| Produkt(e) | andere Produkte | Instanz | Kernaussage (Quelle) | Fundstelle |
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| chemische Erzeugnisse (Kl.1) | Düngemittel (Kl.1) | IGE |
Solche als Düngemittel dienenden Stoffe oder Stoffgemische werden auch chemisch hergestellt, mithin es sich hierbei um chemische Erzeugnisse handelt. Kommentare (0) |
IGE vom 21.08.2009, Nr. 9999 |
| Chemische Erzeugnisse für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke (Kl.1) | Düngemittel (Kl.1) | IGE |
Solche als Düngemittel dienenden Stoffe oder Stoffgemische werden auch chemisch hergestellt (...), weshalb es sich bei den engrais pour les terres (Kl. 1) des Widerspruchszeichens auch um chemische Erzeugnisse handeln kann. Diesen stehen die angefochtenen chemischen Erzeugnisse für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke (Kl. 1) gegenüber. Bei der Herstellung der genannten Produkte gelangen in der Regel dieselben chemischen Ausgangsstoffe zur Anwendung, weshalb offensichtlich Übereinstimmungen im fach- und produktspezifischen Know-how bestehen. Zudem ist eine produktübergreifende Nutzung der gleichen Produktionsanlagen möglich resp. naheliegend. Kommentare (0) |
IGE vom 31.12.2010, Nr. 10903 |
| Farben (Kl.2), Lacke (Kl.2) | Produits pour enlever les papiers peints (Kl.1) | IGE |
Produits pour enlever les papiers peints, können komplemetär zu den Couleurs, vernis, laques der Widersprechenden, etwa bei diversen Malerarbeiten zum Einsatz kommen. Bei Wohnungsrenovationen werden zunächst die alten Tapeten entfernt, um die Wände |
IGE vom 10.06.2009, Nr. 9462 |
| Spachtelmasse (Kl.2) | Isolations- und Dämmmaterial (Kl.17) | IGE |
Gleichartigkeit besteht zwischen den Systèmes d'isolation contre le froid et/ou la chaleur, |
IGE vom 10.06.2009, Nr. 9462 |
| Spachtelmasse (Kl.2), Lacke (Kl.2), Holzschutzmittel (Kl.2), Farben (Kl.2) | Baumaterialien (Kl.19) | IGE |
Matériaux de construction (non métalliques), compris dans cette classe, sind ähnlich zu den Couleurs, vernis, laques; substances pour donner la couche de fond (comprises dans cette classe), mastics und den produits pour la conservation du bois, der Widersprechenden. Einerseits sind das alles Materialien, die bei Bau- und Renovationsarbeiten verwendet werden und von denselben Herstellern fabriziert und in denselben Vetriebsstätten, wie z.B. Baumärkten, angeboten werden können. Andererseits können gewisse Waren der Widersprechenden auch komplementär zu den in dieser Klasse beanspruchten Waren der Widerspruchsgegnerin gebraucht werden. So können verschiedene Baumaterialien beispielsweise mit einem Farb- oder Lackanstrich veredelt, oder, falls aus Holz, mit einem Holzkonservierungsmittel behandelt werden. Kommentare (0) |
IGE vom 10.06.2009, Nr. 9462 |
| Farben (Kl.2), Lacke (Kl.2) | Baumaterialien (Kl.19) | BVGer |
Zwar unterscheiden sich die Herstellungsstätten für Waren der angefochtenen Marke regelmässig von jener für "Baumaterial", hat doch die Farb- und Lackindustrie wenig mit der Stein-, Holz- oder Keramikindustrie gemein, doch ist letztere für gewöhnlich auch Abnehmerin von Anstrichmitteln der oben erwähnten Art. Daher ist es möglich, dass die massgeblichen Verkehrskreise beim Erwerb von Baumaterial davon ausgehen, die Waren der angefochtenen Marke stammten aus demselben Unternehmen bzw. aus miteinander verbundenen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist daher von einer entfernten Gleichartigkeit zwischen "Farben, Firnissen und Lacken" der angefochtenen Marke und dem "Baumaterial" der Widerspruchsmarke auszugehen (vgl. auch Entscheid der RKGE vom 1. Mai 2001 E. 2 Poxilith [fig], veröffentlich in sic! 2001 S. 425). Kommentare (0) |
