| Produkt(e) | andere Produkte | Instanz | Kernaussage (Quelle) | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Wein, Champagner, Schnaps, Liköre (Kl.33) | Biere, Mineralwässer, Fruchtsäfte (Kl.32), alkoholische Getränke (ausser Bier) (Kl.33) | IGE |
Par ailleurs, vu que les canaux de distribution et que le but général des produits de la classe 32 et de la classe 33 sont identiques, la similarité est également admise entre les produits de l’opposant (classe 33) et les produits de la classe 32 revendiqués par le défendeur (voir en particulier : CREPI, sic! 2000, 606 – RED BULL, CREPI, sic ! 2005, 129 - VISMARA Kommentare (0) |
IGE vom 17.05.2010, n° 10466 |
| Tabakdosen und Aschenbecher aus unedlen Metallen (Kl.34) | Tabakdosen und Aschenbecher aus edlen Metallen (Kl.14) | BVGer |
(OLD NAVY-Entscheid) Kommentare (0) |
BVGer vom 05.10.2007, Ingres-News 3/2008 |
| Tabakdosen und Aschenbecher aus unedlen Metallen (Kl.34) | Tabakdosen und Aschenbecher aus edlen Metallen (Kl.14) | BVGer |
(OLD NAVY-Entscheid) Kommentare (0) |
BVGer vom 05.10.2007, Ingres-News 3/2008 |
| Tabakwaren (Kl.34) | Feuerzeuge (Kl.34) | IGE |
Im Weiteren eignet den „briquets“ der Widersprechenden der Charakter von Zubehör zu den angefochtenen Waren „tabac et produits de tabac, cigarettes, cigarillos“, da sie von Tabakwarenherstellern häufig ergänzend zu Letzteren angeboten werden. Bildet eine Ware (wie in casu) eine sinnvolle Ergänzung des Hauptangebotes, ist dies ein Indiz von Gleichartigkeit. Kommentare (0) |
IGE vom 21.01.2010, Nr. 10297 |
| Feuerzeuge (Kl.34) | Tabakwaren (Kl.34), Zigaretten (Kl.34) | IGE |
Im Weiteren eignet den „briquets“ der Widersprechenden der Charakter von Zubehör zu den angefochtenen Waren „tabac et produits de tabac, cigarettes, cigarillos“, da sie von Tabakwarenherstellern häufig ergänzend zu Letzteren angeboten werden. Bildet eine Ware (wie in casu) eine sinnvolle Ergänzung des Hauptangebotes, ist dies ein Indiz von Gleichartigkeit (vgl. Richtlinien, Teil 5, Ziffer 7.1.1). Kommentare (0) |
IGE vom 21.02.2010, Nr. 10297 |
| Werbung (Kl.35) | Dienstleistung von Designern (Kl.42) | RKGE |
(VISART-Entscheidung) Kommentare (0) |
RKGE vom 11.12.2002, sic! 2003, 343 |
| Unterstützung der Detaillisten bei Einkäufen, Einführungs- und Beratungsdienste für Zubehörprogramme im Zusammenhang mit Originalausrüstung des Herstellerzubehörs, alles bezüglich Telekommunikationsausrüs-tungen und deren Zubehör. (Kl.35) | Beratungsdienst für die Auswahl von Maschinen und Geräten mit Kostenanalysen und Modellvorschlägen. (Kl.35) | IGE |
Die Dienstleistungen "Unterstützung der Detaillisten bei Einkäufen, Einführungs- und Beratungsdienste für Zubehörprogramme im Zusammenhang mit Originalausrüstung des Herstellerzubehörs" sind als gleichartig zu der von der Widersprechenden beanspruchten Dienstleistung „Beratungsdienst für die Auswahl von Maschinen und Geräten mit Kosten-analysen und Modellvorschlägen“ zu beurteilen. Diese Dienstleistungen beinhalten beide primär Beratungen, sie können sich beide an den gleichen Abnehmerkreis richten und im gleichen Wirtschaftssektor erfolgen, womit auch das gleiche fachspezifische Know-how be-dingt wird. Kommentare (0) |
IGE vom 29.04.2004, Nr. 3334 |
| Organisation de foires et d'expositions à buts commerciaux ou publicitaires; marketing, publicité et services publicitaires; ser-vices d'intermédiaires pour des annonces publicitaires; consultations d'exposants pour la direction des affaires (Kl.35) | Magazine, Zeitungen, Rundschreiben, Posters, Bücher und Zeitschriften, insbesondere im Zusammenhang mit Sportlern und Sportanläs-sen, Tickets, gedruckte Zeitpläne, Fotografien; Schreibwaren; Autogrammbücher, Pläne (zum aufzeichnen von Resultaten), Pr (Kl.16) | IGE |
