| Produkt(e) | andere Produkte | Instanz | Kernaussage (Quelle) | Fundstelle |
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| Taschen, Handtaschen, Koffer (Kl.18) | Sporttaschen und Schulmappen (Kl.18) | RKGE |
Gleiche Materialien, gleiche Vertriebskanäle (SPEEDO-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 10.02.2004, sic! 2004, 605 |
| Sport- und Freizeitbekleidung (Kl.25) | Kopfbedeckungen (Kl.25) | RKGE |
Sind identisch (SPEEDO-Entscheidung). Kommentare (0) |
RKGE vom 10.02.2004, sic! 2004, 605 |
| Elektrische Kabel und Drähte; Kabelschuhe, -klemmen und –mäntel für elektrische Leitungen; Antennen. (Kl.9) | Antennenbefestigungen, Netzanschlüsse für Batterien, Eingangs- und Ausgangsbuchsen und –stecker. (Kl.9) | IGE |
Weiter macht die Widersprechende die Gleichartigkeit der Waren „Antennenbefestigungen, Netzanschlüsse für Batterien, Eingangs- und Ausgangsbuchsen und –stecker“ (Kl. 9) gel-tend. Die Widersprechende stützt sich dabei auf ihre Waren „Elektrische Kabel und Drähte; Kabelschuhe, -klemmen und –mäntel für elektrische Leitungen; Antennen“ (Kl. 9). Es liegt auf der Hand, dass Antennen und Antennenbefestigungen in einem so engen sachspezifi-schen Zusammenhang stehen, dass die Gleichartigkeit offensichtlich ist. Doch auch die üb-rigen Produkte sind eng sachverwandt. Sie beruhen allesamt auf einem ähnlichen fabrikati-onsspezifischen Know-how, richten sich an die gleichen Abnehmerkreise und sind in den-selben Fachgeschäften (Elektrofachgeschäften) erhältlich. Die Gleichartigkeit ist mithin zu bejahen. Kommentare (0) |
IGE vom 29.04.2004, Nr. 3334 |
| Unterstützung der Detaillisten bei Einkäufen, Einführungs- und Beratungsdienste für Zubehörprogramme im Zusammenhang mit Originalausrüstung des Herstellerzubehörs, alles bezüglich Telekommunikationsausrüs-tungen und deren Zubehör. (Kl.35) | Beratungsdienst für die Auswahl von Maschinen und Geräten mit Kostenanalysen und Modellvorschlägen. (Kl.35) | IGE |
Die Dienstleistungen "Unterstützung der Detaillisten bei Einkäufen, Einführungs- und Beratungsdienste für Zubehörprogramme im Zusammenhang mit Originalausrüstung des Herstellerzubehörs" sind als gleichartig zu der von der Widersprechenden beanspruchten Dienstleistung „Beratungsdienst für die Auswahl von Maschinen und Geräten mit Kosten-analysen und Modellvorschlägen“ zu beurteilen. Diese Dienstleistungen beinhalten beide primär Beratungen, sie können sich beide an den gleichen Abnehmerkreis richten und im gleichen Wirtschaftssektor erfolgen, womit auch das gleiche fachspezifische Know-how be-dingt wird. Kommentare (0) |
IGE vom 29.04.2004, Nr. 3334 |
| Fisch und Fischprodukte (Kl.29), Fleisch (Kl.29) | Extrudierte Nahrungsmittel (Snackprodukte) im wesentlichen aus Gemüse und/oder Früchten bestehend (Kl.29) | IGE |
Bei den von der Widersprechenden beanspruchten Waren kann es sich sowohl um Rohwaren, als auch um verarbeitete, also z.B. (vor-)gekochte oder konservierte Fleisch-, Fisch- und Geflügelprodukte, handeln. Die von der Widerspruchsgegnerin beanspruchten Waren in Klasse 29 (Extrudierte Nahrungsmittel [Snackprodukte] im Wesentlichen aus Gemüse und/oder Früchten bestehend) sind zu diesen als gleichartig zu beurteilen, da sie als Neben- oder Hauptmahlzeit dem gleichen Zweck dienen und sich an die gleichen Abnehmer richten. Dabei handelt es sich um typische (vegetarische) Substitutionsprodukte, welche auch bei Grossverteilern häufig an den gleichen Verkaufspunkten (z.B. Fertigmahlzeiten) aufliegen. Kommentare (0) |
