[20.07.10 02:07] Mark Schweizer

Ich halte diesen Entscheid für richtig; er steht in einem Widerspruch zur folgenden Feststellung in BGE IWC/WMC vom 8. Februar 2008, E. 3.2:

"Die Vorinstanz hat die Akronyme "IWC" und "WMC" als markenrechtlich nicht verwechselbar qualifiziert, [...]. Keine der Parteien stellt in Frage, dass markenrechtlich die beiden Zeichen "IWC" und "WMC" in Alleinstellung nicht verwechselbar seien, und beide Parteien rügen allein eine Verletzung der massgebenden Bestimmungen des UWG, während eine Verletzung der Normen des MSchG nicht geltend gemacht wird."

"IWC" und "WMC" sind markenrechtlich nicht verwechselbar; "IWC" und "DWC Dubai Watch Company" (fig.) aber schon. Mir scheint, in beiden Fällen sind die Zeichen markenrechtlich verwechselbar, insbesondere unter Berücksichtigung der grossen Bekanntheit des Zeichens IWC für Uhren.


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