Die Widerspruchsmarke ist für „organisation de foires” eingetragen. Gemäss einer Branchenauskunft (Messe Schweiz AG) lassen sich in der Schweiz Organisation einerseits und Durchführung von Messen andererseits nicht klar trennen, weil viele Messeveranstalter beide Dienstleistungen anbieten. Diese Veranstalter stellen in vielen Fällen ihre Infrastruktur für Drittorganisatoren (“Durchführer”) zur Verfügung und übernehmen gegen Entgelt auch die Redaktion und den Druck der entsprechenden Drucksachen (Flugblätter, Prospekte, Kataloge, Tickets etc.) sowie der üblichen Promotionsartikel (Werbevideos, Schreibartikel), wobei die Marke des Veranstalters auf diesen Waren neben derjenigen des Durchführers erscheint. Die Herausgabetätigkeit geht so weit, dass auch umfangreiche Kataloge, zum Teil in gebundener Form, produziert und nach der Veranstaltung über den Buchhandel weiter abgesetzt werden. Diese Herausgabetätigkeit geht aber nicht soweit, dass eigentliche Lehrmittel, Fotoalben oder Radio- und Fernsehprogramme hergestellt werden. Kommentare (0) |
IGE vom 12.08.2002, Nr. 4564 |
| Detailhandel mit Fahnen und Werbeartikeln (Kl.35) | Detailhandel mit Uhren und Schmuck (Kl.35) | IGE |
Bei "Detailhandel" handelt es sich um eine (werbe)technische Dienstleistung, |
IGE vom 12.12.2007, Nr. 9081 |
| Werbung (Kl.35) | Geschäftsführung und Unternehmensberatung (Kl.35) | IGE |
Hinsichtlich der angefochtenen Dienstleistung „publicité“ in Klasse 35 kann festgehalten werden, dass diese gleichartig ist zu den „gestion des affaires commerciales“, da unter den Oberbegriff der Geschäftsführung auch die Werbung für Dritte oder die Geschäftsführung im Bereich der Werbung fallen kann. Kommentare (0) |
IGE vom 11.03.2009, Nr. 9800 |
| Geschäftsführung und Unternehmensberatung (Kl.35) | Finanzdienstleistungen (Kl.36), Vermögensverwaltung (Kl.36) | IGE |
Hingegen ist festzustellen, dass zwischen den angefochtenen Dienstleistungen der Klasse 35 im Bereich der Unternehmensberatung, nämlich Geschäftsführung und Unternehmensverwaltung, und dem Dienstleistungsbereich des Finanzwesens respektive der Vermögensverwaltung der Widersprechenden (Klasse 36) teilweise ähnliche Bedürfnisse nach Beratungsdiensten befriedigt werden und somit nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Publikum auf den Gedanken kommt, dass sie aus ein und demselben Betrieb stammen. Die in der Dienstleistungsbranche zunehmende Tendenz zur „Beratung aus einer Hand“ bzw. „All-finanzberatung“ ist ebenfalls geeignet, solchen Gedankenverbindungen Vorschub zu leis-ten. Banken, Treuhandgesellschaften und Versicherungen bieten heute vermehrt umfas-sende Beratungsdienste an. Kommentare (0) |
IGE vom 21.07.2010, Nr. 10657 |
| Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (Kl.36) | Begutachtung und Berechnung von Schäden an Verkehrsmitteln (Kl.36) | RKGE |
Die Begutachtung und Berechnung von Schäden an Verkehrsmitteln ist eine typische Tätigkeit einer Versicherung und daher gleich, nicht nur gleichartig, zu Versicherungswesen ("assurances") (AUDATEX-Entscheid) Kommentare (0) |
RKGE vom 30.08.2005, sic! 2006, 175 |
| Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (Kl.36) | Organisationsberatung (Kl.35), Rechtsberatung (Kl.45) | RKGE |
Die RKGE hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Gleichartigkeit zwischen "Geschäftsführung und Unternehmensberatung" und "Versicherungswesen, Finanzwesen" einerseits sowie zur Gleichartigkeit zwischen "Rechtsberatung" und "Versicherungswesen" andererseits geäussert (vgl. etwa sic! 2000, S. 797) und dabei festgehalten, dass in den betreffenden Dienstleistungsbranchen eine zunehmende Tendenz zur "Beratung aus einer Hand" besteht. Banken und Versicherungen würden heute vermehrt umfassende Beratungsdienste anbieten, weshalb die Gleichartigkeit zwischen diesen Dienstleistungen zu bejahen ist (ZURICH PRIVATE BANK-Entscheid) Kommentare (0) |
