In Anbetracht der (markenrechtlichen) Entscheide ACTIVIA/ACTEVA und PROSOFT/PROFISOFT, die schwachen Zeichen einen äusserst geringen Schutzbereich zugestehen, überrascht der Entscheid doch ein bisschen. Das Bundesgericht betont doch immer, dass der Begriff der Verwechslungsgefahr auf allen Gebieten des Kennzeichenrechts derselbe ist...
[01.11.08 06:11] Mark Schweizer
In Anbetracht der (markenrechtlichen) Entscheide ACTIVIA/ACTEVA und PROSOFT/PROFISOFT, die schwachen Zeichen einen äusserst geringen Schutzbereich zugestehen, überrascht der Entscheid doch ein bisschen. Das Bundesgericht betont doch immer, dass der Begriff der Verwechslungsgefahr auf allen Gebieten des Kennzeichenrechts derselbe ist...