[01.11.08 06:11] Mark Schweizer

Ein interessanter Entscheid. Die Marke EUROCOLA wurde wohl nur wegen ihres Bildbestandteils eingetragen - wenn EUROPAC für europäische Verpackungen beschreibend ist, dann ist auch EUROCOLA für europäisches Cola beschreibend.

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sollten die gemeinfreien Bestandteile der sich gegenüberstehenden Marken nicht beachtet (vgl. nur SWATCH / BWATCH) und nur auf die kennzeichenkräftigen Bestandteile abgestellt werden. Die grafischen Elemente der beiden Marken sind aber recht verschieden.


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