RKGE vom 06.06.2005, sic! 2005, 749 |
| Versicherungswesen (Kl.36) | Rechtsberatung (Kl.45) | IGE |
Zwischen dem "Versicherungswesen" (Klasse 36) der Widersprechenden und der "Rechts-beratung und -vertretung" (Klasse 42) der angefochtenen Marke kann von Dienstleistungs-gleichartigkeit ausgegangen werden: Die Grenzen zwischen der Beratung im Versiche-rungswesen einerseits und der Rechtsberatung andererseits sind fliessend und werden je länger desto mehr verwischt, weil die Entwicklung in Richtung von umfassenden Beratungs-diensten geht ("Beratung aus einer Hand"). Kommentare (0) |
IGE vom 28.08.2008, Nr. 8615 |
| Immobilienwesen (Kl.36) | Publikation von Börsendaten (Kl.41) | IGE |
"Publication de valeurs et des informations concernant des indices, notamment des indices en rapport avec les affaires boursières" (classe 41) et "Concession de licences pour des indices concernant les valeurs vendues en bourse et hors bourse" (classe 45). Vu les liens étroits entre les services immobiliers et financiers, la jurisprudence a déjà eu l’occasion de confirmer leur similarité (CREPI, in Sic! 2004, 232, ss, CAIXA de Aforros /// Caixa Geral). Pour cette raison, les services mentionnés ci-dessus sont également considérés comme similaires aux « affaires immobilières » de l’opposante. Kommentare (0) |
IGE vom 10.08.2009, n° 9966 |
| Versicherungswesen (Kl.36) | Unternehmensberatung (Kl.35), Finanzdienstleistungen (Kl.36), Immobilienwesen (Kl.36), Steuerberatung (Kl.36), Vermögensverwaltung (Kl.36), Vermittlung von Vermögensanlangen (Kl.36) | IGE |
Die Grenzen zwischen Management- und Unternehmensberatung und der Beratung im Bank-, Versicherungs- und Immobilienwesen sind fliessend und wer-den je länger desto mehr verwischt, weil die Entwicklung eindeutig in Richtung von umfas-senden Beratungsdiensten geht (RKGE in sic! 2000, 797 ff. – Kiss / K.i.s.s. [fig.]). Bei der Unternehmensberatung durch Banken und Versicherungen handelt es sich auch nicht um Hilfsdienstleistungen. Vielmehr werden sie von Banken und Versicherungen als branchen-übliche Erweiterung des Dienstleistungssortiments gewerbsmässig angeboten und haben deshalb eine eigenständige Bedeutung. Kommentare (0) |
IGE vom 02.09.2009, Nr. 9472 |
| Immobilienwesen (Kl.36) | Geschäftsführung und Unternehmensberatung (Kl.35) | BVGer |
Die unter den Titeln "Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung" und "Immobilienwesen" angebotenen Dienstleistungen sind teilweise ähnlich oder ergänzen sich. Die Grenzen zwischen Management- und Unternehmungsberatung und der Beratung in Bank-, Versicherungs- und Immobilienwesen sind fliessend und je länger desto mehr verwischt, weil die Entwicklung eindeutig in Richtung von umfassenden Beratungsdiensten geht. Kommentare (0) |
BVGer vom 04.12.2009, B-7698/2008 |
| Bauwesen (Kl.37) | Intsallationsarbeiten (Kl.37) | IGE |
Bauwesen hat enge Bezugspunkte zu installations, da Installationsarbeiten bei jedem Bauvorgang dazugehören und sich somit ergänzen, Generalunternehmen bieten oft beide Dienstleistungen im Sinne eines Gesamtpakets an, womit auch hier Dienstleistungsgleichheit gegeben ist. Kommentare (0) |
IGE vom 05.07.2010, Nr. 9525 - 9526 |
| Dienstleistungen der Telekommunikation (Kl.38) | Sende- und Empfangsantennen für Funksprechgeräte (Kl.9) | RKGE |
(CELCOM-Entscheid). Kommentare (0) |
RKGE vom 09.11.2001, sic! 2002, 102 |
| Ausstrahlung von Fernsehsendungen (Kl.38) | Dienstleistungen der Telekommunikation (Kl.38) | IGE |
La « Diffusion de programmes de télévision » en classe 38 est identique aux services de « Télécommunications » revendiqués par l’opposante, dès lors qu’elle y est comprise. Kommentare (0) |
IGE vom 30.09.2009, n° 10178 |




