relativ bekannte Marke (JANA-Entscheid).

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RKGE vom 24.01.2001, sic! 2001, 139