Produkt(e) andere Produkte Instanz Kernaussage (Quelle) Fundstelle
tiefgefrorene Pommes-Frittes (Kl.29) services de traiteur (Kl.43) IGE

Il sied d'admettre une certaine similarité entre les produits concernés et les services de traiteurs en classe 43. En effet, du point de vue du consommateur, il est vraisemblable que le fabricant de produits surgelés puisse offrir ces derniers également sous forme de services de traiteurs, ceci en tant que complément logique et fonctionnel, ainsi que mise en valeur des produits revendiqués.

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IGE vom 24.02.2009, n° 9418
Fleisch, Gemüse, Milchprodukte (Kl.29) Verpflegung von Gästen in Restaurants (Kl.43) IGE

Die Dienstleistung eines Restaurants umfasst die Verpfle-gung von Gästen. Hierzu mag gegebenenfalls auch die Dienstleistung der Belieferung von Gästen mit Lebensmitteln zählen. Aus der Sicht der Konsumenten ist es wahrscheinlich, dass z.B. ein Fabrikant von Fleisch- und Fischprodukten bzw. von Fertiggerichten diese auch über die Gasse, d.h. im Sinne eines Traiteur-Betriebes oder in Form eines Restaurant-, Ca-feteria- oder Barbetriebs anbietet und verkauft. Somit ist in casu die Gleichartigkeit in Bezug zu den angefochtenen Dienstleistungen zu bejahen.

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IGE vom 25.02.2009, Nr. 9763
Werbung (Kl.35) Geschäftsführung und Unternehmensberatung (Kl.35) IGE

Hinsichtlich der angefochtenen Dienstleistung „publicité“ in Klasse 35 kann festgehalten werden, dass diese gleichartig ist zu den „gestion des affaires commerciales“, da unter den Oberbegriff der Geschäftsführung auch die Werbung für Dritte oder die Geschäftsführung im Bereich der Werbung fallen kann.

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IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800
Transportwesen (Kl.39) Verpackung und Lagerung von Waren (Kl.39) IGE

Auch die Dienstleistungen „services de transport“ in Klasse 39 der Widersprechenden sind mit den Dienstleistungen „emballage et entreposage de marchandises; organisation de voyages“ der Widerspruchsgegnerin gleichartig. Unter die Transportdienstleistungen der Widerspruchsmarke fallen sowohl der Transport von Waren wie derjenige von Personen. Um einen reibungslosen und unfallfreien Transport der Waren garantieren zu können, müssen die entsprechenden Güter auch verpackt und gelagert werden.

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IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800
Ausbildung (Kl.41) Unterhaltungsdienstleistungen (Kl.41) IGE

Ebenfalls Gleichartigkeit besteht zwischen der „formation“ der Widerspruchsmarke und der angefochtenen Dienstleistung „divertissement“. Die Grenzen zwischen reiner Unterhaltung und der Ausbildung verwischen in der heutigen Gesellschaft immer mehr. Immer häufiger wird versucht, lehrreiche Inhalte mit einem unterhaltenden Rahmen zu versehen, was mittels des Begriffs „Infotainment“ umschrieben wird.

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IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800
Motorfahrzeuge (Kl.12) Erziehung und Ausbildung (Kl.41) BVGer

Überdies kann der Vorinstanz zugestimmt werden, dass zwischen den Dienstleistungen éducation, formation und der Ware véhicule in der Klasse 12, welche von der Beschwerdeführerin für die Widerspruchsmarke unter anderem auch noch beansprucht wird, eine Gleichartigkeit bejaht werden muss, stehen mit Fahrzeugen doch gewöhnlich auch Kurse für Fahrzeugpflege und Fahrtechnik in Verbindung.

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BVGer vom 31.03.2009, B-1656/2008
Druckereierzeugnisse (Kl.16) Ausbildung (Kl.41) IGE

Zwischen Ausbildung auf dem Gebiet der Buchhaltung und den von der Widerspruchsmarke in Kl. 16 umfassten Druckereierzeugnissen und Unterrichts- und Lehrmittel besteht praxisgemäss ebenfalls Gleichartigkeit. Unternehmen, die Ausbildungsdienstleistungen anbieten, bringen regelmässig auch Lehrbücher resp. Unterrichts- und Lehrmittel auf den Markt.

