In dem Urteil, E. 6.4, ist eine für den Praktiker nützliche Auflistung von Buchstabenmarken enthalten, deren grafische Gestaltung für das BVGer für die beanspruchten Waren der Kl. 18 und 25 ausreicht, um die Unterscheidungskraft zu begründen. Das kann als Argumentationshilfe gegenüber dem IGE dienen.
[18.04.10 11:04] Mark Schweizer
In dem Urteil, E. 6.4, ist eine für den Praktiker nützliche Auflistung von Buchstabenmarken enthalten, deren grafische Gestaltung für das BVGer für die beanspruchten Waren der Kl. 18 und 25 ausreicht, um die Unterscheidungskraft zu begründen. Das kann als Argumentationshilfe gegenüber dem IGE dienen.