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Urheberrecht

Die SMI (RSPI) enthalten vor allem Urteile, die nicht urheberrechtlich geschützt sind (Art. 5(1)(c) URG).

Daneben enthalten die SMI aber natürlich auch wissenschaftliche Beiträge, die urheberrechtlich geschützt sind. Es ist mit vernünftigem Aufwand nicht möglich, die geschützten von den ungeschützten Inhalten zu trennen.

Wenn Sie das Urheberrecht an einem Beitrag innehaben und sich an der Veröffentlichung auf dieser Seite stören, schicken Sie mir bitte eine E-Mail (mark.schweizer@gmail.com). Ich werde den Beitrag sofort entfernen.

Wenn Sie die fehlenden Jahrgänge 1953 und 1954 besitzen und mir für die Veröffentlichung auf dieser Seite zukommen lassen möchten, schicken Sie mir bitte eine E-Mail.

Schweizerische Mitteilungen über Immaterialgüterrecht 1951-1996

Auf dieser Seite sind die Jahrgänge 1951-1996 der Schweizerischen Mitteilungen über Immaterialgüterrecht (SMI) [Revue suisse de la propriété intellectuelle (RSPI)] frei zugänglich (es fehlen die Jahrgänge 1953 und 1954).

Jeder Jahrgang ist als eine durchsuchbare PDF-Datei gespeichert. Sie können die Datei durch Klick auf den entsprechenden Link unten öffnen.

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