| Produkt(e) | andere Produkte | Instanz | Kernaussage (Quelle) | Fundstelle |
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| Fisch und Fischprodukte (Kl.29), Fleisch (Kl.29) | Extrudierte Nahrungsmittel (Snackprodukte) im wesentlichen aus Gemüse und/oder Früchten bestehend (Kl.29) | IGE |
Bei den von der Widersprechenden beanspruchten Waren kann es sich sowohl um Rohwaren, als auch um verarbeitete, also z.B. (vor-)gekochte oder konservierte Fleisch-, Fisch- und Geflügelprodukte, handeln. Die von der Widerspruchsgegnerin beanspruchten Waren in Klasse 29 (Extrudierte Nahrungsmittel [Snackprodukte] im Wesentlichen aus Gemüse und/oder Früchten bestehend) sind zu diesen als gleichartig zu beurteilen, da sie als Neben- oder Hauptmahlzeit dem gleichen Zweck dienen und sich an die gleichen Abnehmer richten. Dabei handelt es sich um typische (vegetarische) Substitutionsprodukte, welche auch bei Grossverteilern häufig an den gleichen Verkaufspunkten (z.B. Fertigmahlzeiten) aufliegen. Kommentare (0) |
IGE vom 07.05.2004, Nr. 6690 |
| Motorfahrzeuge (Kl.12) | Vermietung von Fahrzeugen (Kl.39) | IGE |
Weiter beansprucht die Widerspruchsgegnerin Vermietung von exklusiven Fahrzeugen in Klasse 39. Der Argumentation der Widersprechenden bezüglich einer engen Beziehung zwischen ihren Waren véhicules in Klasse 12 kann vorliegend beigepflichtet werden. Es ist bei den heutigen Marktverhältnissen allgemein üblich, dass Fahrzeughersteller Leasingdienstleistungen von diesen Fahrzeugen unter demselben Namen anbieten. Der Übergang vom Leasing zur Miete ist fliessend und eine Gleichartigkeit kann festgestellt werden. Kommentare (0) |
IGE vom 30.06.2004, Nr. 6878 |
| Wein und Spirituosen (Kl.33) | Biere, Mineralwässer, Fruchtsäfte (Kl.32) | IGE |
entscheidend sei indessen, dass die Vertriebswege und der Verwendungszweck der Vergleichswaren sich stark überlagerten und diese (zumindest soweit Wein und Bier betroffen seien) in einem ausgeprägten Wettbewerbsverhältnis zueinander stünden. Die massgeblichen Verkehrskreise tätigten ihre Einkäufe zudem vielfach in Einkaufsstätten, in denen sämtliche dieser Getränkearten angeboten würden. Weitere Berührungspunkte ergäben sich aus den Trinkgewohnheiten, weil beim Essen üblicherweise neben Wein auch Mineralwasser serviert und vor oder nach dem Essen oft ein Glas Bier konsumiert werde (....). In Anbetracht dieser Rechtsprechung ist die Gleichartigkeit auch hinsichtlich sämtlicher Waren der Klasse 32 zu bejahen. Kommentare (0) |
IGE vom 06.11.2007, Nr. 8272 |
| Elektrogeräte (Kl.9) | Batterien und Zellen (Kl.9) | IGE |
Bei den angefochte-nen "Batterien (soweit in dieser Klasse enthalten)" der Klasse 9 handelt es sich gemäss Lexikon um "zu einer Stromquelle zusammengeschlossene elektr. Elemente" (vgl. Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Gütersloh/München 2000, 239). Folglich werden solche Waren wesensbedingt ebenfalls von den "appareils élecriques" (Kl. 9) umfasst. Kommentare (0) |
IGE vom 22.10.2007, Nr. 8465 |
| Babynahrung (Kl.5), dietätische Produkte zur medizinischen Anwendung (Kl.5) | Lebensmittel (Kl.30) | IGE |
Die Waren „diätetische Substanzen zu medizinischen Zwecken“ werden in erster Linie analog der Lebensmittel der Klasse 30 zu Ernährungszwecken eingesetzt. Mithin kann – trotz unterschiedlicher Klasseneinteilung – von Warengleichartigkeit ausgegangen werden. Kommentare (0) |
IGE vom 07.12.2007, Nr. 8817 |
| pharmazeutische Produkte (Kl.5) | Mittel zur Schönheitspflege (Kl.3) | IGE |
