Ich glaube, der letzte Fall, in dem sich ein Anmelder erfolgreich auf das Gleichbehandlungsprinzip berufen hat, war RKGE vom 04.08.2003, sic! 2004, 95 - IPUBLISH. Damals argumentierte die RKGE, dass die Eintragung von IDOCUMENT, IPROJECT, IDIARY, IFAST and I-SIGHT kurz nach der verweigerten Eintragung von IPUBLISH einen Anspruch auf Gleichbehandlung begründe.
[25.11.09 09:11] Mark Schweizer
Ich glaube, der letzte Fall, in dem sich ein Anmelder erfolgreich auf das Gleichbehandlungsprinzip berufen hat, war RKGE vom 04.08.2003, sic! 2004, 95 - IPUBLISH. Damals argumentierte die RKGE, dass die Eintragung von IDOCUMENT, IPROJECT, IDIARY, IFAST and I-SIGHT kurz nach der verweigerten Eintragung von IPUBLISH einen Anspruch auf Gleichbehandlung begründe.
Lang ist's her.