IGE vom 07.05.2004, Nr. 6690 |
| Teigwaren (Kl.30) | Reis (Kl.30), Saucen (Kl.30) | IGE |
Zur gegnerischen Ware "riz" ist festzustellen, dass dieser Oberbegriff nicht nur kochfertiges Reis (der unbehandelte Reis fällt im Übrigen unter Klasse 31), sondern auch verarbeitete Reisprodukte umfassen kann. Damit ist der erforderliche Bezug zu den verarbeiteten Produkten "pâtes alimentaires" der Widersprechenden gegeben. Schliesslich ist die angefochtene Marke für "sauces (condiments)" im Register eingetragen. Hierbei handelt es sich um ein Komplementärprodukt zu der beanspruchten Ware "pâtes alimentaires" der Widerspruchsmarke. Kommentare (0) |
IGE vom 28.05.2004, Nr. 6323 |
| Bier und Mineralwasser (Kl.32) | Wein und Spirituosen (Kl.33) | RKGE |
Sind "entfernt warengleichartig", obwohl zwischen diesen Getränken fabrikationstechnische Unterschiede existieren. Vertriebswege und der Verwendungszweck der Getränke überlagern sich stark und die Waren stehen in einem ausgeprägten Wettbewerbsverhältnis zueinander (zumindest Bier und Wein). Kommentare (0) |
RKGE vom 29.06.2004, INGRES-News 12/2004 |
| Motorfahrzeuge (Kl.12) | Vermietung von Fahrzeugen (Kl.39) | IGE |
Weiter beansprucht die Widerspruchsgegnerin Vermietung von exklusiven Fahrzeugen in Klasse 39. Der Argumentation der Widersprechenden bezüglich einer engen Beziehung zwischen ihren Waren véhicules in Klasse 12 kann vorliegend beigepflichtet werden. Es ist bei den heutigen Marktverhältnissen allgemein üblich, dass Fahrzeughersteller Leasingdienstleistungen von diesen Fahrzeugen unter demselben Namen anbieten. Der Übergang vom Leasing zur Miete ist fliessend und eine Gleichartigkeit kann festgestellt werden. Kommentare (0) |
IGE vom 30.06.2004, Nr. 6878 |
| Brotwaren (Kl.30) | Mehl, Hefe (Kl.30) | RKGE |
Gleichartig, obwohl das eine Rohwaren zur Produktion des anderen sind (HARRY-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 16.08.2004, INGRES-News 11/2004 |
| Back- und Süsswaren (Kl.30) | Gastronomie (Kl.43) | RKGE |
Gleichartigkeit zwischen Waren und DL besteht, wenn die DL die natürliche Ergänzung oder die logische Folge des Warenangebots darstellen (PRINCE-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 07.02.2005, sic! 2005, 384 |
| Taschen, Rucksäcke (Kl.18) | Portemonnaies und Brieftaschen (Kl.18) | RKGE |
Gleiche Materialien, gleiche Vertriebskanäle (SPEEDO-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 10.02.2005, sic! 2004, 605 |
| Uhren (Kl.14) | Schmuck (Kl.14) | RKGE |
Die genannten Waren werden in gleichen Verkaufsstätten angeboten und über die gleichen Vertriebskanäle wie Boutiquen, Versandkataloge, Messen etc. vertrieben. Diverse bekannte Uhrenfabrikanten bieten zudem auch Schmuck an, insbesondere im Luxusbereich (MYSTERE-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 04.03.2005, INGRES-News 5/2005 |
| pharmazeutische Erzeugnisse zur Behandlung dermatologischer Erkrankungen (Kl.5) | pharmazeutische Erzeugnisse mit anderen Indikationen (Kl.5) | RKGE |
Pharmazeutische Erzeugnisse gelten ungeachtet ihrer jeweiligen besonderen Indikation generell als gleichartig (SILKIS-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 15.03.2005, INGRES-News 5/2005 |