Körperpflegeprodukte werden mehrheitlich über die gleichen Vertriebskanäle verkauft wie pharmazeutische Präparate (...) und folglich besteht zwischen Körperpflegeprodukten und pharmazeutischen Präparaten Warengleichartigkeit. Die Grenze zwischen rein pflegenden Schönheits- resp. Kosmetikprodukten und solchen mit heilender Wirkung ist fliessend. Vor allem im Hautpflegebereich gibt es einen Trend zu Produkten, die sowohl pflegende wie auch heilende Wirkung haben (sog. „cosmeceuticals“). Kommentare (0) |
IGE vom 11.10.2007, Nr. 8966 |
| Detailhandel mit Fahnen und Werbeartikeln (Kl.35) | Detailhandel mit Uhren und Schmuck (Kl.35) | IGE |
Bei "Detailhandel" handelt es sich um eine (werbe)technische Dienstleistung, |
IGE vom 12.12.2007, Nr. 9081 |
| Versicherungswesen (Kl.36) | Rechtsberatung (Kl.45) | IGE |
Zwischen dem "Versicherungswesen" (Klasse 36) der Widersprechenden und der "Rechts-beratung und -vertretung" (Klasse 42) der angefochtenen Marke kann von Dienstleistungs-gleichartigkeit ausgegangen werden: Die Grenzen zwischen der Beratung im Versiche-rungswesen einerseits und der Rechtsberatung andererseits sind fliessend und werden je länger desto mehr verwischt, weil die Entwicklung in Richtung von umfassenden Beratungs-diensten geht ("Beratung aus einer Hand"). Kommentare (0) |
IGE vom 28.08.2008, Nr. 8615 |
| Desinfektionsmittel (Kl.5) | veterinärmedizinische Erzeugnisse (Kl.5) | IGE |
Vorliegend fällt jedoch ins Gewicht, dass die Widersprechende in der Klasse 5 nicht für Pharmazeutika, sondern für "désinfectants" Schutz geniesst und es durchaus im Erwartungshorizont der Abnehmer liegt, dass ein Anbieter solcher Produkte breit diversifiziert und auch Desinfektionsmittel für den veterinärmedizinischen Bereich anbietet. Kommentare (0) |
IGE vom 01.10.2008, Nr. 9446 |
| Desinfektionsmittel (Kl.5) | Pflaster, Verbandsmaterial (Kl.5) | IGE |
Eine zumindest entfernte Gleichartigkeit ist nach Ansicht des Instituts auch zwischen den hier massgeblichen Desinfektionsmitteln der Widerspruchsmarke und den angefochtenen "emplâtres, matériel pour pansements" gegeben, weil Letztere oft als Kombi-Präparate verkauft werden, bei denen entzündungshemmende Präparate respektive desinfizierende Substanzen (in Form von Salben usw.) integriert sind. Kommentare (0) |
IGE vom 01.10.2008, Nr. 9446 |
| Legierungen in Form von Drähten (Kl.6) | Schweissdraht aus Metall; Schweissstäbe aus Metall [Hart- und Weichlöten]; Lötstäbe aus Metall [Hartlöten], Lötstäbe aus Metall [Weichlöten]; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke) (Kl.6) | IGE |
Das Herstellungsknow-how und die Vertriebskanäle sind die gleichen, weshalb eine Gleichartigkeit zwischen den „Legierungen in Form von Drähten“ der Widerspruchsmarke und den Waren der angefochtenen Marke „Schweissdraht aus Metall; Schweissstäbe aus Metall [Hart- und Weichlöten]; Lötstäbe aus Metall [Hartlöten], Lötstäbe aus Metall [Weichlöten]; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke)“ besteht, auch wenn es sich bei den Waren der Widerspruchsmarke um Rohprodukte handelt. Kommentare (0) |
IGE vom 05.11.2008, Nr. 9222 |
| Legierungen in Form von Drähten (Kl.6) | unedle Metalle und deren Legierungen (Kl.6) | IGE |
Die „Legierungen“ der angefochtenen Marke und die „Legierungen in Form von Drähten“ der Widerspruchsmarke unterscheiden sich nur soweit, als bei der Widerspruchsmarke zusätzlich die Form der Verarbeitung angegeben ist. Es kann daher von Warengleichheit ausgegangen werden. Hinsichtlich der „unedlen Metalle“ liegt Warengleichartigkeit vor. Kommentare (0) |