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IGE vom 22.09.2008, Nr. 9727
Schokolade (Kl.30) Brotaufstrich (Kl.29) IGE

Brotaufstrich kann, wie die Widersprechende zutreffend ausführt, auch aus Schokolade bestehen. Es besteht zumindest eine Gleichartigkeit zu „chocolat“ der Widersprechenden.

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IGE vom 26.09.2008, Nr. 9224
ärztliche Dienstleistungen (Kl.44) Schönheitspflege (Kl.44) IGE

Der Übergang zwischen der Schönheitspflege zur „assistance médicale“ (Kl. 42) ist fliessend. So deckt die medizinische Tätigkeit häufig auch Aspekte des Schönheitsbereichs ab und umgekehrt. Diese marktbedingten, dienstleistungsspezifischen Überschneidungen sprechen klarerweise für eine Gleichartigkeit.

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IGE vom 26.01.2007, Nr. 8485
Trinkgläser (Kl.21) Bier (Kl.32) IGE

Brauereien vertreiben unter ihrer Bier-Marke oft auch Gläser und Untersetzer

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IGE vom 03.06.2009, Nr. 9641
Bierdeckel, Sets und Untersetzer aus Papier (Kl.16) Bier (Kl.32) IGE

Bezüglich der angefochtenen "Bierdeckel, Sets und Untersetzer aus Papier" (Kl. 16) ist zu beachten, dass insbesondere kleine und mittlere Brauereien unter derselben Marke nicht nur ihr Bier, sondern diverse weitere Artikel wie Bierdeckel und Ähnliches kommerzialisieren

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IGE vom 03.06.2009, Nr. 9641
Farben (Kl.2), Lacke (Kl.2) Produits pour enlever les papiers peints (Kl.1) IGE

Produits pour enlever les papiers peints, können komplemetär zu den Couleurs, vernis, laques der Widersprechenden, etwa bei diversen Malerarbeiten zum Einsatz kommen. Bei Wohnungsrenovationen werden zunächst die alten Tapeten entfernt, um die Wände
danach frisch streichen zu können.

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IGE vom 10.06.2009, Nr. 9462
Spachtelmasse (Kl.2) Isolations- und Dämmmaterial (Kl.17) IGE

Gleichartigkeit besteht zwischen den Systèmes d'isolation contre le froid et/ou la chaleur,
composés d'enduits et/ou panneaux de construction (compris dans cette classe) und den
mastics der Widersprechenden. Mit Spachtelmasse (mastics) und Kitt (enduits) werden
Zwischenräume ausgefüllt, verdichtet und somit isoliert.

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IGE vom 10.06.2009, Nr. 9462
Spachtelmasse (Kl.2), Lacke (Kl.2), Holzschutzmittel (Kl.2), Farben (Kl.2) Baumaterialien (Kl.19) IGE

Matériaux de construction (non métalliques), compris dans cette classe, sind ähnlich zu den Couleurs, vernis, laques; substances pour donner la couche de fond (comprises dans cette classe), mastics und den produits pour la conservation du bois, der Widersprechenden. Einerseits sind das alles Materialien, die bei Bau- und Renovationsarbeiten verwendet werden und von denselben Herstellern fabriziert und in denselben Vetriebsstätten, wie z.B. Baumärkten, angeboten werden können. Andererseits können gewisse Waren der Widersprechenden auch komplementär zu den in dieser Klasse beanspruchten Waren der Widerspruchsgegnerin gebraucht werden. So können verschiedene Baumaterialien beispielsweise mit einem Farb- oder Lackanstrich veredelt, oder, falls aus Holz, mit einem Holzkonservierungsmittel behandelt werden.

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IGE vom 10.06.2009, Nr. 9462
gekochtes Obst und Gemüse (Kl.29) Konfitüren, Fruchtmus (Kl.29), frisches Obst und Gemüse (Kl.31), Fruchtsäfte (Kl.32) IGE

Les Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte contiennent les mêmes matières premières que les produits en classe 29 de la marque opposante et font appel à des technologies de fabrica-tion et d'entreposage comparables.