| elektronische Schaltungen und Kommunikationskabel (Kl.9) | Software für die Informationsverwaltung (Kl.9) | RKGE |
(global sources-Entscheid) Kommentare (0) |
RKGE vom 27.04.2005, INGRES-News 6/2005 |
| Medikamente (Kl.5) | dietätische Produkte zur medizinischen Anwendung (Kl.5) | RKGE |
Gleicher Verwendungszweck (LEPONEX-Entscheid) Kommentare (0) |
RKGE vom 04.05.2005, INGRES-News 6/2005 |
| Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (Kl.36) | Organisationsberatung (Kl.35), Rechtsberatung (Kl.45) | RKGE |
Die RKGE hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Gleichartigkeit zwischen "Geschäftsführung und Unternehmensberatung" und "Versicherungswesen, Finanzwesen" einerseits sowie zur Gleichartigkeit zwischen "Rechtsberatung" und "Versicherungswesen" andererseits geäussert (vgl. etwa sic! 2000, S. 797) und dabei festgehalten, dass in den betreffenden Dienstleistungsbranchen eine zunehmende Tendenz zur "Beratung aus einer Hand" besteht. Banken und Versicherungen würden heute vermehrt umfassende Beratungsdienste anbieten, weshalb die Gleichartigkeit zwischen diesen Dienstleistungen zu bejahen ist (ZURICH PRIVATE BANK-Entscheid) Kommentare (0) |
RKGE vom 06.06.2005, sic! 2005, 749 |
| Computersoftware und Computeranwendungen zur Auswahl und zur Bestimmung von Handschuhen für spezielle Zwecke (Kl.9) | Netzwerke und Kommunikationseinrichtungen für Alarmanlagen, Evakuationsanlagen, Brandbekämpfungs- und Brandsteuerungseinrichtungen (Kl.38) | RKGE |
Nicht jedes Produkt, das sich auf eine elektronische Steuerung stützt, ist gleichartig mit Soft- und Hardware. Netzwerke und Kommunikationseinrichtungen sind jedoch genügend "softwarelastig", um als mit "Software" gleichartig qualifiziert zu werden (SAFEDNET-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 22.06.2005, sic! 2005, 750 |
| Lotterieveranstaltungsdienstleistungen (Kl.41) | Unterhaltungsdienstleistungen (Kl.41) | RKGE |
Sind gleichartig (CRANIUM CADOO-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 30.06.2005, sic! 2005, 752 |
| Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild (Kl.9) | optische Kontrollapparate und -instrumente für den industriellen Gebrauch (Kl.9) | RKGE |
Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild einerseits und optische Kontrollapparate und -instrumente andererseits sind gleichartig, da sie demselben Verwendungszweck dienen können. Dies gilt auch für deren Bestandteile und Zubehör, weil dieselben vom Publikum dem Anbieter der Hauptware zugerechnet werden, zumal sie in denselben Verkaufsstätten angeboten bzw. über dieselben Vertriebskanäle verteilt werden. Eine Einschränkung im Warenverzeichnis der widersprochenen Marke (hier: für den industriellen Gebrauch) vermag eine bestehende Gleichartigkeit jedenfalls dann nicht aufzuheben, wenn die Marke des Widersprechenden ohne Einschränkung eingetragen ist - und umfassenden Schutz geniesst Kommentare (0) |
RKGE vom 19.08.2005, sic! 2005, 807 |
| Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (Kl.36) | Begutachtung und Berechnung von Schäden an Verkehrsmitteln (Kl.36) | RKGE |
Die Begutachtung und Berechnung von Schäden an Verkehrsmitteln ist eine typische Tätigkeit einer Versicherung und daher gleich, nicht nur gleichartig, zu Versicherungswesen ("assurances") (AUDATEX-Entscheid) Kommentare (0) |
RKGE vom 30.08.2005, sic! 2006, 175 |