IGE vom 05.11.2008, Nr. 9222 |
| Thermoelementen in Form von Drähten (Kl.6) | Metallrohre (Kl.6) | IGE |
Da Thermoelemente zusätzlich auch ummantelt werden und dazu Metallrohre verwendet werden, sind diese als ergänzendes Zubehör anzusehen. Die Metallrohre bilden eine sinnvolle Ergänzung des Hauptangebotes, was ein Indiz für Gleichartigkeit ist. Kommentare (0) |
IGE vom 05.11.2008, Nr. 9222 |
| Compléments alimentaires à base de poissons (Kl.29) | Fisch und Fischprodukte (Kl.29) | IGE |
« Fisch » (classe 29) présente une similarité avec les compléments alimentaires à base de poissons de la marque opposante. Kommentare (0) |
IGE vom 03.12.2008, n° 9312 |
| compléments alimentaires à base de fruits et/ou légumes (Kl.29) | frisches Obst und Gemüse (Kl.31), Konfitüren, Fruchtmus (Kl.29), gekochtes Obst und Gemüse (Kl.29) | IGE |
« Konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtmus » (classe 29) « frisches Obst und Gemüse » (classe 31) présentent une similarité avec les compléments alimentaires à base de fruits et/ou de légumes de la marque opposante. Kommentare (0) |
IGE vom 03.12.2008, n° 9312 |
| compléments alimentaires à base de céréales (Kl.30) | Mehl, Getreideprodukte, Brot, Patisserie, Konfiserie (Kl.30) | IGE |
« Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren » (classe 30) ainsi que « Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, Sämereien, Malz » (classe 31) présentent une similarité avec les compléments alimentaires à base de céréales de la marque opposante. Kommentare (0) |
IGE vom 03.12.2008, n° 9312 |
| compléments alimentaires à base d’épices (Kl.30) | Saucen (Kl.30), Gewürze (Kl.30) | IGE |
« Salz, Senf, Essig, Saucen (Würzmittel), Gewürze » (classe 30) présen-tent une similarité avec les compléments alimentaires à base d’épices de la marque opposante. Kommentare (0) |
IGE vom 03.12.2008, n° 9312 |
| Bekleidung für Kinder (Kl.25) | Schuhwaren (Kl.25), Kopfbedeckungen (Kl.25), Kleider (Kl.25) | IGE |
Unter den Oberbegriff Bekleidungsstücke fallen denn auch sowohl Kinder-kleider wie auch Kleider für Frauen und Männer. Gemäss Praxis werden Schuhe und Kopfbedeckungen als gleichartig zu Bekleidung beurteilt. Alle drei Warengruppen dienen dem gleichen Zweck, nämlich dem Schutz des menschlichen Körpers. Kopfbedeckungen und Schuhe werden heute in den gleichen Verkaufsstätten angeboten wie Kleider. Sowohl Kopfbedeckungen wie Schuhe dienen dem Zweck der Bekleidung. Kommentare (0) |
IGE vom 08.01.2008, Nr. 9731 |
| Turn- und Sportartikel (Kl.28) | Fussmatten, Matten (Kl.27) | IGE |
Da insbesondere im Gymnastikbereich auch Matten verwendet werden, um nicht auszurutschen oder bei Übungen im Liegen die Bequemlichkeit zu erhöhen, ist auch eine Gleichartigkeit zwischen den einzelnen Sportartikeln der Klasse 28 der Widersprechenden und den „Fussmatten“ und „Matten“ der Klasse 27 der Widerspruchsgegnerin gegeben. Kommentare (0) |
IGE vom 10.12.2008, Nr. 9349 u. 9350 |
| Spielwaren (Kl.28) | Turn- und Sportartikel (Kl.28) | IGE |
Ebenso ist die Gleichartigkeit zu den angefochtenen „Spielen und Spielzeug“ der Klasse 28 gegeben. Der Übergang zwischen Sportartikeln und Spielen respektive Spielzeug ist heute fliessend und eine Abgrenzung zwischen den Oberbegriffen kaum möglich. Kommentare (0) |
IGE vom 10.12.2008, Nr. 9349 u. 9350 |




