Produkt(e) andere Produkte Instanz Kernaussage (Quelle) Fundstelle
Software (Kl.9) Personal- und Stellenvermittlung (Kl.35) WIPO

Die Gleichartigkeit zwischen der von der Gesuchstellerin beanspruchten Marke und den unter dem streitgegenständlichen Domainnamen angebotenen Produkten und Dienstleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG ist nach Ansicht des Experten hier auch gegeben. Die IR Marke SAP Nr. 557756 ist unter Klasse 9 unter anderem für “dataprocessing programs“ registriert. Darunter können nach Ansicht des Experten auch die Dienstleistungen der Gesuchgegnerin als Jobvermittlerin inbegriffen werden.

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WIPO vom 24.08.2010, DCH2010-0017
Leder- und Stoffgürtel (Kl.25) Taschen, Gürtel, Schuhe, auch aus Leder (Kl.25) RKGE

Der Verbaucher geht davon aus, dass ein Hersteller von (Leder-)Taschen auch (Leder-)Gürtel herstellt. Aber auch die Stoffgürtel sind zu Lederwaren gleichartig, da Gürtel oft sowohl aus Stoff- wie Leder hergestellt werden und die für die Herstellung von Stoffgürteln benötigten Kenntnise und Verfahren weitgehend dieselben sind wie für Ledergürtel (nanni cinture-Entscheid)

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RKGE vom 20.11.2006, sic! 2007, 630
Kosmetika (Kl.3), pharmazeutische Produkte (Kl.5) Gelpräparate für schönheitschirurgische Zwecke (Kl.5) RKGE

Die Gelpräparate fallen unter den Oberbegriff der pharmazeutischen Produkte (SALFIRA-Entscheid).

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RKGE vom 24.08.2006, sic! 2007, 37
Leder- und Stoffgürtel (Kl.25) Taschen, Gürtel, Schuhe, auch aus Leder (Kl.25) RKGE

Der Verbaucher geht davon aus, dass ein Hersteller von (Leder-)Taschen auch (Leder-)Gürtel herstellt. Aber auch die Stoffgürtel sind zu Lederwaren gleichartig, da Gürtel oft sowohl aus Stoff- wie Leder hergestellt werden und die für die Herstellung von Stoffgürteln benötigten Kenntnise und Verfahren weitgehend dieselben sind wie für Ledergürtel (nanni cinture-Entscheid).

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RKGE vom 20.11.2006, sic! 2007, 630
Futtermittelzusätze für Tiere (Kl.31) lebendige Tieren(wie Geflügel und Wild), Bruteier (Kl.31) RKGE

Sind entfernt gleichartig, weil sie nicht nur der gleichen Nizza-Klasse 31 angehören, sondern auch demselben Wirtschaftsbereich (Landwirtschafts- und Ernährungssektor) zuzuordnen sind; sie sind zueinander komplementär, da sie in der Verwendung zusammenhängen und denselben Abnehmerkreis (Züchter und Landwirte) haben (AVIAGEN-Entscheid).

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RKGE vom 22.06.2006, INGRES-News 9/2006
pharmazeutische Produkte (Kl.5) medizinische Geräte für therapeutische Zwecke (Kl.10) RKGE

(PROTEOS-Entscheid).

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RKGE vom 17.11.2005, INGRES-News 1/2006
pharmazeutische Produkte (Kl.5) chirurgische und ärztliche Instrumente (Kl.10) RKGE

Die Geräte werden nicht nur zum Applizieren von pharmazeutischen Produkten verwendet, sondern zum Teil auch unter dem gleichen Namen wie diese Produkte verkauft (PROTEOS-Entscheid).

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RKGE vom 17.11.2005, INGRES-News 1/2006
Motorfahrzeuge (Kl.12) Reparatur von Motorrädern und anderen Transportmitteln (Kl.37) RKGE

(CORSA-Entscheid).

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RKGE vom 19.10.2005, sic! 2006, 88,
Motorfahrzeuge (Kl.12) Pneus für Motorfahrzeuge (Kl.12) RKGE

Ein Motorfahrzeug ohne Pneus ist schlechterdings nicht verkäuflich (CORSA-Entscheid).