Certains des produits de la classe 31, à savoir Land-, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse; fris-ches Obst und Gemüse, constituent les matières premières des produits en classe 29 de la marque opposante et sont fréquemment vendus avec ces derniers par les petits producteurs ou sur les places de marché. Les consommateurs seront ainsi amenés à penser qu’ils proviennent de la même entreprise. Il en va de même des Fruchtgetränke und Fruchtsäfte en classe 32, qui recourent également à des savoir-faire de fabrication et de conservation comparables aux pro-duits en classe 29 de la marque attaquée.

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IGE vom 13.05.2009, n° 9931
Computer (Kl.9) Verschaffen des Zugriffs auf Datenbanken (Kl.38) IGE

Gemäss Entscheid der RKGE sind solche Datenverarbeitungsgeräte mit der Dienstleistung Betrieb von Onlinedatenbanken als gleichartig zu betrachten (vgl. z.B. RKGE in sic ! 7/8/2005, 581, „Clobal Sources (fig.) / Global Source“). Die RKGE hat ausgeführt, dass zwischen computerspezifischen Dienstleistungen sowie Hard- und Software Gleichartigkeit besteht.

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IGE vom 22.06.2009, Nr. 9661
ärztliche Dienstleistungen (Kl.44) Organisation de foires et d'expositions à buts culturels ou éducatifs; organisation de congrès et de réunions (Kl.41) IGE

Enfin, la similarité doit être admise entre les services de la classe 44 de la défenderesse et les services dʼ « organisation et conduite de colloques, conférences, congrès et expositions à buts éducatifs » de la classe 41 de lʼopposante. En effet, les services et conseils médicaux couvrent de nombreux services rendus par des tiers et notamment, des services visant à informer et éventuellement conseiller les destinataires. Il sʼagit donc de services similaires à ceux mentionnés de lʼopposante.

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IGE vom 23.06.2009, n° 9265
Videospiele (Kl.9) Lern- und Instruktionssoftware für verschiedene Wissensbereiche (Kl.9) IGE

Aus dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der jeweiligen Marken ergeben sich kei-ne Hinweise, dass unterschiedliche Verkehrskreise angesprochen würden. Einerseits besteht gerade bei Lernsoftware für Primarschüler eine grosse Nähe zu Spielesoftware, andererseits ist spielerische elektronische Unterhaltung zunehmend auch bei Erwachsenen beliebt, beide Angebote sprechen folglich alle Altersklassen an. Zudem ist es heutzutage nicht unüblich, dass selbst auf ursprünglich rein als Spielgerät konzipierten, tragbaren Elektronikgeräten Lernsoftware zum Einsatz gelangt.

Obschon die jeweiligen Programme der Widersprechenden bzw. der Widerspruchsgegnerin unterschiedlichen Zwecken dienen, sind sie als gleichartig einzustufen, denn die Ab-nehmer sind sich gewohnt, dass dieselben Softwareentwickler Programme zu unterschiedlichen Zwecken herstellen (z.B. Betriebssysteme und Office-Anwendungen).

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IGE vom 30.06.2009, Nr. 9673
Motorfahrzeuge (Kl.12) Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (Kl.37), Garagenvermietung (Kl.39), Vermietung von Fahrzeugen (Kl.39) IGE

Bezüglich der widerspruchsgegnerischen Dienstleistungen der Klassen 37 und 39 kann mit der Widersprechenden festgestellt werden, dass es sich durchwegs um Dienstleistun-gen handelt, die praxisgemäss als marktlogische Folge der Kommerzialisierung von Au-tomobilen respektive Fahrzeugen gelten.

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IGE vom 13.07.2009, Nr. 8938
Sportschuhe (Kl.25) orthopädische Schuhe (Kl.10) IGE

Bei der Herstellung der strittigen Waren bestehen folglich Übereinstimmungen im fach- und produktspezifischen Know-how. Zudem ist eine produktübergreifende Nutzung der gleichen Produktionsanlagen durchaus möglich. Der Umstand, dass die Produkte des angefochtenen Zeichens medizinischen Aspekten genügen müssen, vermag daran nichts zu ändern und präzisiert lediglich, dass diese Erzeugnisse bestimmten (orthopädischen) Kriterien in Bezug auf die Herstellung zu entsprechen haben.

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IGE vom 31.07.2009, Nr. 7928