BVGer vom 23.03.2009, B-7768/2008 |
| Holzschutzmittel (Kl.2), Rostschutzmittel (Kl.2) | Baumaterialien (Kl.19) | BVGer |
Mit "Rostschutzmitteln" wird die Oberfläche von Eisen und Stahl behandelt, um die Korrosion zu verhindern. "Holzkonservierungsmittel" sind demgegenüber Mittel chemischer Art, die zur Erhöhung der Haltbarkeit von Hölzern und zum Schutz der Hölzer vor Holzschädlingen, Witterungseinflüssen und Feuer dienen. Mit "Beizmitteln", nämlich Lösungen von Säuren, Salzen u. a. (Beize), werden schliesslich die Oberflächen bestimmter Werkstoffe und Verbrauchsgüter zur Weiterverarbeitung oder zum Verbrauch behandelt. Zwischen den "Rostschutz-, Holzkonservierungs- und Beizmitteln" einerseits und dem "Baumaterial" andererseits besteht aus diesem Grund ebenfalls ein funktionaler Zusammenhang, indem die Rohstoffe im Weiterverarbeitungsprozess mit den obgenannten Mitteln behandelt und konserviert werden. Kommentare (0) |
BVGer vom 23.03.2009, B-7768/2008 |
| produits de parfumerie, cosmétiques (Kl.3) | services de la coiffure (Kl.44) | BVGer |
Un rapport fonctionnel et une complémentarité entre des produits et accessoires pour cheveux et des services de coiffure peut raisonnablement être admis dans la mesure où l'on peut facilement s'attendre à trouver des produits et des accessoires pour l'embellissement de la chevelure dans un salon de coiffure. On ne peut dès lors exclure, comme le relève l'Institut fédéral, que l'intimée puisse proposer des services de coiffure par l'intermédiaire d'un contrat de franchise ou de licence notamment et les consommateurs pourront ainsi aisément être amenés à penser que les produits et services proviennent de la même entreprise ou du moins qu'ils sont produits ou fournis sous le contrôle du même titulaire (HAUTE COIFFURE CHANEL-Entscheid) Kommentare (0) |
BVGer vom 07.08.2007 |
| Kosmetika (Kl.3), pharmazeutische Produkte (Kl.5) | Gelpräparate für schönheitschirurgische Zwecke (Kl.5) | RKGE |
Die Gelpräparate fallen unter den Oberbegriff der pharmazeutischen Produkte (SALFIRA-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 24.08.2006, sic! 2007, 37 |
| Mittel zur Schönheitspflege (Kl.3), Kosmetika (Kl.3) | Fuss- und Körperkosmetik (Kl.44) | RKGE |
Dienstleistungen in der Kosmetikbranche stehen in funktionellem Zusammenhang mit Waren; grosser Gleichartigkeitsbereich, da JANA relativ bekannte Marke (JANA-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 24.01.2001, sic! 2001, 139 |
| Lederpflegemittel (Kl.3) | Wasch- und Putzmittel (Kl.3) | IGE |
Das angefochtene Zeichen geniesst in der Klasse 3 Schutz für "Produits pour la conserva-tion du cuir (cirages); crèmes pour le cuir". Mit der Widersprechenden ist ohne weiteres von Gleichartigkeit dieser Waren mit den "produits pour nettoyer et polir, produits chimi-ques destinés à nettoyer le bois, les pierres, le verre, les matières synthétiques, le caout-chouc, le liège, les métaux et les textiles" in derselben Klasse der Widerspruchsmarke auszugehen, weil die Vergleichswaren auf gleichem oder verwandtem fabrikationsspezifi-schem Know-how beruhen und für die gleichen oder verwandte Indikationsbereiche ge-braucht werden. Kommentare (0) |
IGE vom 11.09.2009, Nr. 10021 |
| Zahnputzmittel (Kl.3) | veterinärmedizinische Erzeugnisse (Kl.5) | IGE |
Die Widerspruchsmarke geniesst in der Klasse 3 Schutz für „dentifrices“ (Zahnputzmittel). In Bezug auf die von der angefochtenen Marke beanspruchten Waren der Klasse 5 „veterinärmedizinische Erzeugnisse“ besteht insofern Warengleichartigkeit, als Zahnputzmittel auch für Tiere produziert werden (z.B. Herbax®) und Zahnputzmittel praxisgemäss als gleichartig mit pharmazeutischen Produkten der Klasse 5 gelten. Kommentare (0) |