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RKGE vom 19.10.2005, sic! 2006, 88
Computersoftware und Computeranwendungen zur Auswahl und zur Bestimmung von Handschuhen für spezielle Zwecke (Kl.9) Netzwerke und Kommunikationseinrichtungen für Alarmanlagen, Evakuationsanlagen, Brandbekämpfungs- und Brandsteuerungseinrichtungen (Kl.38) RKGE

Nicht jedes Produkt, das sich auf eine elektronische Steuerung stützt, ist gleichartig mit Soft- und Hardware. Netzwerke und Kommunikationseinrichtungen sind jedoch genügend "softwarelastig", um als mit "Software" gleichartig qualifiziert zu werden (SAFEDNET-Entscheid).

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RKGE vom 22.06.2005, sic! 2005, 750
Lotterieveranstaltungsdienstleistungen (Kl.41) Unterhaltungsdienstleistungen (Kl.41) RKGE

Sind gleichartig (CRANIUM CADOO-Entscheid).

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RKGE vom 30.06.2005, sic! 2005, 752
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (Kl.36) Begutachtung und Berechnung von Schäden an Verkehrsmitteln (Kl.36) RKGE

Die Begutachtung und Berechnung von Schäden an Verkehrsmitteln ist eine typische Tätigkeit einer Versicherung und daher gleich, nicht nur gleichartig, zu Versicherungswesen ("assurances") (AUDATEX-Entscheid)

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RKGE vom 30.08.2005, sic! 2006, 175
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (Kl.36) Organisationsberatung (Kl.35), Rechtsberatung (Kl.45) RKGE

Die RKGE hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Gleichartigkeit zwischen "Geschäftsführung und Unternehmensberatung" und "Versicherungswesen, Finanzwesen" einerseits sowie zur Gleichartigkeit zwischen "Rechtsberatung" und "Versicherungswesen" andererseits geäussert (vgl. etwa sic! 2000, S. 797) und dabei festgehalten, dass in den betreffenden Dienstleistungsbranchen eine zunehmende Tendenz zur "Beratung aus einer Hand" besteht. Banken und Versicherungen würden heute vermehrt umfassende Beratungsdienste anbieten, weshalb die Gleichartigkeit zwischen diesen Dienstleistungen zu bejahen ist (ZURICH PRIVATE BANK-Entscheid)

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RKGE vom 06.06.2005, sic! 2005, 749
Medikamente (Kl.5) dietätische Produkte zur medizinischen Anwendung (Kl.5) RKGE

Gleicher Verwendungszweck (LEPONEX-Entscheid)

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RKGE vom 04.05.2005, INGRES-News 6/2005
elektronische Schaltungen und Kommunikationskabel (Kl.9) Software für die Informationsverwaltung (Kl.9) RKGE

(global sources-Entscheid)

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RKGE vom 27.04.2005, INGRES-News 6/2005
Uhren (Kl.14) Schmuck (Kl.14) RKGE

Die genannten Waren werden in gleichen Verkaufsstätten angeboten und über die gleichen Vertriebskanäle wie Boutiquen, Versandkataloge, Messen etc. vertrieben. Diverse bekannte Uhrenfabrikanten bieten zudem auch Schmuck an, insbesondere im Luxusbereich (MYSTERE-Entscheid).

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RKGE vom 04.03.2005, INGRES-News 5/2005
pharmazeutische Erzeugnisse zur Behandlung dermatologischer Erkrankungen (Kl.5) pharmazeutische Erzeugnisse mit anderen Indikationen (Kl.5) RKGE

Pharmazeutische Erzeugnisse gelten ungeachtet ihrer jeweiligen besonderen Indikation generell als gleichartig (SILKIS-Entscheid).

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RKGE vom 15.03.2005, INGRES-News 5/2005
Back- und Süsswaren (Kl.30) Gastronomie (Kl.43) RKGE

Gleichartigkeit zwischen Waren und DL besteht, wenn die DL die natürliche Ergänzung oder die logische Folge des Warenangebots darstellen (PRINCE-Entscheid).

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RKGE vom 07.02.2005, sic! 2005, 384
Bier und Mineralwasser (Kl.32) Wein und Spirituosen (Kl.33) RKGE

Sind "entfernt warengleichartig", obwohl zwischen diesen Getränken fabrikationstechnische Unterschiede existieren. Vertriebswege und der Verwendungszweck der Getränke überlagern sich stark und die Waren stehen in einem ausgeprägten Wettbewerbsverhältnis zueinander (zumindest Bier und Wein).

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RKGE vom 29.06.2004, INGRES-News 12/2004
Brotwaren (Kl.30) Mehl, Hefe (Kl.30) RKGE

Gleichartig, obwohl das eine Rohwaren zur Produktion des anderen sind (HARRY-Entscheid).

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RKGE vom 16.08.2004, INGRES-News 11/2004