[02.07.10 09:07] Christian Rohner

Wenn das die neue Praxis werden sollte, dann müsste der Disclaimer wie in den USA eingeführt werden. Aber das wollen wir doch nicht; deshalb lieber diese Praxis ändern (korrigieren).

[25.11.09 09:11] Mark Schweizer

Dass sich der Schutzbereich der kombinierten Wort-/Bildmarke nicht auf das freihaltebedürftige Element GOTTHARD erstreckt, und die Klägerin der Öko Energie AG Gotthard nicht verbieten kann, GOTTHARD in ihrer Firma zu führen, leuchtet ein.
Dass jedoch die kombinierte Marke, deren Bildbestandteil ohne den Bestandteil GOTTHARD zweifellos schutzfähig wäre, nichtig ist, ist schlicht falsch. Ich habe es schon einmal gesagt: nicht unterscheidungskräftiges Element + unterscheidungskräftiges Element = unterscheidungskräftiges Gesamtzeichen. 0 + 1 = 1. Nicht null.


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