IGE vom 28.09.2009, Nr. 10195 |
| Seifen (Kl.3) | Waschmittel (Kl.3), Putzmittel (Kl.3) | IGE |
Seifen können nicht nur zur Körperpflege, sondern auch zum Putzen und Waschen eingesetzt werden. Folglich ist zwischen den angefochtenen "Waschmittel, Bleichmittel; Putzmittel, Poliermittel, Fettentfernungsmittel und Schleifmittel", die allesamt auch zum Putzen, Waschen, Reinigen oder zur Fleckenentfernung verwendet werden können, und den "savons" (Klasse 3) der Widerspruchsmarke von starker Gleichartigkeit auszugehen. Kommentare (0) |
IGE vom 27.04.2011, Nr. 11156 |
| Seifen (Kl.3) | Poliermittel (Kl.3), Putzmittel (Kl.3), Waschmittel (Kl.3) | BVGer |
Nach dem Entscheid seven / SevenOne Intermedia der ehemaligen Rekurskommission für geistiges Eigentum sind Wasch- und Bleichmittel, Putz- und Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel gleichartig zu Seifen, da Seifen nicht nur für die Körperpflege, sondern auch zum Waschen und Putzen verwendet werden (RKGE in sic! 2007 S. 35 E. 4 - seven [fig.] / SevenOne Intermedia). Diese Schlussfolgerung wird von der Beschwerdeführerin hinsichtlich Wasch-, Putz- und Fettentfernungsmittel nicht bestritten. Was die übrigen Waren, nämlich Bleich-, Polier- und Schleifmittel, betrifft, macht die Vorinstanz wie erwähnt geltend, dass diese auch in Seifenform existieren (Beilage 8 der Vernehmlassung). In der Tat gibt es bleichende Seifen (auch für die Haut) und Polierseifen, sogar in Kombination mit einer Reinigungsseife (vgl....). Die von der Vorinstanz in Erfahrung gebrachte Schleifseife (ebenfalls ...) wird beim Schleifen eingesetzt. Daher darf von einem ähnlichen Verwendungszweck und sogar dem gleichen Abnehmerkreis ausgegangen werden. Kommentare (0) |
BVGer vom 30.01.2012, B-2996/2011 |
| Mittel zur Schönheitspflege (Kl.3) | Zahnputzmittel (Kl.3) | BVGer |
Die "Zahnputzmittel" der angefochtenen Marke können, wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, unter den Oberbegriff "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege" subsumiert werden, weshalb auch hier die Warengleichheit zu bejahen ist. Kommentare (0) |
BVGer vom 30.01.2012, B-2996/2011 |
| pharmazeutische Produkte (Kl.5) | medizinische Geräte für therapeutische Zwecke (Kl.10) | RKGE |
(PROTEOS-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 17.11.2005, INGRES-News 1/2006 |
| pharmazeutische Produkte (Kl.5) | chirurgische und ärztliche Instrumente (Kl.10) | RKGE |
Die Geräte werden nicht nur zum Applizieren von pharmazeutischen Produkten verwendet, sondern zum Teil auch unter dem gleichen Namen wie diese Produkte verkauft (PROTEOS-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 17.11.2005, INGRES-News 1/2006 |
| Medikamente (Kl.5) | dietätische Produkte zur medizinischen Anwendung (Kl.5) | RKGE |
Gleicher Verwendungszweck (LEPONEX-Entscheid) Kommentare (0) |
RKGE vom 04.05.2005, INGRES-News 6/2005 |
| pharmazeutische Erzeugnisse zur Behandlung dermatologischer Erkrankungen (Kl.5) | pharmazeutische Erzeugnisse mit anderen Indikationen (Kl.5) | RKGE |
Pharmazeutische Erzeugnisse gelten ungeachtet ihrer jeweiligen besonderen Indikation generell als gleichartig (SILKIS-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 15.03.2005, INGRES-News 5/2005 |
| Nahrung für Diabetiker und Säuglinge (Kl.5) | ärztliche Dienstleistungen (Kl.44) | RKGE |
(NUTRICIA-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 05.03.2001, sic! 2001, 810 |




